Inhaber einer Fahrschule werden

Erinnern Sie sich noch an das Gefühl, als Sie nach bestandener Prüfung Ihren Führerschein in den Händen hielten? Dieses Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit? Werden Sie jetzt Inhaberin oder Inhaber einer Fahrschule, um auch anderen dieses gute Gefühl zu verschaffen und damit auch noch Geld zu verdienen.

In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und welche Schritte zur Gründung Ihrer eigenen Fahrschule erforderlich sind. 

Was machen Fahrlehrer?

Die Aufgabe von Fahrlehrern ist es, Fahrschülern theoretisches Wissen zu vermitteln, das sie benötigen, um die Führerscheinprüfung zu bestehen. Hierzu zählen das Wissen über Verkehrsregeln, die Bedeutung von Verkehrsschildern, Verkehrssicherheit und andere relevante Themen.  

Gleichzeitig begleiten sie die Fahrschülerinnen und Fahrschüler bei praktischen Fahrstunden. Hier lernen die Fahrschüler, wie sie einen Pkw sicher lenken, beschleunigen und bremsen. Sie bringen ihnen bei, wie man abbiegt, einparkt und andere Fahrmanöver durchführt. Sie beobachten die Fahrschüler während der Fahrstunden, geben ihnen Feedback und helfen ihnen dabei, ihre Fahrtechniken zu verbessern.

Mit praktischen Übungen sowie Probetests und Simulationsprüfungen hilft er dabei, das erforderliche Wissen zu festigen und die Fahrschüler bestmöglich auf die Prüfungssituation vorzubereiten.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen Fahrlehrer erfüllen?

Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen Fahrlehrer umfassendes Wissen über Verkehrsregeln und Fahrtechniken mitbringen, eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit haben, geduldig sein und gute pädagogische Fähigkeiten besitzen.

Darüber hinaus sollten sie über eine hohe Verantwortungsbereitschaft und ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein verfügen, um die Sicherheit der Fahrschülerinnen und Fahrschüler während der Fahrstunden zu gewährleisten. 

Entsprechend müssen Sie über die erforderlichen Qualifikationen und eine gültige Fahrlehrerlizenz verfügen. Zudem müssen sie regelmäßig Weiterbildungen absolvieren, um ihr Wissen über Verkehrsregeln und -vorschriften auf dem neuesten Stand zu halten.

Fahrlehrer haben die Möglichkeit, sich auf bestimmte Fahrzeugkategorien zu spezialisieren, wie Pkw, Motorräder, Lkw oder Busse. Dies ermöglicht es ihnen, ihr Fachwissen und ihre Erfahrung in einem spezifischen Bereich weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zusätzliche Schulungen zu absolvieren. 

Voraussetzungen, um eine Fahrschule zu gründen

Fahrlehrer sind entweder in einer Fahrschule angestellt oder sie arbeiten als selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer. Um Ihre eigene Fahrschule zu gründen, benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis.

Diese wird bei der obersten Landesbehörde des Bundeslandes beantragt, in dem Sie Ihre Fahrschule eröffnen möchten. Für den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 100 bis 110 Euro fällig. Um die Fahrschulerlaubnis zu beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (vgl. Fahrlehrergesetz (FahrlG)):

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre als sein

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis ein

  • Sie müssen eine Fahrlehrerausbildung absolviert haben und im Besitz einer Fahrlehrererlaubnis sein

  • Sie müssen bereits mindestens zwei Jahre als angestellter Fahrlehrer gearbeitet haben

  • Sie müssen an einer Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt teilgenommen haben

Die Weiterbildung bereitet Sie auf den Geschäftsalltag als selbstständige Fahrschulinhaberin oder selbstständigen Fahrschulinhaber vor und umfasst die folgenden Kursinhalte:

  • Standortwahl und Eröffnung einer Fahrschule

  • Rechtsformen von Fahrschulen

  • Die Fahrschulerlaubnis

  • Fahrschulüberwachung, Dokumente und Aufbewahrungspflichten

  • Vertrags-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht

  • Personalwesen

  • Buchführung und Bilanzierung, Rechnungslegung, Zahlungsverkehr

  • Kundenbetreuung und Akquise und Marketing

  • Versicherungsrecht

Wie viel kostet es, eine Fahrschule zu gründen?

Eine pauschale Aussage darüber, wie viel Kapital Sie für die Gründung Ihrer eigenen Fahrschule einplanen müssen, ist nur schwer möglich.

