Existenzgründung im Handwerk: Selbstständig ohne Meister?

So können Sie sich auch ohne Meisterbrief im Handwerk selbstständig machen.

Existenzgründung im Handwerk: Selbstständig ohne Meister?

So können Sie sich auch ohne Meisterbrief im Handwerk selbstständig machen.

Wer einen Handwerksbetrieb gründen möchte, braucht ein überzeugendes Unternehmenskonzept, ausreichend finanzielle und ein geeignetes Marketing. Und natürlich müssen Gründerinnen und Gründer entsprechende fachliche Qualifikationen mitbringen. So wird in zulassungspflichtigen Handwerken der Meisterbrief für die Gründung eines eigenen Betriebes vorausgesetzt. Doch nicht jeder, der einen Handwerksbetrieb gründen möchte, verfügt über den begehrten Nachweis. Es gibt aber Möglichkeiten, sich auch ohne diese Qualifikation in der Handwerksbranche selbstständig zu machen.

In diesem Artikel werden wir Optionen aufzeigen, um ohne Meisterbrief im Handwerk zu gründen und erläutern, welche Voraussetzungen für die Gründung eines Handwerksbetriebs ohne Meistertitel erfüllt sein müssen.

Der Meisterbrief als Gründungsvoraussetzung

Wer in Deutschland einen eigenen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk gründen möchte, benötigt in der Regel einen Meisterbrief. Das bedeutet, wer sich beispielsweise als Dachdecker, Klempner, Tischler oder Maler und Lackierer selbstständig machen möchte, muss zunächst die Meisterprüfung in seinem Handwerk bestehen.

Zulassungspflichtiges Handwerk

Die Berufe, die zu den zulassungspflichtigen Handwerken zählen und damit einen Meistertitel voraussetzen, um sich selbstständig zu machen, sind in der Handwerksordnung Anlage A aufgeführt.

Diese zulassungspflichtigen Berufe dürfen ausschließlich von Personen selbstständig ausgeübt werden, die ihr „Handwerk verstehen“ und dies durch die bestandene Meisterprüfung auch nachweisen können. Dass die Handwerksordnung (HWO) hier so streng ist, hat einen guten Grund: Bei unsachgemäßer Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks können Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Kunden oder Kulturgüter drohen.

Zulassung zur Meisterprüfung

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen Handwerkerinnen und Handwerker bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung, um den Meistertitel anzustreben, ist in der Regel der Abschluss einer qualifizierten handwerklichen Berufsausbildung. Dies wird in Form eines Gesellenbriefs nachgewiesen.

In den meisten Fällen müssen Sie zudem nach Ihrer Gesellenprüfung eine bestimmte Anzahl von Jahren in Ihrem Handwerksberuf arbeiten, um die erforderliche Berufserfahrung zu sammeln. Die genaue Dauer kann je nach Handwerksberuf variieren. Für viele Meisterprüfungen werden in der Regel drei bis sechs Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt.

Bevor Sie die Meisterprüfung ablegen können, müssen Sie an einer Meisterschule oder einem vergleichbaren Bildungsangebot teilnehmen, um die Kenntnisse und Fähigkeiten in Ihrem Handwerksbereich zu vertiefen. Die Meisterausbildung dauert je nach Art der Ausbildung, Bundesland und Handwerksberuf sowie den individuellen Vorkenntnissen und Qualifikationen der Prüflinge im Durchschnitt ein bis zwei Jahre.

Darüber hinaus kann jede Handwerkskammer weitere spezifische Anforderungen wie ein Mindestalter oder einen Fachkundenachweis für die Zulassung zur Meisterprüfung festlegen. Zudem müssen Sie eine Prüfungsgebühr bezahlen, um an der Meisterprüfung teilnehmen zu können.

Tipp: Anforderungen der Meisterprüfung

Die genauen Anforderungen für die Zulassung zur Meisterprüfung können je nach Handwerksberuf und Bundesland variieren. Informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer oder bei der Meisterschule, welche Anforderungen Sie für den von Ihnen angestrebten Meistertitel erfüllen müssen.

Es geht auch ohne!

Der Meisterbrief zählt im zulassungspflichtigen Handwerk zu den wichtigsten Gründungsvoraussetzungen. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, einen Handwerksbetrieb ohne Meistertitel zu gründen.

