Berufsgenossenschaften in Deutschland: Arbeitsschutz und -sicherheit für Unternehmen

Berufsgenossenschaften sind in Deutschland eine wichtige Institution, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geht.

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist es ihre Aufgabe, Beschäftigte vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung stehen, zu verhindern. Während Arbeitnehmende grundsätzlich automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, sind die meisten Selbstständigen nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet.  

In diesem Artikel erfahren Sie, was Berufsgenossenschaften sind, welche Aufgaben sie erfüllen, wer zur Mitgliedschaft verpflichtet ist, welche Vorteile die freiwillige Mitgliedschaft Selbstständigen bietet und was die Mitgliedschaft kostet.

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Berufsgenossenschaften sind eine Säule des deutschen Sozialversicherungssystems und spielen eine entscheidende Rolle dabei, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Sie wurde gegründet, um Arbeitnehmende und Selbstständige vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. So trägt die gesetzliche Unfallversicherung maßgeblich dazu bei, Arbeitsplätze sicherer zu gestalten sowie die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden zu gewährleisten.

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder im Krankheitsfall bieten sie schnelle und effiziente Hilfe, indem sie Betroffene medizinisch, beruflich, sozial und finanziell unterstützen.  

Sie sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen durch die Mitgliedsbeiträge.  

Welche Aufgaben erfüllen Berufsgenossenschaften?

Die Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaften besteht darin, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, Arbeitsunfälle zu verhindern und im Fall eines Unfalls oder einer Berufskrankheit angemessene Versorgung und Unterstützung sicherzustellen.

Zu den zentralen Aufgaben, die von Berufsgenossenschaften wahrgenommen werden, zählen:

  • Arbeitssicherheit und Unfallprävention: Berufsgenossenschaften entwickeln und fördern Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie setzen Sicherheitsstandards und -richtlinien fest und bieten Schulungen und Beratung für Unternehmen und deren Beschäftigte an, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken.

  • Unfallversicherung: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit decken Berufsgenossenschaften die Kosten für die medizinische Versorgung, Rehabilitation und gegebenenfalls Rentenzahlungen an die Betroffenen. Dies umfasst auch die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien und Arbeitsunfähigkeitsleistungen.

  • Rehabilitation: Berufsgenossenschaften unterstützen die Rehabilitation von Verletzten oder Erkrankten, um ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu fördern. Dies kann sowohl medizinische als auch berufliche Rehabilitation beinhalten.

  • Präventionsmaßnahmen: Berufsgenossenschaften fördern die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen und Organisationen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, technische Sicherheitsmaßnahmen und die Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung.

  • Beratung und Unterstützung: Sie bieten Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dies umfasst die Bereitstellung von Informationen und Schulungen.

  • Forschung und Statistik: Berufsgenossenschaften betreiben Forschung und sammeln Daten, um Trends in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu analysieren. Dies hilft bei der Entwicklung von präventiven Maßnahmen.

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Welche Berufsgenossenschaften gibt es?

Es wird zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unterschieden. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) organisiert.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vereint. Hier gibt es insgesamt neun Berufsgenossenschaften, die jeweils für bestimmte Branchen zuständig sind.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist für eine große Bandbreite an Unternehmen und deren Beschäftigten zuständig. Dazu zählen:

  • Banken

  • Versicherungen

  • Verwaltungen

  • Freiberufler 

  • Rechtsanwälte

  • Steuerberater

  • Ingenieure

  • Architekten 

  • Unternehmen der IT-Branche

  • Bildungseinrichtungen

  • Beratungsunternehmen

  • Sicherheitsunternehmen

  • Zeitarbeitsunternehmen

  • Werbeunternehmen

  • Unternehmen für Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur

  • Tourismusunternehmen

  • Sportunternehmen

  • Unternehmen der Hausbesorgung

  • Religions- / Weltanschauungsgemeinschaften

  • Unternehmen, in denen keramische Erzeugnisse, Porzellan oder Glas hergestellt werden

  • Straßen-, Stadt-, Hoch- und Untergrund-, Berg-, Seil- und Eisenbahnen

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ist zuständig für die Versicherung von Unternehmen und Beschäftigten in der Bauwirtschaft. Sie ist speziell auf die Bedürfnisse im Baugewerbe zugeschnitten und schließt eine breite Palette von Berufen und Tätigkeiten ein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Facharbeiter:innen, Hilfsarbeiter:innen und Handwerker:innen, die auf Baustellen arbeiten, wie Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Tiefbauarbeiter und viele andere

  • Bauleitende Angestellte wie Ingenieure, Architekten oder Bauleiter

  • Unternehmer:innen und Unternehmen, die im Bauwesen tätig sind, sowie deren Beschäftigten

  • Auszubildende im Baugewerbe 

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) deckt die Wirtschaftszweige Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse ab. Zu den Versicherten zählen unter anderem:

  • Unternehmen und Beschäftigte der Energiebranche (Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung) wie Mitarbeitende von Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern.

