Wie komme ich in die Künstlersozialkasse?

Künstler und Publizisten müssen im Gegensatz zu anderen Selbstständigen keine teure Privatversicherung abschließen. Sie können über die Künstlersozialkasse eine Künstlersozialversicherung abschließen – und sich darüber gesetzlich versichern lassen. Wie das geht, erklären wir Ihnen hier.

Sie sind freischaffender Künstler oder Publizist? Dann haben Sie bestimmt schon einmal von der Künstlersozialversicherung gehört. Sie ermöglicht es Ihnen, trotz selbstständiger Tätigkeit in einer gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert zu werden.

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse ist kein Leistungsträger, also z.B. keine Krankenkasse, sondern nimmt für Künstler und Publizisten die Künstlersozialversicherung als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung vor, d.h. sie zieht nur die Beiträge für Sie ein und führt sie an den jeweiligen Leistungsträger, z.B. die Krankenkasse ab.

Organisatorisch ist die Künstlersozialkasse eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes.

​Warum gibt es die Künstlersozialkasse?

Als Freiberufler und damit ohne festen Arbeitgeber zahlen Sie nicht in die Sozialversicherung ein, sondern Sie müssen sich teuer privat versichern. Trotz Vollzeitarbeit sind Sie damit einem Arbeitnehmer gegenüber benachteiligt.

Um selbstständigen Künstlern und Publizisten den gleichen Schutz wie einem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung zu gewährleisten, wurde im Jahr 1983 die Künstlersozialversicherung in das System einbezogen. Über sie wird die Hälfte der privaten Versicherungskosten übernommen. 50 % der Beiträge bezahlen Sie, 50 % der Bund.

Was sind die Aufnahmekriterien der Künstlersozialkasse?

Als 'geschlossene Gesellschaft' wird die Künstlersozialkasse manchmal kritisiert, weil es nicht einfach ist, aufgenommen zu werden.

Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie:

  • Künstler oder Publizist sind;

  • über 3.900 €/Jahr Arbeitseinkommen haben (Ausnahme: Berufsanfänger);

  • selbstständig erwerbstätig sind;

  • überwiegend im Inland, also Deutschland, tätig sind;

  • keine Arbeitnehmer beschäftigen.

​Wichtig ist, dass Sie mehrere Auftraggeber haben und nicht nur einen, da Ihnen sonst Scheinselbstständigkeit vorgeworfen werden kann. Mit Hinblick auf Ihr Einkommen und Ihre Tätigkeit sollten Sie glaubwürdig und realistisch sein, da sich die Künstlersozialkasse, vorbehält Stichproben zu machen.

Was muss ich beim Fragebogen beachten?

Sie müssen glaubhaft nachweisen, dass Sie ein Künstler oder Publizist sind. Außerdem müssen Sie darlegen, wie viele Arbeitgeber Sie haben und viel Geld Sie verdienen. Deshalb müssen Sie Rechnungen von Auftraggebern einreichen, bei denen die Künstlersozialkasse gegebenenfalls auch nachfragt.

Schließlich sind es auch diese, also Ihre Arbeitgeber, die die sog. Künstlersozialabgabe leisten. Davon ausgenommen sind ausländische Arbeitgeber.

Die neuen Medien haben die Frage nach der Berufsbezeichnung Künstler oder Publizist erschwert. Ist ein Webdesigner ein Künstler? Ist ein Blogger ein Publizist? Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie am besten direkt bei der Künstlersozialkasse nach.

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