Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für Getränke in der Gastronomie?

Das Thema Mehrwertsteuer in der Gastronomie erfordert ganz besondere Aufmerksamkeit. Grundsätzlich gelten auch hier der reguläre Steuersatz von 19 % sowie der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Die Frage, wann Sie welchen Mehrwertsteuersatz anwenden, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei der korrekten Berechnung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle.

Das gilt insbesondere für die Mehrwertsteuer für Getränke in der Gastronomie. Wir erklären Ihnen die Grundlagen der Mehrwertsteuer (MwSt.), wann Sie welchen Steuersatz anwenden müssen und worauf Sie bei der Versteuerung achten müssen. 

Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze

Um zu verstehen, wie Restaurant- und Verpflegungsleistungen für Speisen und Getränke in der Gastronomie besteuert werden, machen wir einen kurzen Exkurs in das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG). Gemäß § 12 UStG gilt für jeden steuerpflichtigen Umsatz ein Steuersatz von 19 %. Das Steuergesetz spricht hier vom regulären Umsatzsteuersatz. 

Keine Regel ohne Ausnahme: Für bestimmte Güter gilt abweichend ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 %. Das hat den Grund, dass der Gesetzgeber sicherstellen will, dass auch Geringverdiener sich Güter des täglichen Bedarfs leisten können. Zu diesen Gütern, die als lebensnotwendig eingestuft und geringer besteuert werden, zählen beispielsweise Grundnahrungsmittel, aber auch Sport- oder Kulturveranstaltungen, Aufzucht und Haltung von Tieren oder die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.

Zu den Gütern mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz zählen beispielsweis

  • ausgewählte Lebensmittel wie Eier, Kartoffeln oder Fleisch

  • ausgewählte Getränke wie Milch

  • Bücher und Zeitschriften

  •  Bus- und Bahnfahrkarten im öffentlichen Nahverkehr

  • Eintrittskarten für Kinos, Museen, Schwimmbäder etc.

Was als Grundnahrungsmittel und was als Luxusgut eingestuft wird, ist nicht unbedingt schlüssig. So werden Mineralwasser und Apfelsaft beispielsweise mit dem regulären, nicht mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert. 

Welcher Mehrwertsteuersatz sollte in der Gastronomie angewendet werden?

Eigentlich schon kompliziert genug. Bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird es aber noch komplizierter. Bei den Mehrwertsteuersätzen in der Gastronomie müssen wir zunächst zwischen der Mehrwertsteuer für Getränke und der Mehrwertsteuer für Speisen unterscheiden. 

Während die Mehrwertsteuer für Getränke in der Gastronomie im Grundsatz 7 % beträgt, werden Speisen entweder mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % oder regulär mit 19 % besteuert. 

Bei Speisen unterscheidet das deutsche Steuerrecht zusätzlich zwischen dem Verzehr vor Ort beispielsweise in einem Restaurant oder einem Café sowie Speisen, die außer Haus verzehrt werden. 

Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung

Der Verzehr an Ort und Stelle wird als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung betrachtet. Neben der Zubereitung der Speise erhält der Gast weitere Services wie einen Sitzplatz, Geschirr oder Beratung durch das Personal – beispielsweise eine Menü- oder Weinempfehlung. Hier gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Abholung und Lieferung 

Der Außerhaus-Verkauf beinhaltet laut Steuerrecht keine weiteren Dienstleistungen. Er umfasst aber nicht nur gelieferte oder vom Gast selbst abgeholte Speisen beispielsweise im Click & Collect-Verfahren: Bieten Sie Speisen in einem Lokal an, das Ihren Gästen keine Sitzmöglichkeiten bietet – beispielsweise in einem Imbiss ohne Möbel oder aber auch einem Gastronomiebetrieb mit Stehtischen – handelt es sich ebenfalls um einen Außerhausverkauf. Diese Umsätze werden mit 7 % Mehrwertsteuer versteuert.

INFOBOX

Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze in der Gastronomie

Die Gastronomie ist eine der Branchen, die die Härten der Corona-Pandemie besonders schmerzhaft zu spüren bekommt. Um die Betriebe zu unterstützen, hat der Gesetzgeber den Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung bis zum 31. Dezember 2023 vorübergehend auf 7 % gesenkt. Getränke sind von dieser befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer ausgenommen. 

Im Grundsatz 7 %

Wer aufmerksam gelesen hat, hat sich vielleicht über die Formulierung „im Grundsatz“ bei der Mehrwertsteuer für Getränke in der Gastronomie gewundert. Grundsätzlich werden Getränke – unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt oder zum Mitnehmen verkauft werden – mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % versteuert. Das gilt jedoch nicht für Milchmischgetränke. Hier kommt es zum einen auf das Mischverhältnis und zum anderen auf die Art der Milch an.Hier ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:

Ein Filterkaffee mit Milch besteht überwiegend aus Kaffee und wird mit 19 % Mehrwertsteuer verkauft.

Ein Latte macchiato besteht überwiegend aus Milch. Da Milch ein Grundnahrungsmittel ist, wird er mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Allerdings nur, wenn er mit Kuhmilch zubereitet wird.

Ein Latte macchiato, der mit Hafer-, Reis- oder Sojamilch serviert wird, wird mit 19 % Mehrwertsteuer verkauft, da die veganen Alternativen nicht zu den Grundnahrungsmitteln zählen.