  • Unternehmen und Beschäftigte aus dem Textilgewerbe und der Textilindustrie, einschließlich der Herstellung und Verarbeitung von Textilien.

  • Die Elektroindustrie und Elektrohandwerksbetriebe sowie alle, die in der Herstellung und Installation elektrischer Anlagen und Geräte tätig sind.

  • Unternehmen und Beschäftigte der Medien- und Druckindustrie, in der die Herstellung von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medienerzeugnissen erfolgt. Dazu gehören auch Unternehmen, die im Bereich Druck- und Verlagswesen tätig sind.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) deckt eine breite Palette von Berufen und Tätigkeiten in den Branchen Holz und Metall ab. Hierzu zählen:

  • Holzbranche: Unternehmen und Beschäftigte, die in der Holzverarbeitung, der Möbelproduktion, der Sägewerksindustrie und anderen holzverarbeitenden Bereichen tätig sind.

  • Metallbranche: Unternehmen und Arbeitnehmer aus der Metallindustrie, wie zum Beispiel Metallverarbeitung, Metallbau, Maschinenbau und Schweißereien.

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) versichert Unternehmen und Beschäftigte im Groß- und Einzelhandel. Hierzu zählen Beschäftigte in Supermärkten, Kaufhäusern, Fachgeschäften und anderen Einzelhandelsbetrieben sowie Arbeitnehmende in Großhandelsunternehmen, die Waren in großen Mengen an Einzelhändler, Gewerbetreibende oder andere Großhändler verkaufen.  

Sie umfasst zudem Unternehmen aus der Logistik und dem Lagerwesen und deren Beschäftigte wie Mitarbeitende, die in Logistikzentren, Lagerhäusern und Warenverteilzentren tätig sind und für die Lagerung, den Transport und die Verteilung von Waren verantwortlich sind.

Kurier- und Paketdienste sind ebenfalls Mitglieder in der BGHW. Das schließt Arbeitnehmende ein, die in der Zustellung von Paketen und Kurierdiensten arbeiten.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Unternehmen und deren Beschäftigte im Gastgewerbe und der Nahrungsmittelbranche sind in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichert.

Zur Nahrungsmittelbranche gehören Unternehmen und Beschäftigte, die in der Herstellung, Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, wie Lebensmittelproduzenten, Bäckereien, Metzgereien, Molkereien und Lebensmittelhandel. Das Gastgewerbe umfasst Unternehmen und Beschäftigte in Restaurants, Hotels, Cafés, Bars und Cateringunternehmen.

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist zuständig für die Versicherung von Unternehmen und Beschäftigten in der Rohstoff- und chemischen Industrie sowie für die Steinbruch- und Bergbauindustrie. 

  • Zur chemischen Industrie gehören Unternehmen und Arbeitnehmende, die in der Herstellung, Verarbeitung und dem Handel von chemischen Produkten tätig sind, einschließlich Chemieunternehmen, Pharmaunternehmen und Hersteller von Chemikalien. Die Rohstoffindustrie umfasst Unternehmen und Beschäftigte, die in der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen wie Erzen, Mineralien, Baustoffen und anderen Materialien tätig sind.

  • Unternehmen und Beschäftigte, die im Bergbau und im Gesteinsabbau in Steinbrüchen und Gruben beschäftigt sind, zählen zur Steinbruch- und Bergbauindustrie.

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

Die BG Verkehr betreut die Verkehrswirtschaft (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, Luftverkehr). Dies schließt Transportunternehmen, Speditionen, Busunternehmen, Schifffahrtsgesellschaften und Fluggesellschaften ein. 

Sie betreut ebenfalls Unternehmen und Beschäftigte in der Zustellung von Post, Paketen und Kuriersendungen sowie in der Logistik und Lagerung von Waren sowie Unternehmen und Beschäftigte im Telekommunikationssektor (einschließlich Installation und Wartung von Telekommunikationsnetzwerken und -diensten).

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Für Unternehmen und deren Beschäftigte im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen und der Wohlfahrtspflege ist die BGW zuständig.   

Sie bietet Unternehmen und Beschäftigten im Gesundheitssektor (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Zahnarztpraxen und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen) wie Ärzten, Krankenschwestern, Pflegekräften, Therapeuten und medizinischem Personal Unterstützung in Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Unfallversicherung. 

Einrichtungen und Dienstleister im Bereich der Sozialarbeit und Wohlfahrtspflege wie Altenheime, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und weitere soziale Dienstleister werden ebenfalls von der BGW betreut. 

