Umsatzsteuerfreie Rechnung: Welche Leistungen sind betroffen?
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer? Ist das möglich? Tatsächlich zählt die Umsatzsteuer zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung. Wann und warum Sie beim Schreiben Ihrer Rechnung trotzdem keine Umsatzsteuer anführen müssen erfahren Sie hier.
Was bedeutet die Umsatzsteuer auf meiner Rechnung?
Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine indirekte Verbrauchersteuer, die auf den Verkauf von Produkten oder Leistungen erhoben wird. Allerdings gibt es Fälle, die aus verschiedenen Gründen von der Umsatzsteuer befreit sind.
Einer davon ist die innergemeinschaftliche Lieferung an einen Kunden im EU-Ausland. Wir konzentrieren uns hier allerdings auf Geschäftsfälle, die im Inland stattfinden. Auch innerhalb Deutschlands müssen Sie beim Schreiben der Rechnung auf die (richtige) Umsatzsteuer achten.
Rechnung schreiben: Welche Leistungen sind umsatzsteuerfrei?
Auf gewisse Produkte und Dienstleistungen entfällt keine Umsatzsteuer. In diesen Fällen müssen Sie daher eine umsatzsteuerfeie Rechnung schreiben:
Medizinische oder gesundheitliche Leistungen
Medizinische und gesundheitliche Leistungen sind auf Ihrer Rechnung immer umsatzsteuerfrei. Dazu zählen beispielsweise die Behandlung bei Zahnarzt, Physiotherapeut, Heilpraktiker, aber auch die Leistungen von Pflegediensten.
Davon ausgenommen sind hingegen kosmetische Operationen, die nur ästhetischen Zwecken dienen (Stichwort: Schönheits-OP).
Finanz-, Kredit-, und Versicherungsleistungen sowie deren Vermittlung
Sie sind Versicherungsmakler? Oder Kreditvermittler? Auf Ihre Vermittlungsleistung dürfen Sie keine Umsatzsteuer erheben. Auch die Leistung selbst, also Finanz-, Kredit-, und Versicherungsleistungen sind auf Ihrer Rechnung ohne Umsatzsteuer anzuführen.
Künstlerische Darbietungen
Von der Umsatzsteuer befreit sind ebenfalls künstlerische oder kulturelle Darbietungen. Also beispielsweise Aufführungen von Museen, Theatern, Musikern, Musikgruppen, Tänzern, Kabarettisten etc. Merchandise-Verkauf (z.B. CDs) müssen Sie auf Ihrer Rechnung jedoch mit 19 % besteuern.
Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
Sie besitzen ein Grundstück und möchten es verkaufen oder verpachten? Diese Leistung dürfen Sie auf Ihrer Rechnung nicht mit Umsatzsteuer auszeichnen.
Gewinne aus Glücksspielen
Etwas überraschend: Gewinne auf Glücksspiele werden ebenfalls nicht mit Umsatzsteuer belegt. Gewinnen Sie im Lotto, müssen Sie dafür also keine Umsatzsteuer „abdrücken“.
Bildungsleistungen
Auch Bildungsleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatszteuerfrei.
Dazu zählen Leistungen von nichtöffentlichen Schulen und privaten Bildungseinrichtungen, z.B. Fernlehrinstitute, Nachhilfeeinrichtungen, aber auch Tanz-, und Balletschulen.
Auch selbstständige Lehrer dürfen in bestimmten Fällen keine Umsatzsteuer auf ihrer Rechnung ausweisen. Nämlich dann, wenn sie an einer Hochschule oder berufsbildenden Einrichtung unterrichten. Dazu zählen Universitäten, Fachhochschulen, aber auch Berufsschulen und Berufsakademien.
Was muss ich bei einer umsatzsteuerfreien Rechnung beachten?
Möchten Sie eine umsatzsteuerfreie Rechnung schreiben, sollten Sie in Ihrer Rechnung auf den Grund der Umsatzsteuerbefreiung hinweisen.
Unterrichten Sie beispielsweise als selbstständiger Lehrer an einer Fachhochschule, beinhaltet Ihre Rechnung den Hinweis „Diese Rechnung ist laut § 4 Nr. 21a UStG umsatzsteuerfrei“.
Rechnung schreiben ohne Umsatzsteuer - einfach gemacht
Möchten Sie eine umsatzsteuerfreie Rechnung schreiben, nutzen Sie dafür am besten die Rechnungsvorlage in einem Rechnungsprogramm wie SumUp Rechnungen.
Hier können Sie in Ihren Einstellungen festlegen, ob Sie umsatzsterpflichtig sind oder nicht - beispielsweise als Kleinunternehmer.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen zu belegen: 19 %, 7 % oder 0 %.
Sie sehen also: Eine umsatzsteuerfreie Rechnung schreiben ist mit einem Rechnungsprogramm wie SumUp Rechnungen nicht schwer.