Allgemeine Nutzungs- und Verkaufsbedingungen

Stand: 31.01.2023

Präambel

Die Nutzung der Produkte und Leistungen impliziert die ausdrückliche und uneingeschränkte Zustimmung zu den Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen. Der Kunde bestätigt, dass ihm die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen vor seiner Auftragserteilung übermittelt wurden, er sie gelesen und verstanden hat. Mit seiner Unterzeichnung, auch auf elektronischem Wege, erkennt er an, dass sie verbindlich gelten. Die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen vertraglichen Dokumenten, die vom Kunden ausgestellt werden. Die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen werden durch sämtliche Angebote oder Bestellungen von Tiller Systems, die vom Kunden unterzeichnet wurden, sowie durch sämtliche allgemeinen oder besonderen Bedingungen, die für die Nutzung der Produkte und Leistungen von Tiller Systems gelten, ergänzt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen und dem Angebot, der Bestellung oder einem anderen Dokument haben die besonderen Bestimmungen Vorrang vor den Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen.

Artikel 1. Definitionen

"Anwendung" bezeichnet die mobile Software-Anwendung von Tiller Systems, die sich an die Kunden richtet und diesen ermöglicht, auf bestimmte Funktionen der Leistungen zuzugreifen.

"Back-Office" bezeichnet den speziellen Bereich, der insbesondere über die Website oder jede Plattform von Tiller Systems, die den Zugriff auf die Leistungen ermöglicht, erreichbar ist.

"Kunde" bezeichnet jede physische oder juristische Person, welche die Produkte und Leistungen von Tiller Systems zu beruflichen Zwecken abonniert hat. " Allgemeine Nutzungs- und Verkaufsbedingungen" bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen.

"Vertrag" bezeichnet die Gesamtheit der Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen, der Angebote oder Bestellungen und allgemeiner sämtliche besonderen Bedingungen, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Tiller Systems anwendbar sind.

"Personenbezogene Daten" bezeichnet im Sinne der Verordnung sämtliche Informationen, die sich auf eine physische Person beziehen, die direkt oder indirekt durch Verweis auf eine Identifikationsnummer oder eines oder mehrere ihr eigene Elemente identifiziert wird oder identifiziert werden kann.

"Übertragungsempfänger" bezeichnet jede Einrichtung, die als Kreditanstalt oder Finanzierungsgesellschaft zugelassen ist, oder jede andere Einheit, an die Tiller Systems seine aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten überträgt.

"Partei(en)" bezeichnet den Kunden oder Tiller Systems einzeln oder den Kunden und Tiller Systems zusammen.

"Produkte" bezeichnet sämtliche Materialien und Geräte, die von Tiller Systems vermarktet werden und Kunden zur Verfügung gestellt werden können, um die Nutzung der Leistungen zu ermöglichen.

"Verordnung" bezeichnet das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 bezüglich der elektronischen Datenverarbeitung, Dateien und dem freien Datenverkehr in der geänderten Fassung und die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27 April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

"Netzwerk" bezeichnet die Anlage des Kunden, welche die Übertragung und/oder den Empfang von Telekommunikationssignalen und digitalen Informationen von den physischen Standorten des Kunden an das öffentliche Internet.

"Leistungen" bezeichnet sämtliche Software (also die Anwendung und das Back-Office), die dem Kunden von Tiller Systems zur Verfügung gestellt wird, um Zahlungsvorgänge, Automatisierung, Analysen und Transaktionen von seinen Verkaufsstellen sowie die Erbringung der damit verbundenen Leistungen (wie Wartung, Aktualisierung und Support-Team) zu ermöglichen.

"Support-Team" bezeichnet das innerhalb von Tiller Systems spezialisierte Team, das dafür zuständig ist, Anfragen von Kunden bezüglich der abonnierten Produkte und Leistungen zu beantworten.

"Website" bezeichnet die von Tiller Systems verwaltete Internetseite, die über die Adresse www.tillersystems.com aufgerufen werden kann.

"Informationssystem" bezeichnet sämtliche Ressourcen einer Partei (Materialien, Software, Geräte usw.), welche die Erhebung, Speicherung, Strukturierung, Modellierung, Verwaltung, Handhabung, Analyse, den Transport, Austausch und die Verbreitung von Informationen (Texten, Bildern, Tönen, Videos usw.) ermöglichen. 

"Tiller Systems" bezeichnet Tiller Systems, eine Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form mit einem Kapital von 39.520 €, eingetragen im Handels- und Firmenregister von Pontoise unter der Nummer 801 111 030, mit Firmensitz in 1 avenue Bernard Hirsch 95000 Cergy, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Josef Bovet. Tiller Systems ist der Herausgeber der Software, Leistungserbringer und Verkäufer der Informatikmaterialien, welche die Nutzung der Produkte und Leistungen ermöglichen. 

