Bäckerei eröffnen: Erfolgreich mit leckeren Backwaren

Ob das belegte Brötchen in der Mittagspause oder ein frisches Brot für den Abend – Backwaren sind beliebt. Träumen Sie davon, sich mit einer Bäckerei selbstständig zu machen und fragen sich, wie Sie am besten vorgehen sollten? Verständlich! Schließlich tauchen zu Beginn der Selbstständigkeit viele Fragen auf.

Schon im Rahmen der ersten Recherchen werden Sie feststellen: Neben der klassischen Bäckerei gibt es heutzutage noch zahlreiche andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel einen SB-Backshop. 

Wir von SumUp helfen Ihnen bei der Entscheidung und Planung. Wie Sie Ihre Geschäftsidee konkretisieren und welche Formalitäten geklärt werden müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Das ist wichtig, bevor Sie eine Bäckerei eröffnen können

Bäckerei ist nicht gleich Bäckerei! Überlegen Sie sich daher im Vorfeld, auf welche Details Sie Ihren Fokus setzen möchten. Wenn Sie einen Backshop eröffnen möchten, können Sie sich zwischen verschiedenen Varianten entscheiden:

  • eine SB Bäckerei (SB = Selbstbedienung)

  • einen Backshop ohne Sitzmöglichkeiten

  • eine Konditorei mit Service

  • ein Franchiseunternehmen

Doch welches Konzept passt am besten zu Ihnen? Um das herauszufinden, lohnt  es sich, regionale Marktforschung zu betreiben und sich zu fragen, welche Art von Bäckerei in der näheren Umgebung vielleicht noch fehlt. Oder anders: Was könnte Ihr Alleinstellungsmerkmal sein, mit dem die Konkurrenz nicht aufwarten kann? 

Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden, wenn Sie sich mit einer Bäckerei selbstständig machen möchten?

Wie auch im Zusammenhang mit anderen Berufen und Unternehmen, gelten in Bezug auf Bäckereien bestimmte Vorgaben. Immerhin handelt es sich hierbei um ein Handwerk, für das eine Zulassung notwendig wird. Hinzu kommt, dass – im besten Fall – ein Meister vorgewiesen werden muss. 

Gut zu wissen: Es gibt auch Ausnahmen. Keinen Meisterbrief zu besitzen, bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie Ihre Geschäftsidee der Bäckerei begraben müssen.

Bäcker werden ohne Ausbildung: So geht’s

Wie auch bei anderen Geschäftsideen, wie zum Beispiel einer Bar oder einem Café, gibt es Möglichkeiten für Quereinsteiger. Bäcker werden ohne Ausbildung ist möglich, wenn Sie sich über eine Ausübungsberechtigung (nach § 7b HwO) qualifizieren oder eine Ausnahmebewilligung (nach § 8 HwO) beantragen. Ansprechpartner hierfür ist die zuständige Handelskammer. 

Können Sie beispielsweise nachweisen, dass Sie … 

  • eine Gesellenprüfung im Backhandwerk abgelegt haben,

  • schon mindestens sechs Jahre als Bäcker gearbeitet haben und vier Jahre davon eine leitende Position innehatten oder

  • über ausreichende und einschlägige Berufserfahrung verfügen?

Dann kann es durchaus sein, dass Sie Ihre eigene Bäckerei auch ohne Meister eröffnen können. Möglicherweise erwarten die Verantwortlichen bei der Handwerkskammer dann jedoch, dass Sie zusätzliche Schulungen absolvieren und Ihre Kenntnisse im Rahmen von Prüfungen unter Beweis stellen.

Aufgrund der vielseitigen Möglichkeiten, die sich in diesem Zusammenhang bieten, ergibt es Sinn, sich bei der Handwerkskammer – sofern kein Meisterbrief vorgelegt werden kann – in Bezug auf Ausnahmeregelungen zu erkundigen.

Gut zu wissen: Wer einen Backshop eröffnen möchte, braucht in der Regel keine gesonderte Qualifikation

Sie haben keinen Meistertitel und möchten sich nicht auf Ausnahmeregelungen verlassen? Ihren Traum müssen Sie trotzdem nicht aufgeben. In diesem Fall lohnt es sich, wenn Sie sich mit der Option eines Backshops auseinandersetzen. 

