Checkliste zur GbR Gründung
Für viele Gründer ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine sehr attraktive Gründungsform, weil sie sich leicht gründen lässt und mit wenig Bürokratie verbunden ist. Unsere Checkliste zur GbR Gründung gibt Ihnen einen roten Faden für Ihre Gründung.
Bei der GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt, schließen sich mindestens zwei Gründer (Gesellschafter) zusammen, um ein Unternehmen zu gründen.
Wann bietet es sich an eine GbR zu gründen?
Eine GbR Gründung wird interessant wenn man unter die folgenden Kategorien fällt:
Praxisgemeinschaften
freie Berufe (z.B. Anwaltskanzlei, Architekturbüro)
Arbeitsgemeinschaften
Sie dürfen sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender eine GbR gründen.
Haftung der Gesellschafter
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist die Haftung auf das Gesamtvermögen der Gesellschafter ausgerichtet. Sie haften also auch mit ihrem Privatvermögen.
Grundsätzlich haften die Gesellschafter zu jeweils gleichen Teilen, aber es ist auch eine andere Aufteilung denkbar, die im Gesellschaftsvertrag geregelt sein muss.
Vorteile einer GbR Gründung
Kein Mindestkapital nötig
Einfache Buchführung
Wenig formelle und rechtliche Vorgaben bei der Gründung - Eine GbR kann sogar mündlich gegründet werden.
Eintragung ins Handelsregister nicht notwendig
Nachteile einer GbR Gründung
Es wird mindestens ein Mitgründer/Partner benötigt
Haftung mit Privatvermögen - Man haftet auch für seine Mitgründer
Gesellschafter müssen die Gewinne privat versteuern
Es liegt eine beschränkte Rechtsfähigkeit vor
Checkliste für GbR Gründungen
1. Vor der GbR Gründung
Einigung herstellen zwischen Gesellschaftern über grundlegende Punkte:
Unternehmenszweck
Gesellschafterbenennung
Gewinn- und Verlustverteilung
Haftungsverteilung
2. GbR Vertrag aufsetzen & Firmenname wählen
Der schriftliche Gesellschaftervertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
Gesellschaftszweck
Geschäftsführung
Interne Haftungsverteilung
Tätigkeitsvergütung
Gewinn – und Verlustverteilung
Etwaiges Wettbewerbsverbot
Abtretung von Geschäftsanteilen
Regelungen bei Ausscheidung eines Gesellschafters
Etwaige Abfindung
Regelung bei Tod eines Gesellschafters
3. Anmeldung der GbR beim Gewerbeamt
Nur Gewerbetreibende müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen, Freiberufler müssen sich nur beim Finanzamt registrieren lassen.
Es droht ein Bußgeld bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit bevor die GbR beim Gewerbeamt angemeldet wurde.
4. Anmeldung der GbR beim Finanzamt
Nachdem Sie Ihren Gewerbeschein beantragt haben, meldet sich das Finanzamt bei Ihnen und fordert Sie auf, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Mit diesem Fragebogen melden Sie die GbR zur Umsatzsteuer und Gewerbesteuer an.
Freiberufler beantragen direkt eine Steuernummer beim Finanzamt, da sie keinen Gewerbeschein benötigen.
5. Anmeldung der GbR bei der Industrie- und Handelskammer
Auch die Industrie- und Handelskammer wird vom Gewerbeamt benachrichtigt und schickt Ihnen einen Anmeldebogen. In der IHK sind Sie in der Regel Pflichtmitglied.