 "SumUp Services" heißt SumUp Services GmbH, eine in Deutschland unter der Nummer HRB 142523 B eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Hauptsitz sich in der Koppenstraße 8, 10243 Berlin, Deutschland befindet.

Wo "Tiller Systems"  (in diesem Vertrag/dieser Schrift) als Vertragspartei genannt wird, gilt dies als SumUp Services.

Artikel 2. Vertragsgegenstand

Die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen haben zum Ziel, die Bedingungen zu definieren, unter denen Tiller Systems seine Produkte und Leistungen gegenüber Kunden vermarktet. Sie setzt alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, die möglicherweise zuvor zwischen den Parteien getroffen wurden, außer Kraft und tritt an deren Stelle. Jeder Kunde kann die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen jederzeit einsehen, denn die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht. Tiller Systems kann unter anderem kategorienbezogene allgemeine Verkaufsbedingungen aufstellen, die von den Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen abweichen und auf Grundlage objektiver Kriterien auf den jeweiligen Kundentyp ausgerichtet sind. Für Kunden, die diese Kriterien erfüllen, werden dann diese kategorienbezogenen Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen angewandt. Die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen können basierend auf den in Artikel 19 der Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen beschriebenen Bedingungen geändert werden. 

Artikel 3. Registrierung des Kunden - Zugang zu Leistungen 

3.1. Vor der Registrierung zu erfüllende Bedingungen

Damit der Kunde von den Leistungen und Produkte, die von Tiller Systems vermarktet werden, profitieren kann, erklärt und gewährleistet der Kunde, dass er in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Land, das zum europäischen Wirtschaftsraum gehört, eine soziale, gewerbliche oder unabhängige Geschäftstätigkeit ausübt und im Rahmen seiner üblichen und hauptsächlichen Geschäftstätigkeit handelt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingung über die gesamte Laufzeit der Vertragsbeziehung mit Tiller Systems aufrecht zu erhalten, und jede Änderung muss Tiller Systems unverzüglich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung mitgeteilt werden. Der Unterzeichner des Vertrags erklärt, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, den Kunden zu vertreten und rechtlich zu binden. Tiller Systems behält sich das Recht vor, Abonnementanfragen von Personen, die nicht berechtigt sind, den Kunden zu vertreten und/oder rechtlich zu binden, abzulehnen. Der Kunde ist verpflichtet, zu überprüfen, ob der Vertrag seine Bedürfnisse und Erwartungen erfüllt. Für die Nutzung der Produkte und Leistungen ist eine Breitband-Internetverbindung erforderlich, die der Kunde im Voraus bei einem Anbieter für elektronische Kommunikation seiner Wahl beauftragen muss. Die Kosten für die telefonische Kommunikation und den Internetzugang, der die Verbindung mit der Anwendung und dem Back-Office ermöglicht, sind ausschließlich vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist für die Konzeption, die Installation und die Instandhaltung seines Netzwerks und seines Informationssystems verantwortlich. Darüber hinaus ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass die Leistung seines Netzwerks und seines Informationssystems so ist, dass die ordnungsgemäße Funktion der von Tiller Systems vermarkteten Produkte und Leistungen und insbesondere die ordnungsgemäße Kommunikation zwischen den Software- und Materialelementen und den beim Kunden installierten Produkten gewährleistet ist. Der Kunde ist verpflichtet, die von Tiller Systems mitgeteilten Anforderungen und formulierten Empfehlungen zu beachten. Für die optimale Funktionsweise der Leistungen empfiehlt Tiller Systems, dass sämtliche Produkte über Twisted-Pair-Ethernet-Kabel der Kategorie 5 oder höher gemäß den STP- oder UTP-Normen, über eine xDSL-Internet-Leitung oder über eine Glasfaserverbindung mit einer Upstream-Leistung von mindestens 2 Mbits/s und einer Downstream-Leistung von mindestens 2 Mbits/s angeschlossen werden, sowie ein WLAN-Signal von mindestens ̀62 db an allen Orten in der Einrichtung des Kunden auf Frequenzen von 2,4 Ghz oder 5,0 Ghz. Tiller Systems kann in keinem Fall haftbar gemacht werden, wenn das Netzwerk und/oder das Informationssystem des Kunden ausfällt oder die Leistung verlangsamt ist. Zudem gilt: Falls das Netzwerk und/oder das Informationssystem des Kunden in einem Maße mangelhaft ist, dass die ordnungsgemäße Funktion der Produkte und Leistungen beeinträchtigt wird (etwa bei einem gestörten WLAN-Signal oder unterbrochenem Internetzugang), so wird die Rechnungslegung für die Produkte und Leistungen während der gesamten Dauer dieser Unterbrechung und/oder Störung fortgesetzt. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu und erklärt, dass er in einem solchen Falle Tiller Systems nicht haftbar macht.