Die Mehrwertsteuer für Getränke und Speisen in der Gastronomie im Überblick

Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Getränke und Speisen in der Gastronomie inklusive der befristet gültigen Absenkung der Steuersätze haben wir Ihnen noch einmal in der Übersicht zusammengefasst. 

Leistung

Mehrwertsteuersatz

Befristete Absenkung bis 31. Dezember 2023

Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung (Verzehr von Speisen an Ort und Stelle)

19 %

7 %

Außerhausverkauf (Lieferung, Abholung, Gaststätte ohne Sitzmöglichkeiten)

7 %

 

Getränke

Im Grundsatz 19 % (ggf. 7 %)

 

So legen Sie die Preise für Ihre Speisen und Getränke fest

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, ihre Gäste über die Preise für Speisen und Getränke zu informieren. In der Regel finden Gäste die Preise in der Speisekarte, einem Preisverzeichnis am Eingang eines Lokals oder einer Preistafel im Restaurant. Wichtig hierbei ist, dass Sie hier die jeweiligen Endpreise angeben. Das bedeutet, die Mehrwertsteuer ist bereits im Preis enthalten. Bei Getränken müssen Sie zudem eine Mengenangabe hinzufügen.

Damit sich dieser Preis auch rentiert, berücksichtigen Sie bei der Preisfindung in der Gastronomie nicht nur die Kosten für die Zutaten und die Arbeitskraft, sondern anteilig auch Ausgaben für Ihre Betriebskosten. Hierzu zählen beispielsweise Energiekosten, Miete oder Pacht für Ihr Restaurant, Kosten für die Ausstattung oder Versicherungsbeiträge. Angebot und Nachfrage bestimmen zudem, zu welchem Preis Sie Speisen und Getränke anbieten können.

Haben Sie diese Preise ermittelt, schlagen Sie die Mehrwertsteuer in Höhe des regulären Satzes von 19 % (bis Ende 2023 gesenkt auf 7 %) auf Speisen, die in Ihrem Restaurant verzehrt werden, sowie Ihre Getränke auf.

Ein Beispiel: Sie bieten auf Ihrer Karte ein Drei-Gänge-Menü an. Bei der Preisermittlung haben Sie alle Kosten berücksichtigt, die Ihnen entstehen und gleichzeitig einen Gewinn einkalkuliert, damit sich das Angebot für Sie rentiert und kommen auf einen Preis von 50 €. Sie bieten das Menü ausschließlich zum Verzehr in Ihrem Restaurant an. Entsprechend schlagen Sie auf den Preis die Mehrwertsteuer in Höhe von aktuell 7 % – also 3,50 € – auf. Auf Ihrer Karte bieten Sie das Menü zum Preis von 53,50 € inklusive Mehrwertsteuer an. 

Die verschiedenen Arten der Mehrwertsteuer in Restaurants

Die Mehrwertsteuer für Getränke und Speisen in der Gastronomie, die Sie von Ihren Gästen einnehmen, geben Sie direkt an das Finanzamt weiter. Um Ihre Steuerlast zu berechnen, können Sie zwei unterschiedliche Formeln anwenden:

1. Verkaufspreis inkl. MwSt. - Verkaufspreis ohne MwSt.

2. Verkaufspreis ohne MwSt. x MwSt.-Satz

Ausweis der Mehrwertsteuer

Gastronomiebetriebe sind dazu verpflichtet, Ihre Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken zu versteuern. Für die Steuererklärung müssen Sie die eingenommene Mehrwertsteuer aufgeschlüsselt nach Mehrwertsteuersätzen anhand von Belegen nachweisen. Idealerweise nutzen Sie eine Gastrokasse oder eine Kassensoftware, die Speisen und Getränken automatisch den richtigen Steuersatz zuweist.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Gleichzeitig sind sie dazu berechtigt, sich die Umsatzsteuer, die sie selbst für den Einkauf ihrer Waren an andere Unternehmen gezahlt haben, über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückzuholen. Auch hier benötigen Sie entsprechende Belege, um dem Finanzamt die Höhe der gezahlten Mehrwertsteuer nachzuweisen. Zudem müssen die Ausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrem Gastronomiebetrieb stehen.

Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfungsgesetz in der Gastronomie

Die Gastronomie ist eine Branche, in der täglich sehr hohe Bargeldeinnahmen anfallen. Um zu vermeiden, dass die Mehrwertsteuer aus Bareinnahmen am Fiskus vorbeigeschleust wird, hat der Gesetzgeber dem Umsatz- bzw. Mehrwertsteuerbetrug den Kampf angesagt.

Nutzen Gastronomiebetriebe eine elektronische Registrierkasse, muss diese über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die es verhindert, dass Kassenbons manipuliert oder gelöscht werden.  

TSE-fähige Kassen oder Kassensoftware sind nicht nur manipulationssicher, sondern erleichtern Ihnen und Ihrem Team die Arbeit in der Gastronomie. Eine moderne Kassenlösung wie das Kassensystem Lite oder das Kassensystem Pro von SumUp wendet automatisch den korrekten Mehrwertsteuersatz auf Speisen und Getränke an. So sparen Sie wertvolle Zeit und vermeiden gleichzeitig Fehler in der Buchhaltung und Ärger mit dem Finanzamt. 

Liza Giraud

Die passende Kasse für Ihr Geschäft

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