Vielmehr hängen die tatsächlichen Kosten von mehreren Faktoren sowie Ihrer individuellen Gründungssituation ab. Bei der Kalkulation Ihrer Kosten sollten Sie unabhängig von der Art Ihrer Gründung unterschiedliche Kostenarten berücksichtigen. 

Formelle Gründungskosten

Hierzu zählen die Gebühren für den Antrag der Fahrschulerlaubnis sowie die Kosten für die Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt. Je nachdem, in welcher Rechtsform Sie gründen, kommen Kosten für die Gewerbeanmeldung, den Handelsregistereintrag, Ihr Geschäftskonto sowie das erforderliche Stammkapital hinzu.

Standort und Ausstattung

Um eine Fahrschule zu gründen, brauchen Sie passende Geschäftsräume.

Sie benötigen einen Bereich, in dem Sie Fahrschüler zur Anmeldung empfangen. Sie benötigen ein Büro, wo Sie das Tagesgeschäft, die Buchhaltung oder Ihre Steuererklärung erledigen. Und Sie brauchen Schulungsräume für den Theorieunterricht.

Gegebenenfalls müssen Sie hier Kosten für einen Umbau und Renovierungskosten berücksichtigen. Neben dem Mobiliar und der Beleuchtung benötigen Sie auch die technische Ausstattung wie Computer, Drucker, Telefon, Software für die Buchhaltung, die Fahrschulverwaltung und den Theorieunterricht sowie ein Kassensystem. Hinzu kommen Ausgaben für die Geschäftsausstattung und Ihre Unternehmenswebsite.  

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Der Fuhrpark

Je nachdem, ob Sie Fahrschulunterricht für Pkw, Motorräder, Lkw oder Busse anbieten, brauchen Sie einen Fuhrpark mit den entsprechenden Fahrzeugen.

Handelt es sich nicht um Fahrschulfahrzeuge, kommen zusätzliche Kosten für den Umbau auf Sie zu. Zudem sollten Sie hier auch Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz für die Fahrschulfahrzeuge einplanen. 

Fahrschule gründen: Die passende Rechtsform

Sie können Ihre Fahrschule als Einzelunternehmen gründen. Möchten Sie sich mit bis zu fünf weiteren Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern zusammenschließen, sieht § 19 des Fahrlehrergesetzes die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor.

Alternativ können Sie sich aber auch für die Rechtsformen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt entscheiden. 

Fahrschule als Einzelunternehmen gründen

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist vergleichsweise einfach und unkompliziert. Zudem fallen hier nur geringe Gründungskosten an.

Allerdings haften Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer unbeschränkt auch mit Ihrem Privatvermögen. Zudem sind Sie bei der Namensgebung eingeschränkt. Sofern Sie Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eintragen lassen, müssen Sie unter Ihrem echten Namen auftreten und dürfen keine Fantasienamen verwenden. 

Eine Fahrschule, die als Einzelunternehmen geführt wird, muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das Gewerbeamt gibt die Gründungsinformationen an das Finanzamt weiter.

Um eine Steuernummer für Ihren Fahrschulbetrieb zu erhalten, füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online aus. Das Gewerbeamt informiert auch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG Verkehr) nehmen Sie eigenständig vor. 

Gründung einer Fahrschule als GbR

Entscheiden Sie sich für eine Teamgründung in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Prozess der Anmeldung vergleichbar mit der Gründung eines Einzelunternehmens.

Die GbR gilt als einfachste Form der Personengesellschaft. Auch hier haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter bei Verlusten oder im Schadensfall gegenüber Dritten gesamtschuldnerisch mit dem Gesellschaftsvermögen sowie auch persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Da die GbR zwar als Gewerbebetrieb, aber nicht als Handelsgewerbe gilt, wird die GbR nicht in das Handelsregister eingetragen. Da die GbR nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss sie in der Unternehmensbezeichnung die Namen ihrer Gesellschafterinnen und Gesellschafter führen.

Im Unterschied zum Einzelunternehmen ist ein Gesellschaftsvertrag vorgesehen, der allerdings keiner besonderen Form bedarf und auch nicht notariell beglaubigt werden muss. 

Fahrschule als GmbH oder UG gründen

Mit der Gründung einer GmbH können Sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken. Allerdings ist für die Gründung einer Kapitalgesellschaft eine Mindesteinlage gesetzlich vorgesehen.