3.2. Registrierungsverfahren – Eröffnen eines Kundenkontos

Um die Produkte und Leistungen von Tiller Systems nutzen zu können, muss der Kunde auf erste Aufforderung hin sämtliche Informationen und Dokumente (wie die Kopie eines Ausweisdokuments des Unterzeichners des Vertrags, einen Auszug aus dem französischen Handelsregister K-bis des Kunden und einen Bankauszug, auf dem die IBAN des Kunden angegeben ist) vorlegen, die Tiller Systems anfordert, und es liegt im alleinigen Ermessen von Tiller Systems, der Vermarktung seiner Produkte und Leistungen gegenüber dem Kunden zuzustimmen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, Tiller Systems richtige, vollständige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Es ist Aufgabe des Kunden, die Vertraulichkeit seines Passworts zu wahren. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass bei jeder Verbindung mit seinem Konto über die Anwendung und/oder das Back-Office unter Nutzung der Kennungen und Passwörter, die ihm anvertraut wurden, davon ausgegangen wird, dass sie von ihm ausgeführt wird. Im Falle der unerlaubten Nutzung, Piraterie oder Fälschung seiner Produkte und Leistungen behält sich Tiller Systems das Recht vor, den Zugang zu den Leistungen zu unterbrechen. Eine solche Unterbrechung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Entschädigung und hat keinen Einfluss auf die vertragsgemäß geschuldeten Zahlungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Informationen, die im Rahmen seiner Registrierung bereitgestellt werden, unverzüglich zu aktualisieren. Zu diesem Zweck kann der Kunde eine E-Mail an die folgende Adresse des Support-Teams senden: [email protected]

Zudem verpflichtet sich der Kunde, sich zu vergewissern, dass seine Mitarbeiter ihre Benutzernamen und Passwörter bei wesentlichen Änderungen löschen (insbesondere, wenn sie das Unternehmen verlassen oder sich ihr Status und/oder ihre Position ändert). Der Kunde ist allein für mögliche direkte oder indirekte Schäden verantwortlich, die er aufgrund der ausgebliebenen Aktualisierung dieser Informationen erleiden könnte. Im Falle des Verlustes seines Passworts und/oder seines Benutzernamens muss der Kunde dieses/diesen basierend auf dem im Back-Office beschriebenen Verfahren unverzüglich ändern. Ist dies nicht möglich oder gelingt dies nicht, ist der Kunde verpflichtet, sich unter der folgenden Adresse unverzüglich mit dem Support-Team von Tiller Systems in Verbindung zu setzen [email protected].

3.3. Sicherheit des Informationssystems

Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit sämtliche Updates zu installieren, die Tiller Systems bezüglich seiner Produkte und Leistungen empfiehlt. Zudem verpflichtet sich der Kunde, die erforderlichen Mindestkonfigurationsanforderungen zu beachten und sein Informationssystem immer dann zu aktualisieren, wenn es notwendig ist. Bezüglich seines Informationssystems verpflichtet sich der Kunde, Software aus offiziellen Quellen zu verwenden und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor Angriffen zu schützen. Tiller Systems kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Kunde Probleme hat, auf die Leistungen von Tiller Systems zuzugreifen, sofern es sich zeigt, dass diese Probleme aus der Nichtbeachtung der Empfehlungen von Tiller Systems hinsichtlich Parametrierung/Software-Versionen/Updates/empfohlener Materialien seitens des Kunden resultieren.

Artikel 4. Beschreibung von Angeboten

Tiller Systems vermarktet seine Leistungen in der Form von monatlichen Abonnements, die während der Vertragslaufzeit bezahlt werden müssen. Der Kunde kann aus den Vertragslaufzeiten der verschiedenen Angebote von Tiller Systems frei wählen, um die Leistungen zu nutzen, die am besten zu seiner Geschäftstätigkeit passen. Als Gegenleistung für das Abonnement seiner Produkte und Leistungen ermöglicht Tiller Systems es dem Kunden, während der gesamten Vertragslaufzeit von folgenden Leistungen zu profitieren: Recht auf Nutzung der Anwendung und des Back-Office, Instandhaltung und Aktualisierung der Anwendung und des Back-Office und Zugang zum Support-Team. Der Kunde kann zudem entscheiden, weitere Module zu abonnieren, deren Informationen und Abrechnungsmodalitäten im Vertrag beschrieben sind. Diese zusätzlichen Module werden dem Abonnement des Kunden ab dem Abschluss des Abonnements hinzugefügt.

 Artikel 5. Vermarktung der Produkte und Leistungen

5.1. Auftragserteilung

Der Kunde erteilt den Auftrag für die Produkte und Leistungen, indem er den Vertrag bestätigt, den Tiller Systems ihm nach einer physischen Vorführung oder einer Videokonferenz unterbreitet.

