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Schnellrestaurant eröffnen in 7 Schritten

Fast jeder greift mehr oder weniger regelmäßig auf Fast Food zurück. Warum auch nicht? Neben klassischen Fast-Food-Ketten wie McDonald's oder Burger King haben sich in Deutschland weitere Schnellrestaurants etabliert. Nach dem sogenannten Fast-Casual-Prinzip verbinden sie die Geschwindigkeit der Quickservice-Systemgastronomie mit der hohen Produktqualität und der Frische der Full-Service-Systemgastronomie. Ein Trend, der den Wunsch nach gesunder Ernährung mit dem Tempo der heutigen Zeit optimal verbindet.

 Wir verraten Ihnen, was neben einem überzeugenden Konzept notwendig ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in 7 Schritten erfolgreich Ihr eigenes Schnellrestaurant zu eröffnen.

1. Das richtige Fast-Food-Konzept finden

Im ersten Schritt stehen Sie vor der Herausforderung, das richtige Konzept zu finden, mit dem Sie Ihr Schnellrestaurant eröffnen wollen. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Die Zeiten, als Fast Food „nur“ Burger, Pommes & Co., meinte, sind vorbei. Zahlreiche Schnellrestaurants bieten mittlerweile Speisen für ernährungsbewusste Gäste an. Gute Beispiele sind hier Schnellrestaurants, die gesunde Bowls, Ramen, Salate, Sandwiches oder Wraps anbieten. Und natürlich kommen auch Vegetarier und Veganer in Fast-Food-Restaurants auf ihre Kosten.

Zielgruppen- und Marktanalyse

Stellt sich also die Frage, welche Zielgruppe Sie bedienen möchten und welche Speisen Sie Ihren Gästen anbieten wollen. Es stellt sich aber auch die Frage, wo Sie Ihre Zielgruppe am besten erreichen. Womöglich passt ein Foodtruck, mit dem Sie Ihre Gäste direkt ansteuern können, viel besser in Ihr Konzept als ein stationäres Restaurant zu eröffnen? 

 TIPP: Wer unsicher ist, ob ein Konzept tatsächlich aufgeht oder sich die Mühe ersparen möchte, ein eigenes Konzept zu erstellen, kann alternativ als Franchisenehmer einen Schnellimbiss oder ein Fast-Food-Restaurant eröffnen. Gegen eine Lizenzgebühr erhalten Sie hier ein fertiges Konzept sowie Unterstützung im Marketing. 

Rechtsform, um ein Schnellrestaurant zu eröffnen

Grundsätzlich schreibt Ihnen niemand vor, in welcher Rechtsform Sie Ihr Schnellrestaurant eröffnen. Bei Ihrer Entscheidung kommt es darauf an, ob Sie alleine oder im Team gründen wollen, ob Sie von einer Haftungsbeschränkung profitieren wollen und ob Sie ausreichend Stammkapital aufbringen können. 

 Gründen Sie eine Kapitalgesellschaft, können Sie Ihre persönliche Haftung beschränken. Allerdings sind die Gründung und Führung einer AG oder einer GmbH vergleichsweise teuer und aufwändig. Unkomplizierter und preiswerter wird es ein Schnellrestaurant als UG (Haftungsbeschränkt) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu eröffnen.

2. Erstellen Sie einen Businessplan für Ihr Schnellrestaurant

Im nächsten Schritt folgt die Konkretisierung Ihres Konzepts im Businessplan. Der Plan hilft Ihnen dabei, Ihre Idee zu strukturieren, dient Ihnen als Orientierung, Ihr Schnellrestaurant zu eröffnen, und bei der Finanzierung als Grundlage für Ihre Investorensuche.  

Bestandteile des Businessplans

Der Businessplan beschreibt, was das Besondere an Ihrer Geschäftsidee ist und warum sich Ihr Konzept gegenüber dem Wettbewerb behaupten kann. Er umfasst Ihr Leistungsangebot, wirft aber gleichzeitig auch einen Blick auf den Markt und Ihre Wettbewerber. Man könnte auch sagen, er macht deutlich, welche Chancen Sie haben, erfolgreich ein Schnellrestaurant zu eröffnen, aber auch welche Risiken Ihr Gründungsvorhaben möglicherweise birgt. Darüber hinaus führt er auch Ihre persönlichen Kompetenzen und beinhaltet Ihre Marketingstrategie.

Der Finanzplan

Für Investoren ist natürlich Ihr Finanzplan von besonderem Interesse. Hier zeigen Sie zum einen, welche finanziellen Mittel Sie benötigen, um Ihr Schnellrestaurant zu eröffnen. Zum anderen enthält der Finanzteil Informationen über den geplanten Umsatz und mögliche Gewinne. 