Da hier nur Backwaren aufgebacken werden, müssen Sie keine entsprechende Qualifikation nachweisen. Dennoch ist es wichtig, grundlegende Handelskenntnisse vorweisen zu können. Der Fokus liegt dementsprechend mehr auf dem klassischen Verkauf als auf dem Handwerk.

Bäckerei eröffnen: Kosten am besten vorab kalkulieren

Sie lieben den Geruch von frischen Brötchen und stehen am liebsten den ganzen Tag in der Backstube? Das spricht dafür, dass Sie Ihren Traum verfolgen sollten. Zu beachten sind jedoch auch die Kosten. 

So trocken das Thema auch sein mag: Bevor Sie Ihre eigene Bäckerei eröffnen, ist es wichtig, unter anderem Berechnungen über den Kapitalbedarf anzustellen. Immerhin muss das Projekt akribisch geplant werden, um sicherzustellen, dass Sie auch wirtschaftlich Erfolg haben.

Die folgenden Kostenpunkte dienen als Anhaltspunkt für Ihre Kalkulation:

  1. Marketing / Werbung

  2. Etwaige Umbauten

  3. Wareneinkauf

  4. Ausstattung im Laden (z.B. Kasse, Kartenterminals, etc.)

  5. Gutachten

  6. Zertifikate

  7. Miete für Geschäftsräume und Lager

  8. Strom

  9. Steuern

  10. Versicherung

  11. Bei einem Franchise kommen eventuelle „Eintrittskosten“ dazu. (Je größer und bekannter das betreffende Unternehmen ist, desto höher sind in der Regel auch die Eintrittskosten.)

Besonders wichtig: Planen Sie nicht zu knapp und kalkulieren Sie lieber noch einen kleinen „Puffer“ ein. Es kann immer mal vorkommen, dass plötzlich etwas kaputt geht oder Sie eine Nachzahlung für Steuern oder Stromkosten begleichen müssen.

Wo möchten Sie sich mit einer Bäckerei selbstständig machen?

Sie haben den Unterschied bestimmt auch schon beobachtet: das florierende Geschäft des SB-Backshops am Hauptbahnhof und die wenigen treuen Stammgäste der kleinen Bäckerei um die Ecke. Bevor Sie eine Bäckerei oder einen Backshop eröffnen, sollten Sie sich Zeit nehmen für eine Standortanalyse.

Das ist ein wichtiger Teil Ihres Businessplans. Denn: Es geht nicht darum, „einfach irgendwo“, sondern an der richtigen Stelle zu eröffnen. Leichter gesagt als getan? Diese Leitfragen helfen bei der Standortfrage:

  • Wo befindet sich meine individuelle Zielgruppe?

  • Wo wäre eine neue Bäckerei sinnvoll und wo gibt es schon viele Angebote dieser Art?

  • Wo kann ich mir die Miete für meine Bäckerei leisten?

Damit einher geht die Frage, ob Sie lieber Laufkundschaft oder Menschen, die länger in Ihren Räumlichkeiten verweilen möchten, ansprechen wollen. Das ist auch später wichtig für Ihre Preisgestaltung. Außerdem müssen Preise und Kaufkraft zusammenpassen.


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Die wichtigsten Formalitäten, bevor Sie eine Bäckerei eröffnen können

Sie haben sich bereits mit Ihrer Zielgruppe befasst und vielleicht schon den perfekten Standort gefunden? Dann wird es Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Damit Sie den Betrieb Ihrer Bäckerei offiziell und legal in Angriff nehmen dürfen, ist es wichtig, Ihr Unternehmen anzumelden. Hier kommen die folgenden Bereiche ins Spiel:

1. Der Handelsregistereintrag

Gilt nur dann, wenn Sie sich für die Unternehmensformen GmbH oder UG entschieden haben.

2. Die Gewerbeanmeldung

Im Hinblick auf die Anmeldung als Gewerbe spielt die gewählte Unternehmensform keine Rolle. Ansprechpartner ist das zuständige Gewerbeamt. Etwas später erhalten Sie vom Finanzamt ein Schreiben, dass Ihr Betrieb steuerlich erfasst wurde. Sie erhalten dann auch Ihre Steuernummer.

3. Der Eintrag in die Handwerksrolle

Hier werden alle eingetragen, die einem zulassungspflichtigen Handwerk nachgehen. Es handelt sich um einen Pflichteintrag.

4. Die Handwerkskammer

Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist für Bäckereien Pflicht.

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SumUp Team