Diese Bestätigung erfolgt mittels manueller Unterzeichnung des Vertrags durch den Kunden oder mittels elektronischer Unterzeichnung, die durch eine Anwendung zur elektronischen Dokumentenverwaltung bestätigt wird. Die Bestätigung des Vertrags gilt als ausdrückliche Zustimmung zu den Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen. Jeder Auftrag gilt verbindlich und endgültig. Ist ein vom Kunden abonniertes Produkt und/oder eine abonnierte Leistung nicht verfügbar, so teilt Tiller Systems dies dem Kunden schnellstmöglich mit und bemüht sich, eine für den Kunden zufriedenstellende Lösung zu finden. Sollte Tiller Systems verpflichtet sein, ein Produkt und/oder eine Leistung ersetzen zu müssen, das/die am Datum der Vertragsbestätigung durch den Kunden nicht mehr verfügbar ist, so wird die mögliche Preisdifferenz dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der im Vertrag genannte Preis überschritten wird, oder wird als Gutschrift erfasst, wenn die finale Leistung kostengünstiger ist als der im Vertrag angegebene Gesamtbetrag.

5.2. Beschaffung der Leistungen und Produkte – Eigentumsvorbehalt́

Die Produkte, die im Rahmen des Vertrags an den Kunden verkauft werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Beträge und entsprechenden Steuern Eigentum von Tiller Systems. 

5.3. Lieferung der Produkte

Die Produkte, die der Kunde im Rahmen des Vertrags kauft, werden an die vom Kunden bei der Auftragserteilung angegebene Adresse geliefert. Sofern kein Fall höherer Gewalt vorliegt und im Rahmen der bei Tiller Systems oder seinen Lieferanten verfügbaren Bestände werden diese Produkte innerhalb einer durchschnittlichen Frist von 70 (siebzig) Tagen ab Erhalt der ersten Zahlung für die Produkte nach dem Vertragsabschluss geliefert. Diese Lieferfrist entspricht den Bearbeitungszeiten für die Bestätigung der Zahlung des Kunden, für die Bestellung der Produkte, die Konfiguration der Geräte, die Paketvorbereitung und den Paketversand. Tiller Systems haftet nicht für Auswirkungen einer verspäteten Lieferung der Produkte. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Tiller Systems nicht haftbar zu machen, wenn die Lieferfrist nicht mehr als 70 (siebzig) Kalendertage ab Eingang der ersten Zahlung für die Produkte beträgt. Der Kunde ist angehalten, eine genaue Lieferadresse mitzuteilen, an der Tiller Systems oder einer seiner Zulieferer problemlos Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden hat, um diesem die bestellten Produkte zu übergeben. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, zu den von Tiller Systems oder einem seiner Zulieferer angegebenen Zeiten verfügbar zu sein, um die von Tiller Systems versendeten Produkte entgegenzunehmen. Falls eines oder mehrere Produkte nicht an den Kunden geliefert werden können, weil er am von Tiller Systems oder einem seiner Zulieferer angegebenen Tag und zur angegebenen Zeit nicht anwesend ist, kann diese Lieferverzögerung nicht innerhalb der maximalen Lieferfrist von 70 (siebzig) Tagen wie oben angegeben verbucht werden und Tiller Systems kann nicht für diese Verzögerung haftbar gemacht werden. Falls eines oder mehrere Produkte an Tiller Systems zurückgesendet werden, weil die Adresse falsch und/oder unvollständig oder der Kunde nicht anwesend war, muss der Kunde die Kosten für den erneuten Versand dieser Produkte bezahlen, um eine erneute Lieferung auszulösen. Diese Lieferverzögerung kann nicht innerhalb der maximalen Lieferfrist von 70 (siebzig) Tagen wie oben angegeben verbucht werden und Tiller Systems kann nicht für diese Verzögerung haftbar gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, den Zustand der Produkte beim Erhalt zu prüfen. Sind sie beschädigt oder ist die Originalverpackung beschädigt, aufgerissen oder offen, muss der Kunde die Annahme des Pakets verweigern und auf dem Lieferschein eine Begründung angeben, indem er dort vermerkt: "Annahme des Pakets verweigert, da offen oder beschädigt". Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, auf dem Lieferschein seine Vorbehalte bezüglich sämtlicher Lieferfehler (Transportschaden, Produkt, beschädigtes Paket usw.) ordnungsgemäß gegenzuzeichnen. Diese Überprüfung gilt ab dem Moment als erfolgt, wenn der Kunde oder die von ihm beauftragte Person den Lieferschein unterzeichnet hat. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, dem Transportunternehmen seine Vorbehalte innerhalb von höchstens 2 (zwei) Werktagen ab Erhalt des/der Produkte(s) per Einschreiben mitzuteilen und eine Kopie dieses Einschreibens per E-Mail an [email protected] zu senden. Im Allgemeinen muss jede Reklamation bezüglich eines Fehlers oder eines Problems in Verbindung mit der Lieferung und/oder Installation der Produkte innerhalb von höchstens 2 (zwei) Werktagen ab Erhalt des/der Produkte(s) per E-Mail an [email protected] an Tiller Systems gesendet werden. Geschieht dies nicht, so gilt die Lieferung als vom Kunden uneingeschränkt angenommen.