Sie können beispielsweise ein Unternehmen in einem zulassungsfreien Handwerk gründen und leiten. Für Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede, Maßschneider oder Fotografen besteht keine Meisterpflicht. Das Gleiche gilt für handwerksähnliche Berufe wie Bodenleger, Änderungsschneider oder Gerber.

Welche Berufe zu den zulassungsfreien Handwerken und den handwerksähnlichen Berufen zählen, regelt die Handwerksordnung in den Anlagen B1 und B2.

Darüber hinaus gibt es aber auch verschiedene Möglichkeiten, sich ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk mit dem eigenen Betrieb selbstständig zu machen.

Zu den drei Optionen zählen die

  • Übertragung der technischen Betriebsleitung an eine angestellte Meisterin oder einen angestellten Meister

  • Beantragung einer Ausübungsberechtigung

  • Beantragung einer Ausnahmebewilligung

Angestellte:r Meister:in als Betriebsleitung

In zulassungspflichtigen Handwerken ist die Anwesenheit einer Meisterin oder eines Meisters oft eine gesetzliche Anforderung, um die Qualität und Sicherheit der erbrachten Leistungen sicherzustellen. Wer als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber keinen eigenen Meisterbrief besitzt, kann eine Handwerksmeisterin oder einen Handwerksmeister als technische Betriebsleitung einstellen.

Verantwortung für die fachliche Leitung

Die angestellte Meisterin oder der angestellte Meister übernimmt die Verantwortung für die fachliche Leitung des Betriebs. Auf diese Weise erfüllen Sie auch ohne eigenen Meistertitel die gesetzlichen Anforderungen für zulassungspflichtige Handwerke und vermeiden rechtliche Probleme. Gleichzeitig profitieren Sie von der fachlichen Expertise der Betriebsleitung, die ihre Erfahrung und Kompetenz in Ihr Unternehmen einbringt und damit die Qualität Ihrer Arbeit und die Zufriedenheit Ihrer Kunden erhöht.

Erleichterter Einstieg in die Selbstständigkeit

Wer nicht über die Zeit und die Ressourcen verfügt, um selbst den Meistertitel zu erwerben, kann sich mithilfe einer angestellten Meisterin oder eines angestellten Meisters den Einstieg in die Selbstständigkeit im Handwerk erleichtern. Ein weiterer Vorteil dieser Option ist, dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Handwerk oder das Wachstum Ihres Betriebes konzentrieren können, während die technische Betriebsleitung die Aufsicht über die handwerklichen Arbeiten, die Einhaltung der Vorschriften und die Gewährleistung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen übernimmt.

Enge Zusammenarbeit für einen reibungslosen Betrieb

Um einen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden, ist die enge Zusammenarbeit mit der technischen Betriebsleitung entscheidend. Wie gut es mit der Zusammenarbeit klappen kann, beweist Yvonne Stein, die ohne Meistertitel ihren eigenen Malerbetrieb gegründet hat.

Sie bringt jede Menge Erfahrung im Malerhandwerk mit, ihr handwerkliches Können hat sie sich über die Jahre selbst angeeignet. Für die technische Leitung ihres Betriebes hat sie einen Meister eingestellt, der die entsprechenden Aufgaben und Pflichten übernimmt. Die Abnahmen macht sie als Chefin aber selbst – schließlich ist sie verantwortlich, wenn etwas schiefgeht oder Kunden nicht zufrieden mit der Arbeit sind.

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Ausübungsberechtigung beantragen

Eine weitere Möglichkeit, einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne Meisterbrief zu gründen und zu leiten, ist eine Ausübungsberechtigung nach § 7b der Handwerksordnung (HWO) zu beantragen. Mit einer Ausübungsberechtigung ist eine Eintragung in die Handwerksrolle ohne Meisterprüfung und somit das Führen eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs ohne Meisterprüfung möglich. Auf diese Weise soll qualifizierten Fachkräften, die über langjährige Erfahrung und Fähigkeiten in einem Handwerksberuf verfügen, der Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert werden. Um die Ausübungsberechtigung zu erlangen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen eine qualifizierte Berufsausbildung in dem betreffenden Handwerksberuf abgeschlossen haben. Als Nachweis dient eine erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung oder der Erwerb einer vergleichbaren Qualifikation.

