Wer muss wann eine Rechnung stellen?
Eigentlich ist es ganz einfach: Ich erbringe eine Leistung und stelle diese erbrachte Leistung dem Leistungsempfänger in Rechnung. Oder? Tatsächlich ist es so einfach. Aber gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Wie ist das mit Privatpersonen und Rechnungen?
Tim verkauft sein altes Auto an Lisa und sie möchte eine Quittung haben. Kein Problem! So lange es sich um einen typischen Privatverkauf, d.h. eine nicht wiederkehrende Einnahme handelt, kann eine Privatperson ohne weiteres ebenfalls eine Quittung oder einen Rechnungsbeleg ausstellen.
Da eine Privatperson keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, darf auch keine auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Aber Vorsicht – sobald es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, muss die Lieferung oder Leistung versteuert werden und die Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden.
Wann muss eine Rechnung gestellt werden?
Als Gründer oder Kleinunternehmer stellen Sie Ihre Rechnung vermutlich lieber heute als morgen, denn eine gestellte Rechnung bedeutet einen baldigen Zahlungseingang. Dennoch ist es gut zu wissen, dass es auch für die Rechnungsstellung Fristen gibt.
Innerhalb der ersten sechs Monate
Erbringen Sie eine Leistung für ein anderes Unternehmen, so müssen Sie diese Leistung innerhalb von sechs Monaten in Rechnung stellen. Handelt es sich bei dem Leistungsempfänger allerdings um eine Privatperson gibt es keine maximale Frist, um die Rechnung zu schreiben.
Ausnahme Grundstückskauf
Mit einer Ausnahme: „Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück“. In diesem Fall muss wiederum die Frist von sechs Monaten eingehalten werden.
Wer Leistungen für ein anderes Unternehmen erbringt, muss eine Rechnung erstellen. Ist der Leistungsempfänger eine Privatperson, ist dies nicht der Fall. Wir empfehlen Ihnen trotzdem immer Rechnungen zu erstellen – ganz einfach und schnell geht es mit dem einfachen Rechnungsprogramm SumUp Rechnungen.