5.4. Support-Team 

Im Rahmen der Bereitstellung seiner Leistungen bietet Tiller Systems seinen Kunden die Möglichkeit, das Support-Team zu kontaktieren, indem sie eine E-Mail an [email protected] senden. Sobald das Support-Team eine Anfrage erhalten hat, erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung als Bestätigung für die Erfassung seiner Anfrage. Der Kunde kann das Support-Team auch über eine "Chat"-Session über die Anwendung oder das le Back-Office erreichen. Dort kann der Kunde während der Öffnungszeiten, die unter der Adresse www.tillersystems.com/fr/assistance beschrieben sind, direkten Kontakt zu den Teams des Support-Teams aufnehmen. Jeder Anfrage des Kunden wird eine Kennung zugeordnet, die der Kunde bei jeder Korrespondenz angeben sollte, um die Bearbeitung seiner Anfrage zu beschleunigen. Diese Kennung gewährleistet außerdem eine perfekte Koordination der Teams von Tiller Systems, damit jede Kundenanfrage schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

5.5. Nachweis der Transaktion

Der Großteil des Austauschs von Tiller Systems mit seinen Kunden erfolgt über sein/e Informationssystem/e. Der Kunde erklärt, dass das/die Informationssystem/e von Tiller Systems, in denen Daten in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik gespeichert werden, maßgebend sind, insbesondere für Nachweise der geschäftlichen Transaktionen wie Angebote, Aufträge, Zahlungen, Rechnungen oder an das Support-Team gerichtete Anfragen.

Artikel 6. Finanzielle Bedingungen

6.1. Preisgestaltung

Die Preise für die Produkte und Leistungen sind jene, die am Tag der Unterzeichnung des Vertrags und/oder der Erneuerung des Vertrags gelten. Im letzteren Fall werden mögliche Preisänderungen in den neuen Vertrag aufgenommen, dem der Kunde zustimmt. Die Preise für die Produkte und Leistungen verstehen sich ohne Steuern und ohne Liefer- und Installationskosten. Ändert sich der Steuersatz während der Vertragslaufzeit, so werden diese Änderungen unverzüglich auch auf die Rechnungen und Zahlungen angewendet, ohne dass der Kunde darüber im Voraus informiert werden muss.

6.2. Rabatte

Der Kunde kann in Ausnahmefällen von einem Rabatt auf die Preise für die abonnierten Leistungen profitieren. Diese Rabatte beziehen sich im Allgemeinen auf punktuelle Angebote, die es im Laufe des Jahres oder dafür gibt, dass der Kunde die Leistungen von Tiller Systems für eine längere Dauer abonniert. In jedem Fall wird der Betrag dieser Rabatte im Vertrag angegeben. 

6.3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden in dem Vertrag definiert, der den Kunden und Tiller Systems verbindet. 

Der Kunde verpflichtet sich, Zahlungen in der Währung des Landes zu leisten, in dem er die Produkte und Leistungen abonniert hat. Bei der Unterzeichnung des Vertrags kann der Kunde das oder die Zahlungsart(en) unter folgenden Optionen frei wählen: Bankkarte (Visa, Mastercard, American Express), SEPA-Abbuchung. Barzahlungen, Zahlungen per Scheck oder Banküberweisung werden von Tiller Systems nicht akzeptiert. Jedoch können die Inkasso-Teams von Tiller Systems in Einzel- und Ausnahmefällen auch andere Zahlungsmittel in Betracht ziehen, wie Zahlung per Scheck oder per Überweisung. Wählt der Kunde ein Angebot zur Finanzierung der Produkte und Leistungen von Tiller Systems aus, das von einem dritten Finanzorganismus betrieben wird, so erkennt der Kunde an und versteht, dass in dieser Situation der beauftragte dritte Finanzorganismus damit zum neuen Inhaber des Vertrags und zum alleinigen Ansprechpartner des Kunden bezüglich Rechnungslegung und Zahlung wird. Für den Fall vorzeitiger Zahlung wird kein Rabatt vereinbart. Die Zahlung der Produkte ist am Datum der Bestätigung des Vertrags durch den Kunden fällig. Die Zahlung der Leistungen ist (i) entweder 7 (sieben) Tage nach dem Stichtag der Inbetriebnahme, also dem Datum, ab dem das Informationssystem von Tiller Systems eine Nutzung der Leistungen durch den Kunden erkannt hat, oder dem Datum, an dem die Parteien zusammengekommen sind, um die Inbetriebnahme der Leistungen zu beurkunden, (ii) oder an dem entfernteren Datum zwischen dem Stichtag der Lieferung der Produkte plus 7 (sieben) Kalendertage und dem gewünschten Datum der Inbetriebnahme durch den Kunden plus 7 (sieben) Kalendertage fällig. Profitiert der Kunde mit dem schriftlichen Einverständnis von Tiller Systems von der monatlichen Abrechnung der Leistungen und/oder einer gestaffelten Bezahlung der Produkte und Leistungen in mehreren Monatsraten, so nimmt Tiller Systems die Abbuchung der fälligen Beträge im Falle eines Abonnements der Produkte und/oder Leistungen vor dem 15. des Monats jeweils am 1. des Monats oder im Falle eines Abonnements der Produkte und/oder Leistungen zwischen dem 15. des Monats und dem letzten Tag des Monats jeweils am 15. des Monats vor.