  • Neben Ihrer Berufsausbildung müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller nachweisen, dass sie bereits mindestens sechs Jahre – davon mindestens vier Jahre in leitender Position – in Ihrem Handwerksberuf tätig waren.

  • Sie müssen fachpraktische Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, um die Eignung zur eigenverantwortlichen Führung eines Handwerksbetriebs zu belegen. Dies kann durch praktische Prüfungen oder andere Qualifikationsnachweise erfolgen.

Der Antrag auf Ausübungsberechtigung muss bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Die Handwerkskammer prüft dann den Antrag und die eingereichten Unterlagen auf die Erfüllung der Voraussetzungen und trifft eine Entscheidung.

Die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung ist gebührenpflichtig. Die Kosten für die Ausübungsberechtigung liegen je nach Bundesland, zuständiger Handelskammer und Verwaltungsaufwand zwischen 50 und 700 €.

Bewilligung ist Auslegungssache

Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung scheitert in der Praxis häufig an dem Nachweis, eine Stellung in leitender Position über den Zeitraum von mindestens vier Jahren ausgeübt zu haben. Nicht selten betrachten die Handwerkskammern den Begriff als Auslegungssache und lehnen einen Antrag ab.

Ausnahmegenehmigung Handwerk ohne Meister

Die Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung (HWO) ist eine weitere Möglichkeit für Handwerkerinnen und Handwerker, die keinen Meisterbrief besitzen, einen Handwerksbetrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk gründen oder leiten zu dürfen. Wird Ihr Antrag bewilligt, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk.

Allerdings kann diese Ausnahmebewilligung zeitlich befristet, auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt oder an Auflagen geknüpft werden. Zudem berechtigt Sie die Ausnahmebewilligung nicht dazu, im Handwerk auszubilden. Hier ist und bleibt der eigene Meisterbrief oder eine angestellte Meisterin oder ein angestellter Meister, der diese Aufgabe übernimmt, Pflicht.

Die Handwerksordnung (HwO) ermöglicht diese Ausnahme allerdings nur, wenn Antragstellerinnen oder Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen Sie die für die Leitung eines Handwerksbetriebes notwendigen praktischen, fachtheoretischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorweisen können. Zum anderen muss ein Ausnahmegrund vorliegen, um die Ausnahmegenehmigung beantragen zu können.

Die Entscheidung, ob ein Antrag genehmigt wird, liegt bei der zuständigen Handwerkskammer. Ob sie die geforderten Kriterien als erfüllt betrachtet, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Welche Ausnahmegründe gibt es?

Ein Ausnahmegrund liegt dann vor, wenn das Ablegen einer Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen würde. Dabei kann es sich um körperliche oder gesundheitliche Belastungen handeln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie unter einer Behinderung oder einer schweren Krankheit leiden oder bereits älter als 47 Jahre sind.

Bestehen aktuell lange Wartezeiten, um die Meisterprüfung ablegen zu können, liegt ebenfalls ein Ausnahmegrund vor, da sich dadurch die Gründung Ihres eigenen Handwerksbetriebes verzögern würde.

In diesem Fall kann es passieren, dass Ihnen eine befristete Ausnahme bewilligt wird. Für die Bewilligung müssen Sie sich verbindlich dazu verpflichten, die Meisterprüfung nachzuholen. In der Regel haben Sie dazu bis zu zwei Jahre Zeit. Unter bestimmten Umständen kann die Befristung aber auch verlängert werden – beispielsweise, wenn sich an den langen Wartezeiten auch nach Ablauf der Befristung nichts geändert hat.

Die befristete Ausnahmegenehmigung wird im Handwerk übrigens auch erteilt, wenn sich durch die Gründung eines eigenen Handwerksbetriebes ein Weg aus einer längeren Arbeitslosigkeit bietet. Oder Sie die Möglichkeit erhalten, einen Handwerksbetrieb als Nachfolger zu übernehmen – beispielsweise bei einem Wechsel der Führung in einem Familienbetrieb. In diesem Fall sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet, die Meisterprüfung nachzuholen oder eine Meisterin oder einen Meister als technische Betriebsleitung einzustellen.