Rechtsgrundlage der GmbH bildet das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kurz GmbH-Gesetz (GmbHG). Um eine GmbH zu gründen, benötigen Sie ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro. Hinzu kommt, dass die Gründung und Führung einer GmbH deutlich aufwendiger sind: Sie muss in das Handelsregister eingetragen werden, ist zur doppelten Buchführung sowie zur Bilanzierung verpflichtet.

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden und die GmbH ist als Kapitalgesellschaft dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Dafür ist aber der Firmenname frei wählbar.

Die Gründung einer Fahrschule als GmbH kann sich trotz des höheren Aufwands aber durchaus lohnen. Zum einen ist das private Vermögen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter durch die Haftungsbeschränkung geschützt.

Zum anderen unterliegen die Einnahmen der GmbH der Körperschaftsteuer, wodurch Sie im Vergleich zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen, von einer geringeren Steuerbelastung profitieren. 

Wer von den Vorteilen der GmbH profitieren möchte, aber das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nicht aufbringen kann, gründet alternativ eine Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt.

Zum einen ist hier nur ein Mindeststammkapital von einem Euro erforderlich. Zum anderen gelten für die Gründung und Führung der „kleine GmbH“ erleichterte Bestimmungen.

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Gründungsschritte: Eine Fahrschule gründen

Um Inhaberin oder Inhaber einer Fahrschule zu werden, ist wie bei jedem anderen Unternehmen eine sorgfältige Planung und Vorbereitung erforderlich. Die folgenden Schritte und Überlegungen sollten Sie bei Ihrem Vorhaben, eine eigene Fahrschule zu gründen, beachten. 

Businessplan erstellen

Wie bei jeder Unternehmensgründung ist auch bei der Fahrschulgründung ein gut durchdachter Businessplan unerlässlich. Der Businessplan inklusive Finanzplan umfasst die Vision und Mission der Fahrschule, eine Marktanalyse, die Zielgruppe, die Services und Angebote, eine Marketingstrategie, eine Finanzplanung sowie die rechtlichen und behördlichen Aspekte.

Ein solider Geschäftsplan dient als Leitfaden und ermöglicht es Ihnen, Ihre Ziele klar zu definieren und einen strukturierten Weg zum Erfolg zu verfolgen. 

Standortwahl 

Die Wahl des richtigen Standorts ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihrer Fahrschule. Überlegen Sie sich, ob Sie in der Stadt oder in einer ländlichen Gegend gründen möchten.

Von Ihrer Entscheidung hängt es ab, ob Sie ausreichend Kunden in Ihrem Einzugsgebiet erreichen können. Zudem spielt hier auch die Dichte der Konkurrenz eine wichtige Rolle. Gibt es bereits ausreichend Fahrschulen, werden Sie es schwer haben, Kunden zu gewinnen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Standorts zudem auf eine gute Erreichbarkeit und ausreichend Parkmöglichkeiten. 

Die Ausstattung

Um eine effektive Ausbildung zu gewährleisten, benötigen Sie geeignete Büro- und Unterrichtsräume. Zudem muss Ihre Fahrschule mit modernen Lehrmitteln und Technologien ausgestattet sein.

Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Wahl des passenden Kassensystems. Hier sind Sie mit den modernen und leicht verständlichen Lösungen von SumUp perfekt ausgestattet. Sie haben die Wahl zwischen einzelnen Kartenterminals oder einer Kassenlösung.

Damit können Sie Ihren Kunden ganz flexibel mehrere Optionen zum Bezahlen anbieten: Sie entscheiden selbst, ob Sie den Unterricht bar oder bargeldlos und kontaktlos zahlen, mit EC- oder Kreditkarte, per Apple Pay oder Google Pay sowie auf Rechnungen oder mit Gutscheinen. Ihre Einnahmen behalten Sie auf dem übersichtlichen Dashboard immer im Blick. 

Qualifikation und Bescheinigungen erwerben

Bevor es losgehen kann, stellen Sie sicher, dass Sie über alle erforderlichen Qualifikationen und Bescheinigungen verfügen. Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, eine Fahrlehrerausbildung absolviert haben und im Besitz einer Fahrlehrererlaubnis sein, bereits mindestens zwei Jahre als angestellter Fahrlehrer gearbeitet haben und an einer Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt teilgenommen haben. Zudem müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein.  

Rechtliche und behördliche Angelegenheiten

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen, geht es weiter mit den rechtlichen und behördlichen Schritten. Dazu gehören die Anmeldung Ihrer Fahrschule beim Gewerbeamt und beim Finanzamt, je nach Rechtsform die Eintragung in das Handelsregister, die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie bei der Berufsgenossenschaft. Beschäftigen Sie eigene Mitarbeitende, benötigen Sie zudem eine Betriebsnummer, die Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen können. 