6.4. Zahlungsfristen

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Vertrag genannten Beträge innerhalb der vorgesehenen Fristen zu begleichen. Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, erfolgt die Zahlung der für die Produkte und Leistungen fälligen Beträge bei der Unterzeichnung des Vertrags in bar. 

6.5. Zahlungsverzug 

Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, einen Pauschalbetrag von vierzig (40) Euro zu zahlen und eine Verzugsstrafe wird fällig, ohne dass eine Erinnerung erforderlich ist, plus sämtlichen Kosten, einschließlich der Rechtskosten, die für die Eintreibung der vom Kunden nicht bezahlten Beträge anfallen, und der Bankgebühren, die für Tiller Systems in diesem Zusammenhang anfallen. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel L.441-6 des französischen Handelsgesetzes entspricht der Zinssatz für Verzugszinsen dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank plus zehn Prozentpunkte.

Artikel 7. Inbetriebnahme, Kündigung und Aussetzung der Leistungen

7.1. Inbetriebnahme

Die Leistungen können vom Kunden nach (i) der Bestätigung des Vertrags, (ii) der ersten geleisteten Zahlung für die Produkté, (iii) dem Erhalt und der Installation der Produkte und der durchgeführten Schulung genutzt werden. Können sich die Parteien in Bezug auf den Stichtag der Inbetriebnahme der Leistungen nicht gesondert einigen, so treten die Leistungen in folgender Reihenfolge in Kraft:

  • 2 (zwei) Tage nach dem Stichtag der Inbetriebnahme, also dem Datum, ab dem das Informationssystem von Tiller Systems eine Nutzung der Leistungen durch den Kunden erkannt hat;

    • 17 (siebzehn) Kalendertage nach dem Stichtag der Lieferung der Produkte; oder

    • 30 (dreißig) Kalendertage nach dem Datum der Unterzeichnung des Vertrags.

7.2. Widerruf

Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und betrifft er nicht das Feld der Hauptgeschäftstätigkeit des Kunden, so steht diesem eine Widerrufsfrist von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses zu, von dem er Gebrauch machen kann, indem er seinen Antrag mit einem vom Support-Team von Tiller Systems übermittelten Formular einsendet.

7.3. Laufzeit

Der Vertrag tritt am Tag seines Abschlusses in Kraft, und zwar für die im Angebot oder in der Bestellung festgelegte Laufzeit, die dem anfänglichen Zeitraum entspricht. Am Ende dieses anfänglichen Zeitraums wird der Vertrag stillschweigend jeweils um einen Folgezeitraum von 12 (zwölf) Monaten verlängert, um jede Unterbrechung der Leistungen zu verhindern, wobei dieselben Bedingungen gelten wie für den anfänglichen Zeitraum, es sei denn, am Datum der Verlängerung gelten geänderte Bedingungen. In diesem Fall werden die Änderungen dem Kunden vor dem Ende des anfänglichen Zeitraums oder vor dem Ende des laufenden Verlängerungszeitraums mitgeteilt.

7.4. Kündigung

Der Vertrag wird unbefristet, aber für eine anfängliche Verpflichtung von zwölf (12) Monaten geschlossen. Sobald dieser Verpflichtungszeitraum abgelaufen ist, kann der Vertrag gekündigt werden, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat zu beachten ist, beginnend ab dem Datum des Erhalts der Kündigungsbenachrichtigung.

Der Kunde kann den Vertrag mit einem vom Support-Team von Tiller Systems übermittelten Formular kündigen, sobald seine anfängliche Verpflichtung von zwölf (12) Monaten abgelaufen ist. Wenn der Kunde den Vertrag vor dem Ende seiner anfänglichen Verpflichtung kündigen möchte, ist dies nur möglich, wenn er eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt:

Dieses Formular ist kundenspezifisch und kann nicht an Dritte übertragen werden. Der Kunde ist allein für die Nutzung dieses Formulars verantwortlich und Tiller Systems lehnt jede Verantwortung ab. Das Kündigungsformular ist allein vom Inhaber des anfänglichen Vertrags auszufüllen, es sei denn, im Falle der Abtretung, Übernahme, allgemeinen Übertragung der Vermögensmasse des Unternehmens usw., und zwar unter den in Artikel 14 unten beschriebenen Bedingungen.

