Rechnung schreiben für Selbstständige in der Gebäudereinigung

Arbeiten Sie selbstständig im Bereich der Gebäudereinigung, dann erwarten Ihre Kunden natürlich auch eine entsprechend professionelle Rechnung, um Sie für Ihre Dienste zu bezahlen.

Als selbstständiger Gebäudereiniger sind Sie Ihr eigener Chef und müssen selbst für Ihren Verdienst sorgen, indem Sie Ihre Reinigungsleistungen in Rechnung stellen. Hierbei gibt es einiges zu beachten.

Damit Sie direkt richtig durchstarten können und unnötige Fehler vermeiden, erklären wir Ihnen in diesem Artikel, was Sie beim Schreiben von Rechnungen in der Gebäudereinigung wissen sollten.

Selbstständig als Gebäudereiniger - das müssen Sie beachten

Zwar gibt es beim Gründen einer Reinigungsfirma keine formalen Voraussetzungen oder Qualitätsanforderungen zu erfüllen, doch ist die Berufsbezeichnung „Gebäudereiniger” geschützt.

Um sich tatsächlich „Gebäudereiniger” nennen zu dürfen, müssen Sie eine staatlich anerkannte Ausbildung absolviert haben und entsprechende fachliche Kenntnisse vorweisen können.

Wollen Sie als selbstständiger Unternehmer im Bereich der Gebäudereinigung durchstarten, müssen Sie Ihr Gewerbe zunächst anmelden und dabei Ihren Tätigkeitsbereich definieren. So werden Sie beim Finanzamt steuerlich erfasst und erhalten eine persönliche Steuernummer, mit der Sie nun Rechnungen ausstellen können.

Als angestellter Gebäudereiniger unter Tarifvertrag erhalten Sie in der Regel einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn für Gebäudereiniger und können Ihr Gehalt kaum direkt beeinflussen.

Statt Tarifvertrag und Tariflohn, legen Sie als selbstständiger Unternehmer in der Gebäudereinigung Ihren Stundenlohn dagegen selbst fest. Ihr Stundenlohn kann also erheblich höher ausfallen, wenn Sie selbstständig in der Gebäudereinigung arbeiten und so Ihre eigenen Preise festlegen können.

Ob stundenbasierte Abrechnung, Monats- oder Leistungspauschale, all Ihre Dienstleistungen müssen Sie Ihren Kunden in Rechnungen stellen. Beim Erstellen Ihrer Rechnungen als Gebäudereiniger müssen Sie aber auf einige Dinge achten.

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Rechnung schreiben in der Gebäudereinigung - Vorgaben und Muster

Für jedes professionelle Unternehmen gelten nach §14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bestimmte Pflichtangaben, die bei der Rechnungsstellung beachtet werden müssen. Folgendes müssen Sie auf Ihrer Rechnung als Selbstständiger in der Gebäudereinigung unbedingt ausweisen:

  • Name sowie Anschrift des leistenden Unternehmens (Ihr Name, bzw. der Ihrer Firma)

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers, also Ihres Kunden

  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Bei Kunden mit Sitz im EU-Ausland auch deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Das Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)

  • Das Liefer- bzw. Leistungsdatum: vermerken Sie die Daten, an denen Sie Ihre Reinigungsdienste bei einem Kunden vollbracht haben

  • Eine Rechnungsnummer

  • Art und Dauer/ Menge der verrichteten Leistungen

  • Netto- sowie Bruttobetrag, der geltende Steuersatz, sowie der daraus resultierende Steuerbetrag

Sofern Sie all diese Vorgaben beachten, können Sie Ihre Rechnung ganz nach Ihren Wünschen gestalten. Das Rechnungsdesign und Layout sollte zu Ihrem Unternehmen passen und kann zum Beispiel Ihr Logo enthalten. Achten Sie beim Erstellen Ihrer Rechnungen auf eine gute Leserlichkeit und ein übersichtliches Format.

Hier haben wir Ihnen ein Muster für eine Rechnung in der Gebäudereinigung erstellt:

Rechnung schreiben als Kleinunternehmer in der Gebäudereinigung

Gerade am Anfang Ihrer Arbeit als selbstständiger Gebäudereiniger halten sich Ihre Einnahmen womöglich noch in Grenzen. Liegt Ihr Vorjahresumsatz unter 22.000 € und im aktuellen Jahr unter 50.000 € (Stand 2020), können Sie beim Finanzamt die sogenannte Kleinunternehmerregelung beantragen.

Sind Sie Kleinunternehmer und nehmen die Regelung nach §19 des UStG in Anspruch, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Beachten Sie dabei, dass Sie dies für Ihre Kunden ersichtlich auf Ihren Rechnungen vermerken.

Rechnung schreiben als Subunternehmer in der Gebäudereinigung

Wenn Sie als Subunternehmer für eine andere Gebäudereinigerfirma arbeiten, erfolgt nach §13b des UStG eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft.

Auch hierbei weisen Sie keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen aus, wobei Sie wieder einen Vermerk für Ihre Kunden beifügen müssen. Der Rechnungsempfänger führt die anfallende Umsatzsteuer dann selbst ans Finanzamt ab.

Kleinbetragsrechnungen in der Gebäudereinigung

Liegt der Endbetrag Ihrer Rechnung unter 250 €, dann können Sie auch eine Kleinbetragsrechnung ausstellen. Diese Regelung bietet Ihnen die Möglichkeit, vereinfachte Rechnungen auszustellen, auf denen Sie unter anderem Rechnungsempfänger und Steuernummern weglassen können.

Rechnungen schreiben als Gebäudereiniger: Vorteile eines professionellen Rechnungsprogramms

Natürlich können Sie all Ihre Rechnungen auch mit Programmen wie Word oder Excel erstellen. Ein professionelles Rechnungsprogramm bietet Ihnen allerdings zahlreiche Vorteile, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern und viel Zeit sparen können.

Während Sie bei Word und Excel vieles händisch eintippen und womöglich selbst berechnen müssen, bietet Ihnen ein gutes Rechnungsprogramm für Ihre Rechnungen in der Gebäudereinigung ein Muster mit individuellem Design und Layout, nachdem Sie all Ihre Dokumente anfertigen können.

Sie können Ihre Kunden sowie Produkte bzw. Dienstleistungen mit entsprechenden Preisen hinterlegen und ganz einfach per Mausklick in Ihre Rechnungen einfügen. Außerdem können Sie wichtige Hinweise und Anmerkungen abspeichern, die für Ihre Rechnung im Bereich der Gebäudereinigung von Bedeutung sind.

Da Sie als selbstständiger Gebäudereiniger sicher viel unterwegs sind, lohnt sich ein Rechnungsprogramm auch, da Sie Rechnungen ganz einfach und schnell vom Laptop oder Smartphone erstellen und an Ihre Kunden versenden können.

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