Zudem müssen Sie die erforderlichen Anforderungen an Versicherungsschutz sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen. Informieren Sie sich hier vorab gründlich über die spezifischen Vorschriften und Gesetze.

Geschäftskonto eröffnen

Gründen Sie Ihre Fahrschule als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen, um dort das erforderliche Stammkapital zu hinterlegen.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Allerdings ist es auch für sie ratsam, um berufliche und private Einnahmen und Ausgaben sauber voneinander zu trennen.

Zudem bieten Geschäftskonten wie das Online-Geschäftskonto von SumUp Ihnen smarte Funktionen, die auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen als Geschäftskunden abgestimmt sind und Sie dabei unterstützen, Ihre Geldangelegenheiten schnell und einfach zu erledigen.

Marketing und Kundengewinnung

Eine effektive Marketingstrategie ist entscheidend, um Kunden für Ihre Fahrschule zu gewinnen.

Nutzen Sie verschiedene Kanäle wie Online-Marketing, Social Media, lokale Werbung und Kooperation mit anderen Unternehmen oder Schulen, um auf Ihre Fahrschule aufmerksam zu machen.

Erstellen Sie eine professionelle Website, auf der Sie Informationen über Ihre Fahrschule, Dienstleistungen und Preise bereitstellen. Veröffentlichen Sie zudem regelmäßig relevante Inhalte wie Fahrtipps oder Informationen zum Führerscheinerwerb, um Ihr Fachwissen zu demonstrieren und potenzielle Kunden anzusprechen.

Nutzen Sie zudem auch traditionelle Marketingmethoden wie Flyer, Anzeigen in lokalen Zeitungen oder Mundpropaganda, um Ihre Fahrschule bekannt zu machen. 

Aufbau eines qualifizierten Teams

Können Sie die anfallenden Aufgaben nicht alleine bewältigen, benötigen Sie qualifiziertes Personal, das Sie unterstützt.

Achten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Teams darauf, dass Ihre Mitarbeitenden nicht nur fachlich kompetent sind, sondern auch gute pädagogische Fähigkeiten besitzen und in der Lage sind, Schüler zu motivieren und individuell zu fördern.

Investieren Sie zudem regelmäßig in die Weiterbildung Ihres Teams, um sicherzustellen, dass es immer auf dem neuesten Stand ist. 

Kundenservice und Qualitätssicherung

Nach der Gründung bieten Sie Ihren Kunden einen exzellenten Service, um sich mit Ihrer Fahrschule von der Konkurrenz abzuheben.

Gehen Sie auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Schülerinnen und Schüler ein und sorgen Sie dafür, dass sie sich während der Fahrstunden wohl und sicher fühlen. Führen Sie zudem regelmäßige Befragungen durch, um die Qualität Ihrer Dienstleistungen zu überprüfen und mögliche Verbesserungen vorzunehmen.

Zufriedene Kundinnen und Kunden werden nicht nur positive Bewertungen hinterlassen, sondern auch dazu beitragen, dass sich der gute Ruf Ihrer Fahrschule im Einzugsgebiet verbreitet.

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Fazit: Mobil werden und die eigene Fahrschule gründen

Die Gründung einer Fahrschule erfordert sorgfältige Planung und umfangreiches Fachwissen. Dabei sind mehrere Schritte zu beachten, darunter die Erstellung eines Businessplans, die Auswahl des richtigen Standorts, die Beschaffung der erforderlichen Ausstattung und die Erfüllung der behördlichen Anforderungen.

Zudem müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Fahrschule bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, einen Führerschein besitzen und eine abgeschlossene Fahrlehrerausbildung und mindestens zwei Jahre Erfahrung als angestellte Fahrlehrerin oder angestellter Fahrlehrer nachweisen. Eine Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt ist ebenfalls erforderlich.

Die Kosten für die Gründung einer Fahrschule variieren je nach individueller Situation und den gewählten Rechtsformen. Zu den Kosten zählen formelle Gründungskosten wie Gebühren für die Fahrschulerlaubnis und die Weiterbildung, aber auch Kosten für den Standort, die Ausstattung und den Fuhrpark.

Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Fahrschule kann ebenfalls eine Rolle spielen. Sie können eine Fahrschule als Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG gründen. Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile in Bezug auf Haftung, Kapitalanforderungen und administrativen Aufwand.

SumUp Team