In Abhängigkeit vom Kündigungsgrund können zusätzliche Informationen und Dokumente angefordert werden. Diese werden von Tiller Systems ausschließlich zur Bearbeitung des Kundenanliegens gespeichert, wobei die Bestimmungen der DSGVO sowie die im folgenden Artikel 9 beschriebenen Bedingungen beachtet werden. Sie können nicht an Dritte übertragen werden, es sei denn, es gibt anderslautende Gesetze und Vorschriften oder wenn es von einer Behörde der zuständigen Gerichtsbarkeit gefordert wird.

Im Falle eines Antrags auf Kündigung des Vertrags durch den Kunden nach den ersten 12 Monaten muss das Konto des Kunden in Bezug auf alle am Antragsdatum noch fälligen Beträge auf dem aktuellen Stand sein (Abbuchungen usw.).

Im Falle eines Antrags auf Kündigung des Vertrags durch den Kunden innerhalb der ersten 12 Monate und aus einem anderen Grund als einem der beiden unten aufgeführten berechtigten Gründe muss der Kunde sämtliche fälligen Monatsraten wie im Vertrag festgelegt und bis zum Ende der Laufzeit begleichen.

Im Falle eines Antrags auf Kündigung des Vertrags durch den Kunden innerhalb der ersten 12 Monate aus einem der beiden unten aufgeführten berechtigten Gründe muss das Konto des Kunden in Bezug auf alle am Antragsdatum noch fälligen Beträge auf dem aktuellen Stand sein (Abbuchungen usw.).

  • Schließung des Unternehmens:

Löschung durch die Geschäftsstelle des Handelsgerichts oder Information über einen Bescheid über die Eintragung im SIREN-Verzeichnis.

  • Abweichend von Artikel 7.4.1 für den Kunden: 

Problem in Verbindung mit dem Produkt, das dieses unbrauchbar macht für den gedachten Zweck, nach Überprüfung und Bestätigung durch das Support-Team von Tiller Systems.

Das Datum der Kündigung des Vertrags ist spätestens das der Bestätigung durch Tiller Systems.

7.4.1. Inverzugsetzung im Falle eines Verstoßes

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Entschädigung zu kündigen, wenn ein Verstoß seitens der anderen Partei gegen eine der wesentlichen vertraglichen Pflichten vorliegt und dieser nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Inverzugsetzung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung behoben wird.

Die zeitliche Berechnung der Frist von 60 (sechzig) Tagen beginnt am Datum des Empfangs dieses Schreibens durch die andere Partei an ihrem Firmensitz. 

7.4.2. Auswirkungen der Kündigung auf die Datenspeicherung 

Innerhalb von zwei (2) Monaten nach dem Ende des Vertrags kann der Kunde per Versand eines Einschreibens mit Empfangsbestätigung an den Firmensitz von Tiller Systems eine Kopie der letzten Speicherung der von Tiller Systems verwahrten Daten anfordern. Diese ist ihm in einem strukturierten Format zu übermitteln, das gängig ist und von jedem Endgerät gelesen werden kann. Diese Übermittlung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Dies kann im Monat nach dem Erhalt des Einschreibens mit Empfangsbestätigung des Kunden in Form eines Downloads oder, wenn die Datei zu groß ist, in Form des Versands eines externen Datenträgers erfolgen. Sämtliche Kosten (externer Datenträger und sicherer Versand) sind vom Kunden zu tragen und müssen vor dem Versand bezahlt werden. Tiller Systems löscht die vom Kunden gespeicherten Daten spätestens ein (1) Jahr nach dem Ende des Vertrags von seinen Servern. Diese Löschung gilt nicht für Daten, die im Rahmen einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung für eine längere Dauer gespeichert werden müssen, oder für jene Daten, die in Artikel 9.4 der Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen beschrieben sind.

7.5. Aussetzung im Falle der Nicht-Bezahlung

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Tiller Systems berechtigt, die Erbringung der Leistungen mit einer Vorankündigung von drei (3) Tagen nach dem Versand einer wirkungslosen E-Mail auszusetzen. In diesem Fall ist der Kunde angehalten, Tiller Systems Zugang zu den Produkten zu gewähren, um deren Deinstallation und Wiedererlangung vorzunehmen. Wird die entsprechende Rechnung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Aussetzung der Leistungen durch Tiller Systems beglichen, versteht und akzeptiert der Kunde, dass Tiller Systems Maßnahmen ergreifen kann, um seine Daten zu sichern, zu übertragen, zu kopieren und/oder zu vernichten. Die Wiederinbetriebnahme nach einer Aussetzung ist mit festen Kosten verbunden und kann bis zu 3 (drei) Werktage ab dem tatsächlichen Erhalt der fälligen Beträge durch Tiller Systems vom Kunden dauern. Die Kosten für die Wiederinbetriebnahme müssen vor der Wiederinbetriebnahme bezahlt werden, damit dieses Verfahren eingeleitet werden kann.