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Wer ist zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen und Selbstständigen, die eigene Mitarbeitende beschäftigen, zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtet. Dies schließt sowohl Arbeitnehmende in Vollzeit als auch in Teilzeit, geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und Aushilfen sowie Auszubildende ein. Die Pflicht zur Mitgliedschaft gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und der Anzahl der beschäftigten Mitarbeitenden.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Mitgliedschaftspflicht. Kleinstbetriebe mit nur wenigen Mitarbeitenden können unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft befreit sein. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen variieren je nach Berufsgenossenschaft und werden in den Satzungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft festgelegt.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

In der Regel geben die Gewerbeämter bei der Anmeldung eines Unternehmens die Gründungsinformationen an die zuständige Genossenschaft weiter. Zählt Ihr Unternehmen zu den Pflichtmitgliedern, wird es automatisch angemeldet. Um sicherzugehen, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden ordnungsgemäß versichert sind, ist es ratsam, sich innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit selbst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. 

Die meisten Selbstständigen sind nicht dazu verpflichtet, sich in der Berufsgenossenschaft anzumelden. Ausnahmen bilden Personen, die selbstständig im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, wie Hebammen, Physiotherapeuten oder Logopäden sowie Hausgewerbetreibende oder Selbstständige in der Landwirtschaft. 

Alle anderen Unternehmerinnen oder Unternehmer können sich freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

Während Pflichtmitglieder automatisch – kraft Gesetzes – versichert sind, müssen Unternehmerinnen oder Unternehmer, die sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern wollen, selbst einen schriftlichen Antrag bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger einreichen. 

Welche Vorteile bietet die Berufsgenossenschaft freiwillig Versicherten?

Selbstständige, die keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigen, können freiwillig Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden. Die freiwillige Mitgliedschaft bietet einige Vorteile: Freiwillige Mitglieder haben den gleichen Anspruch auf Versicherungsschutz sowie umfangreiche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur beruflichen und sozialen Teilhabe sowie Pflege- und Geldleistungen wie Pflichtmitglieder.

Das bedeutet, sie sind im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gut abgesichert, was die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation betrifft. Zudem erhalten sie Unterstützung bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, um Unfälle zu verhindern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dies kann langfristig dazu beitragen, Gesundheit und Produktivität zu erhalten.

Wie lange zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall?

Die Berufsgenossenschaft hat das Ziel, die Gesundheit der Verletzten oder des Verletzten wiederherzustellen und die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu fördern. Die Dauer, bis dieses Ziel nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erreicht ist, kann je nach den individuellen Umständen und der Art des Unfalls variieren.

Grundsätzlich übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die akute medizinische Versorgung, sobald ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit festgestellt wird. Dies umfasst die notwendigen ärztlichen Behandlungen, Operationen, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitation, um die Verletzungen zu behandeln und die Genesung zu fördern.

Zudem haben Arbeitnehmende, die aufgrund des Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig sind, Anspruch auf Verletztengeld oder Übergangsgeld. Diese Leistungen dienen dazu, den Verdienstausfall während der Genesung zu kompensieren. Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft Maßnahmen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt anbieten.  

Bei schwerwiegenden Verletzungen oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit kann die Berufsgenossenschaft Rentenzahlungen oder Entschädigungen leisten. Die Dauer und Höhe dieser Leistungen hängen von der Art und dem Grad der Behinderung sowie den individuellen Umständen ab.

Die genaue Dauer und Art der Leistungen hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Schwere der Verletzung, der Heilungsprozess und die individuellen Umstände des Unfallopfers. Es ist wichtig, dass sich die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzt, um die spezifischen Leistungen und die Dauer der Zahlungen zu klären.

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Was kostet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft?

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft für die Beschäftigten eines Unternehmens werden in voller Höhe vom Arbeitgebenden bezahlt. Die Höhe der Beiträge belaufen sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbruttolohns oder -gehalts eines Jahres. Sie dienen der Unfallversicherung sowie Präventionsmaßnahmen, Schulungen und Beratungsdiensten, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. 

Beitragshöhe für freiwillig Versicherte

Bei freiwillig Versicherten ergibt sich die Höhe des Mitgliedsbeitrages aus der Höhe der Versicherungssumme, der branchenabhängigen Gefahrenklasse sowie dem Umlagefaktor 1.000. 

Wie hoch die Kosten der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft tatsächlich ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Branche, der Unternehmensgröße und der Art der Tätigkeiten, die im Unternehmen ausgeübt werden, ab.

Die Beiträge werden normalerweise auf Grundlage der sogenannten „Gefahrklassen“ berechnet, die die Risikostufe der jeweiligen Branche und der Tätigkeiten widerspiegeln. Je höher das Unfallrisiko in einer Branche oder einem Unternehmen ist, desto höher sind in der Regel die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Fazit: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung

Insgesamt bieten Berufsgenossenschaften eine wichtige Unterstützung für Selbstständige und deren Beschäftigte, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und im Ernstfall schnell und kompetent zu handeln. Die Mitgliedschaft kann dazu beitragen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und die langfristige Gesundheit und Produktivität zu gewährleisten. 

Informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Kosten der Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft, um von den angebotenen Leistungen zu profitieren und sich und Ihre Angestellten zu schützen.

SumUp Team