3. Voraussetzungen für die Eröffnung eines Schnellrestaurants

Grundsätzlich darf in Deutschland jeder ein Schnellrestaurant eröffnen. Eine besondere Ausbildung oder Qualifikation ist nicht erforderlich. Das Gastronomiegewerbe ist jedoch eine ganz besondere Branche: Je mehr Erfahrungen und Know-how Sie hier bereits gesammelt haben, desto besser. Zusätzlich zu einer Ausbildung, einem Studium, einer Weiterbildung oder Berufserfahrung in der Gastronomie benötigen Sie kaufmännische Kenntnisse für die Leitung Ihres Restaurantbetriebes.

Erforderliche Nachweise und Genehmigungen

Darüber hinaus benötigen Sie zahlreiche Nachweise und Genehmigungen, um ein Schnellrestaurant zu eröffnen:

  • Gewerbeschein

  • Gaststättenkonzession (sofern Sie neben Speisen auch alkoholische Getränke anbieten wollen)

  • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und der Gewerbesteuerbehörde)

  • Gesundheitszeugnis

  • Nachweise der persönlichen Eignung (Teilnahme an Seminaren über Lebensmittelrechtliche Vorgaben, Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt über Lebensmittel, Hygienevorschriften und Gesundheitsschutz)

  • Nachweis der Teilnahme an einer HACCP-Schulung (Hazard Analysis Critial Control Points) sowie ein HACCP-Konzept

  • Nachweis über die Eignung der Räumlichkeiten sowie ein bereits unterschriebener Miet- oder Pachtvertrag

  • Kenntnis der Jugendschutzvorschriften, Arbeitsrecht, der Vorschriften zum Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, der Preisauszeichnungsverordnung und der Kassensicherungsverordnung

Ausführliche Informationen zu den zu den verschiedenen Genehmigungen und zugehörigen Vorschriften, die Sie benötigen, um ein Schnellrestaurant zu eröffnen, finden Sie beispielsweise bei der DEHOGA (Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V.), dem Branchenverband des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes.

TIPP: Statt selber an den Schulungen und Unterweisungen teilzunehmen, können Sie auch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit den entsprechenden Qualifikationen einstellen. Kündigen Sie, brauchen Sie allerdings schnell Ersatz, um Ihren Betrieb weiterführen zu dürfen.

4. Legen Sie das erforderliche Budget fest

Kommen wir zu der Frage, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist, um Ihr Konzept umzusetzen und ein eigenes Schnellrestaurant zu eröffnen. Hier geht es nicht nur darum, die anfänglichen einmaligen Investitionen zu kalkulieren, sondern auch die laufenden Kosten zu berücksichtigen. In der Gründungsphase werden Sie Ihre Ausgaben zunächst nicht mit Umsätzen decken können. Entsprechend planen Sie Ihr Budget so, dass Sie der Zahlung Ihrer anfallenden Verbindlichkeiten fristgerecht und vollständig nachkommen können. 

Zu den einmaligen Ausgaben, die Sie für zum Eröffnen Ihres Schnellrestaurants einplanen müssen, zählen beispielsweise

  • Kosten für die Suche einer geeigneten Location

  • Umbau- und Renovierungskosten (Gastraum, Küche, Kühl- und Lagerräume, Personalräume, Toiletten)

  • Einrichtungskosten (Mobiliar, Elektrogeräte für die Küche wie Herd, Ofen, Kühlschrank etc., die Küchenausstattung mit Töpfen, Pfannen etc., Elektrogeräte für die Bar wie eine Zapfanlage oder Kaffeemaschine, Gastrokasse, SelbstbedienungskassenKassensystemsoftware)

  • Tischdecken, Servietten, Teller, Besteck und Gläser sowie Menükarten

  • Warenfinanzierung (Getränke und Lebensmittel)

  • Rücklagen für unvorhergesehene Reparaturen, Ersatzgeräte oder Möbel, Umbauten oder Renovierungen

TIPP: Machen Sie sich das Geschäftsleben mit einer elektronischen Registrierkasse inklusive technischer Sicherheitsvorrichtung (TSE). Sie unterstützt Sie bei der ordnungsgemäßen Buchhaltung (GoBD), der Belegausgabepflicht und der Erfüllung der Anforderungen der Kassensicherungsverordnung. Ein Online-Reservierungssystem unterstützt Sie zusätzlich bei Reservierungen, Service und bei der Abrechnung. 

Zu den Kosten, die Sie für den laufenden Betrieb kalkulieren müssen, zählen beispielsweise

  • Miete oder Pacht für die Räumlichkeiten

  • Personalkosten

  • Warenfinanzierung

  • Betriebliche Versicherungen

  • Marketingkosten

Je sorgfältiger Sie Ihren Kapitalbedarf planen und detailliert darstellen, desto leichter machen Sie sich die Suche nach Investoren oder der Beantragung eines Kredits.

