Unternehmergesellschaft (UG) - Was ist eine UG?

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und gehört zur Rechtsform der Kapitalgesellschaften. Sie ist auch unter den Namen "Mini-GmbH" oder "1-Euro-GmbH" bekannt.

Die Unternehmergesellschaft ist eine sehr beliebte Gründungsform, aber auch Personengesellschaften wie die GbR kommen für Gründer in Frage.

Eine Unternehmergesellschaft (UG) ist eigentlich eine GmbH, für die Sie als Gründer aber keine 25.000 Euro Startkapital benötigen. Sie kannst eine UG schon mit einem Euro gründen. Besonders geeignet sind UGs daher für kleine Unternehmen oder Dienstleister.

Für wen ist eine Unternehmergesellschaft geeignet?

Sie ist für jeden Gründer interessant, der die bei der Rechtsform des Einzelunternehmens geltende Privathaftung vermeiden möchte.

Sinnvoll könnte das zum Beispiel bei Internetprojekten sein, bei denen unter Umständen hohe Abmahnkosten entstehen können. Wenn das Projekt von der UG umgesetzt wird, haften Sie als Gründer nicht mit Ihrem Privatvermögen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unternehmergesellschaft bei Gründungen in Frage kommt,

  • bei denen die Haftung der Gesellschafter – und damit deren persönliches Risiko – beschränkt werden soll.

  • die mit wenig Startkapital auskommen müssen.

Namenszusatz bei der Unternehmergesellschaft

Den Firmennamen müssen Sie unter der Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen. Die Abkürzung des Wortes „haftungsbeschränkt“ ist nicht erlaubt.

Auch gemeinnützige Unternehmergesellschaften sind möglich. Für diese müssen Sie die Bezeichnung "gUG (haftungsbeschränkt)" verwenden.

Vergleich Unternehmergesellschaft mit GmbH

Für die UG gelten im Unterschied zur GmbH folgende Besonderheiten:

Einzahlung des Kapitals

Um eine Unternehmergesellschaft zu gründen, muss das gesamte Stammkapital eingezahlt werden. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.

Mindestkapital

Grundsätzlich können Sie mit einer Einlage von nur 1 Euro eine UG gründen.

Das tatsächlich notwendige Stammkapital leitet sich allerdings aus dem Kapitalbedarf des Unternehmens ab. Dieser wird, je nachdem welche Geschäftstätigkeit Sie anstreben, meist wesentlich höher als 1 Euro sein.

Kapitalrücklage

Unternehmergesellschaften müssen 25 Prozent ihres Gewinns so lange in die Rücklagen fließen lassen, bis 25.000 Euro an Stammkapital (das ist das vorgeschriebene Mindestkapital bei normalen GmbHs) vorhanden sind.

Das soll einerseits mögliche Gläubiger der UG absichern und andererseits eine spätere Umwandlung in eine GmbH erleichtern. Eine Umwandlungspflicht nach Erreichen der 25.000 Euro besteht jedoch nicht.

Die Rücklagen dürfen nur dazu verwendet werden,

  • das Kapital aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen und

  • unter bestimmten Umständen Jahresfehlbeträge oder Verlustvorträge auszugleichen.

In allen anderen Punkten (z.B. hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, Buchführungspflichten oder Haftungsregelungen), gelten für UGs dieselben gesetzlichen Regelungen wie für GmbHs.

Sie unterliegen ebenso wie GmbHs der Körperschafts- und der Gewerbesteuerpflicht.