Brauche ich einen Handelsregistereintrag?
Auch als Kleingewerbetreibender oder GbR können Sie einen Handelsregistereintrag beim Amtsgericht in Erwägung ziehen, denn es hat eine vorteilhafte Außenwirkung als OHG oder Kaufmann wahrgenommen zu werden.
Wer ein Gewerbe betreiben will, sollte sich mit der Frage beschäftigen, ob er verpflichtet ist, sein Unternehmen vom Amtsgericht ins Handelsregister eintragen zu lassen. Je nach Geschäftsform ist das ein Muss.
Wer sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen muss:
GbR, die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“
Mit dem Handelsregistereintrag treten Sie professionell auf, aber damit gehen auch Verpflichtungen einher.
Was ist das Handelsregister?
Das vom Amtsgericht geführte Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Im Unternehmensregister und Handelsregister können Ihre Geschäftspartner, Banken, Behörden und alle Interessierten Informationen über Sie einholen.
Transparenz mit dem Handelsregistereintrag.
Mit dem elektronischen Eintrag, der bei Veränderungen aktualisiert werden muss, kann jeder Informationen über Ihre Gewerbe einsehen wie z.B.
Sitz und Rechtsform Ihres Unternehmens
Wer ist Inhaber, Gesellschafter oder Geschäftsführer
Höhe der Kapitaleinlage
Bestellung und Abbestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
Vorgänge rund um Insolvenzverfahren
Auflösung
Zudem veröffentlicht das Amtsgericht den neuen Eintrag im Bundesanzeiger und in einer Tageszeitung. Das hat eine positive Außenwirkung. Auch wer einem Fachverband angehören will, sollte auf jeden Fall einen Handelsregistereintrag in Erwägung ziehen.
Mit dem Handelsregistereintrag zum kaufmännischen Geschäftsbetrieb?
Ein Handelsregistereintrag verpflichtet. Mit ihm werden Sie als Kleingewerbetreibender zum „eingetragenen Kaufmann“ bzw. Ihre GbR wird zur OHG, einer Offenen Handelsgesellschaft.
Als Unternehmen unterliegen Sie mit dem Handelsregistereintrag nicht mehr dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern eher dem Handelsgesetzbuch.
Folgende Informationen interessieren das Amtsgericht bzw. folgende Aspekte Ihres Geschäftslebens kommen dann auf Sie zu:
Die Prinzipien der doppelten Buchführung (Bilanz mit Jahresabschluss), wenn Ihr Unternehmen mehr als 500.000 Euro Umsatz macht oder mehr als 50.000 Euro Gewinn pro Jahr
Pflicht zur Inventur
Angaben zur Höhe des eingesetzten Kapitals
Angabe zu Krediten
Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
Regeln des Geschäftsverkehrs
Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter
Gesamtbild Ihres Unternehmens
anderes Firmenrecht und Haftungsfragen
unverwechselbarer Firmenname
Die Handelsregisteranmeldung
Empfehlenswert ist eine Vorabprüfung durch die IHK oder die für Sie zuständige Kammer. Dann stellen Sie mit Hilfe eines Notars einen Antrag auf Eintragung ins Handelsregister.
Der Notar übermittelt den Antrag elektronisch ans Amtsgericht. Wenn das Gericht den Antrag überprüft und angenommen hat, kann es bis zum Handelsregistereintrag zwischen 14 Tagen und drei Wochen dauern.