Haben Sie keinen Meistertitel, können aber bestandene Prüfungen in vergleichbaren Qualifikationen nachweisen, kann die Ausnahmebewilligung ebenfalls erteilt werden – und das sogar unbefristet.

Welche Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie nachweisen?

Um eine befristete oder unbefristete Ausnahmebewilligung zu beantragen, müssen Sie meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten in dem betreffenden Handwerk sowie ausreichende kaufmännische und rechtliche Kenntnisse anhand von Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen nachweisen. Sofern Sie nicht über ausreichende Qualifikationsnachweise verfügen, können Sie Ihre Eignung auch in einer Sachkundeprüfung nachweisen.

Was ist die Sachkundeprüfung?

Die Sachkundeprüfung im Handwerk ist eine spezielle Prüfung, die im Auftrag der Handwerkskammer durchgeführt wird, um die fachliche Qualifikation und Kompetenz des Prüflings in einem bestimmten Handwerksberuf zu bewerten. Voraussetzung, um an der Sachkundeprüfung teilzunehmen, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem betreffenden Handwerksberuf. Sie besteht neben einem theoretischen auch aus einem praktischen Prüfungsteil, um sicherzustellen, dass die Prüflinge nicht nur über theoretisches Wissen verfügen, sondern es auch anwenden können. Die theoretische Prüfung beinhaltet Fragen zu handwerksspezifischem Wissen, Sicherheitsvorschriften, Materialkunde und mehr. Die praktische Prüfung erfordert, dass die Prüflinge bestimmte handwerkliche Tätigkeiten ausführen und ihr Können in der Praxis unter Beweis stellen.

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Welche Vor- und Nachteile hat die Selbstständigkeit ohne Meisterbrief?

Ohne die Notwendigkeit, einen Meisterbrief zu erwerben, können Sie schneller in die Selbstständigkeit starten und Ihr eigenes Handwerksunternehmen gründen. Ihre fachliche Expertise, die Sie durch langjährige Erfahrung und die Qualifikation als Gesellin oder Geselle in Ihrem Handwerksberuf erworben haben, können Sie direkt in die Selbstständigkeit einbringen. Dabei haben Sie die Freiheit, Ihr Handwerksunternehmen nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gründen und zu führen. Zudem kann die Vorbereitung auf die Meisterprüfung teuer sein: Zum einen in Bezug auf die Gebühren für Kurse und Prüfungen. Zum anderen im Hinblick auf die Zeit, die Sie investieren müssen. Ohne den Meistertitel können Sie Zeit und Kosten sparen. Die Selbstständigkeit ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk hat aber auch ihre Nachteile. Ohne Meisterbrief dürfen Sie nur in zulassungsfreien Handwerksbereichen oder handwerksähnlichen Berufen tätig sein. Dies könnte die Vielfalt Ihrer Dienstleistungen einschränken und Ihre Geschäftsmöglichkeiten begrenzen. Wollen Sie in einem zulassungspflichtigen Handwerk gründen, müssen Sie zumindest eine Meisterin oder einen Meister als technische Betriebsleitung einstellen, die Verantwortung für die fachliche Leitung des Betriebes übernehmen.

Alternativ können Sie eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen. Dass Ihrem Antrag stattgegeben wird, ist dabei nicht garantiert, sondern immer eine Einzelfallentscheidung. Betrachtet die Handwerkskammer die erforderlichen Kriterien als nicht erfüllt, wird Ihr Antrag abgelehnt. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, einen Handwerksbetrieb ohne Meisterbrief zu gründen, auch das mangelnde Vertrauen von Kunden und potenziellen Mitarbeitenden. Planen Sie eigene Mitarbeitende zu beschäftigen, kann das Fehlen eines Meisterbriefs die Suche nach qualifizierten Fachkräften erschweren, da diese oft von Meistern geführt werden möchten. Zudem sind Sie ohne Meisterbrief nicht dazu befugt, im Handwerk auszubilden.

Ähnlich verhält es sich bei der Auftragsvergabe: Einige Kunden bevorzugen Handwerkerinnen und Handwerker mit Meisterbrief, da dieser als Qualitätsnachweis gilt. Fehlt Ihnen diese Qualifikation, kann das das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen und es schwerer machen, Aufträge zu gewinnen.