5. Welche Möglichkeiten haben Sie, die Eröffnung eines Schnellrestaurants zu finanzieren?

Kaum eine Gründerin oder ein Gründer wird die Eröffnung eines Schnellrestaurants aus eigenen Mitteln stemmen können. In der Regel verfügen sie nicht über ausreichend Eigenkapital und eine Fremdfinanzierung ist erforderlich, um ihr Schnellrestaurant zu eröffnen. Hier können Sie zwischen unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten wählen. Bevor Sie sich für eine Art der Finanzierung entscheiden, machen Sie sich klar, wie unabhängig Sie bleiben wollen. Holen Sie sich einen Investor ins Boot, verlangen diese beispielsweise häufig auch ein Mitspracherecht.

Bankkredit oder Investoren

Sie können sich für den klassischen Bankkredit entscheiden. Oder Sie machen sich auf die Suche nach finanzkräftigen Investoren. 

Crowdfunding

Beim Eröffnen eines Schnellrestaurants bietet sich aber auch das Crowdfunding an. Bei der sogenannten Schwarmfinanzierung machen Sie sich nicht von nur einem Investor abhängig, sondern setzen auf die finanzielle Unterstützung vieler Geldgeber. Als Gegenleistung für die Investition in Ihr Schnellrestaurant können Sie Ihren Unterstützern entweder Geld oder beispielsweise auch kostenloses Essen anbieten.

Fördermittel

Prüfen Sie zudem, ob Sie für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit infrage kommen oder Anspruch auf andere Fördermittel haben. Alternativ zum Kredit bei Ihrer Hausbank prüfen Sie auch die Förderkredite für Gründer der KfW.

6. Suche nach und Einrichtung von Geschäftsräumen

Egal, ob stationäres Restaurant oder Foodtruck: Der Standort spielt eine entscheidende Rolle bei Ihrem Vorhaben, ein Schnellrestaurant zu eröffnen. Je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, sind unterschiedliche Kriterien wichtig.

Entscheiden Sie sich für ein Lokal, ist es wichtig, Ihr Schnellrestaurant an einem gut sichtbaren, verkehrsgünstigen Standort zu eröffnen, der sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar ist. Für einen guten Service halten sie zudem auch Parkmöglichkeiten für Ihre Gäste vor. Gerade in der Anfangsphase ist es zudem wichtig, dass ausreichend Laufkundschaft den Weg in Ihr Schnellrestaurant findet. Entscheidend für Ihren Erfolg ist natürlich auch, ob Sie am gewählten Standort Ihre Zielgruppe antreffen und wie viel Konkurrenz Sie dort vorfinden. Gibt es dort schon mehrere Schnellrestaurants, wird es schwerer, dort zu eröffnen und sich zu behaupten.

Entscheiden Sie für ein mobiles Schnellrestaurant, spielen auch hier Zielgruppen- und Marktanalyse eine wichtige Rolle. Zudem machen Sie sich schlau, wo Sie mit Ihrem Foodtruck stehen dürfen: Gibt es ausreichend Möglichkeiten und wie schwer ist es, an eine Standgenehmigung zu kommen?

 Im besten Fall finden Sie ein Lokal oder einen Foodtruck, der perfekt zu Ihren Anforderungen in puncto Ausstattung und Einrichtung passt und Sie schnell eröffnen. Bedenken Sie dabei auf jeden Fall, dass Einrichtung und Ihr Konzept zueinander passen müssen, damit Ihre Gäste sich bei Ihnen wohlfühlen. Hier spielt auch ein einheitliches Marketingkonzept eine tragende Rolle.

7. Ausarbeitung eines Marketingplans

Um Ihr Schnellrestaurant bereits vorm Eröffnen bekannt zu machen, stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten – online und offline – zur Verfügung. 

Die Basis bildet Ihre Corporate Identity, ein einheitliches Erscheinungsbild, das sich im Logo, auf Speisekarten, in der Einrichtung, Ihrer eigenen Website und Ihren Social-Media-Kanälen wiederfindet. 

Eine vergleichsweise preiswerte Möglichkeit, mit Ihrer Zielgruppe in Kontakt zu treten, sich auszutauschen, besondere Aktionen oder Gewinnspiele anzukündigen, bietet Ihnen das Internet. Nutzen Sie hier die Reichweite Ihrer Website sowie Instagram, Facebook und Co..

 Planen Sie in Ihrem Marketingbudget auch bezahlte Werbeanzeigen bei Google ein. Über die Reichweite der Suchmaschine gewinnen Sie möglicherweise schnell Bekanntheit und zahlreiche Gäste. Zusätzlich unterstützt Sie die Suchmaschinenoptimierung (SEO) dabei, Ihr Schnellrestaurant unter den ersten Suchtreffern bei Google zu positionieren.

 Flyer, Plakate und Printanzeige sind zwar Old School, können aber gerade beim Eröffnen ein zusätzliches werbewirksames Marketinginstrument sein. 

Mathis Jean-Gilles