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Vertrauen aufbauen: Kunden auch ohne Meisterbrief überzeugen

Obwohl der Meisterbrief in vielen Handwerksberufen als Qualitätssiegel angesehen wird, können Handwerkerinnen und Handwerker auch ohne diesen Titel erfolgreich sein. Durch qualifizierte Referenzen, Zertifizierungen, eine starke Online-Präsenz, transparente Kommunikation und hochwertige Arbeit können Sie das Vertrauen Ihrer Kunden gewinnen und eine florierende Handwerkskarriere aufbauen. Kunden suchen in erster Linie nach Handwerkern, die ihre Bedürfnisse verstehen und kompetent erfüllen können, unabhängig von Titeln.

Qualifizierte Referenzen vorweisen

Eine der besten Möglichkeiten, das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen, sind qualifizierte Referenzen. Wenn Sie bereits erfolgreiche Projekte durchgeführt haben und zufriedene Kunden haben, bitten Sie diese um Referenzschreiben oder Rezensionen. Präsentieren Sie diese Referenzen sichtbar auf Ihrer Website, in sozialen Medien und in Ihren Werbematerialien. Referenzen, Bewertungen und Kundenfeedback sind ein starker Vertrauensbeweis und zeigen potenziellen Kunden, dass Sie über das erforderliche Können und die Erfahrung in Ihrem Fach verfügen.

Zertifizierungen und Weiterbildung

Ob mit oder ohne Meisterbrief: Investieren Sie regelmäßig in Ihre berufliche Entwicklung. Absolvieren Sie Weiterbildungen, erwerben Sie relevante Zertifikate und Qualifikationen, die Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen dokumentieren. Zeigen Sie potenziellen Kunden, dass Sie bestrebt sind, sich fortzubilden und auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Marketing und Online-Präsenz

Ihre Marketingmaßnahmen und Online-Präsenz sind von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen. Erstellen Sie eine professionelle Website, auf der Sie Ihre Qualifikationen, Referenzen und abgeschlossene Projekte hervorheben. Nutzen Sie Social-Media-Plattformen, um Ihr Handwerk zu präsentieren und mit potenziellen Kunden in Kontakt zu treten. Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Online-Profile und sorgen Sie dafür, dass Sie leicht erreichbar sind.

Transparente Kommunikation

Transparente Kommunikation baut Vertrauen auf und sorgt dafür, dass Kunden wissen, was sie von Ihnen erwarten können. Informieren Sie Ihre Kunden über Ihre Qualifikationen, Ihre Arbeitsweise, die erwarteten Kosten und den Zeitrahmen für Projekte. Kommunizieren Sie offen und ehrlich, was Sie können und was nicht, und klären Sie im Gespräch eventuelle Fragen oder Bedenken Ihrer Kunden.

Persönlicher Einsatz und Qualität

Ihr persönlicher Einsatz und die Qualität Ihrer Arbeit sind letztendlich entscheidend, um das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen und zu erhalten. Bemühen Sie sich, die bestmögliche Arbeit zu leisten, seien Sie pünktlich und zuverlässig und halten Sie Ihre Versprechen. Die Kundenzufriedenheit ist der beste Weg, um positive Mundpropaganda zu generieren und langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen.

Fazit: Existenzgründung im Handwerk ohne Meisterbrief

Die Existenzgründung im Handwerk ohne Meisterbrief ist eine herausfordernde, aber machbare Option. Grundsätzlich ist der Meisterbrief in zulassungspflichtigen Handwerken eine wichtige Gründungsvoraussetzung. Handwerkerinnen und Handwerker, die diesen Nachweis nicht erbringen können, haben jedoch verschiedene Möglichkeiten, sich auch ohne Meistertitel selbstständig zu machen. Die Selbstständigkeit ohne Meisterbrief hat ihre Vor- und Nachteile. Neben handwerklichem Können erfordert sie großes Engagement und eine kluge Strategie, um das Vertrauen Ihrer Kunden in die Qualität Ihrer Arbeit zu gewinnen. Mit den richtigen Schritten können aber auch Handwerkerinnen und Handwerker ohne Meistertitel in der Branche erfolgreich sein.

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