Artikel 8. Einsatz Dritter

Um seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, kann Tiller Systems jederzeit Unterauftragnehmer einsetzen. Der Kunde akzeptiert diese uneingeschränkt. In diesem Fall unterliegen diese denselben Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, insbesondere bezüglich der Wahrung der Vertraulichkeit seiner Daten.

Artikel 9. Schutz personenbezogener Daten

Um die Leistungen im Rahmen des Vertrags für den Kunden zu erbringen, verarbeitet SumUp Services in Übereinstimmung mit dieser Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“) personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.

Für die Erfüllung des Vertrags und seiner Geschäftsaktivitäten kann SumUp Services in Übereinstimmung mit ihren Datenschutzbestimmungen als Datenverantwortlicher agieren und personenbezogene Daten des Kunden und seiner Angestellten für seine eigenen Zwecke verarbeiten.

Artikel 10. Verantwortung von Tiller Systems 

10.1. Verantwortung von Tiller Systems bezüglich des Verkaufs der Produkte

Die Produkte, die den Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen unterliegen, sind jene, die der Kunde mit seinem Abonnement abonniert hat und die gegebenenfalls im Vertrag festgelegt wurden. Die Produktbilder, die auf der Website zu sehen sind, haben keinen vertraglichen Wert und können daher nicht gegen Tiller Systems verwendet werden. Die Produkte werden von Tiller Systems im Rahmen der verfügbaren Bestände angeboten. Vor diesem Hintergrund kann Tiller Systems vom Kunden nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Produkt nicht verfügbar ist. Tiller Systems versichert den Kunden für eine Dauer von zehn (10) Tagen ab dem Versand der Produkte gegen jede Vertragswidrigkeit der Produkte und verdeckte Mängel, die aus einem Konstruktionsfehler oder einer Fehllieferung der Produkte resultieren, nicht jedoch im Falle der Fahrlässigkeit oder eines Fehlers des Kunden. Diese Gewährleistung umfasst auch die Nichtkonformität der Produkte mit der Bestellung sowie verdeckte Mängel, die aus einem Materialfehler, Konstruktionsfehler oder Fertigungsfehler der gelieferten Produkte resultieren und diese unnutzbar machen. Die Produkte müssen bei der Lieferung von Kunden geprüft werden, und jede Reklamation, jeder Vorbehalt oder jede Beschwerde in Verbindung mit Fehlmengen und Mängeln muss gemäß den in den vorherigen Artikeln beschriebenen Bedingungen geltend gemacht werden. Im Falle offensichtlicher Mängel werden die betreffenden Teile von Tiller Systems ersetzt, jedoch unter Vorbehalt der Überprüfung der vorgebrachten Mängel. Der Kunde ist verpflichtet, Beweise für die festgestellten Mängel vorzulegen, und Tiller Systems behält sich das Recht vor, diese direkt oder indirekt vor Ort zu überprüfen und festzustellen. Die Anzeige von Mängeln, die im Moment der Lieferung bestehen und nach dem Erhalt der Produkte aufgedeckt werden, muss vom Kunden innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen ab dem Datum, an dem die Vertragswidrigkeit von ihm festgestellt wird, schriftlich formuliert werdeń. Mängelanzeigen, die nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen ab dem Versand der Produkte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. In der Mitteilung müssen die Referenzen und Vertragsdaten sowie die entsprechenden Angaben zur Lieferung angegeben werden. Mehr als fünf (5) Tage nach der Lieferung der Produkte können vom Kunden keine Maßnahmen und Nichtkonformitäten mehr geltend gemacht werden. Mit der Annahme des Vertrages durch den Kunden wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde nach Ablauf dieser Frist weder eine Nichtkonformität der Produkte geltend machen noch dieser mittels Gegenklage entgegentreten kann, um sich zu verteidigen, wenn Tiller Systems Klage erhebt, um Außenstände beizutreiben. Tritt später ein Mangel auf, der im Moment des Verkaufs verdeckt war und das Produkt für seinen eigentlichen Zweck unbrauchbar macht, ist der Kunde angehalten, Tiller Systems innerhalb einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels darüber zu informieren. In dieser Mitteilung müssen die Referenzen sowie Daten des Vertrags und der entsprechenden Lieferung angegeben werden. Es ist Aufgabe des Kunden, Nachweise für die aufgetretenen Mängel sowie deren Auswirkungen auf den Verwendungszweck des Produkts vorzulegen. Tiller Systems behält sich das Recht vor, direkt oder über eine Mittelsperson seiner Wahl in den Räumlichkeiten des Kunden Feststellungen, Überprüfungen und Untersuchungen vorzunehmen. Wenn Tiller Systems die Nichtkonformität oder den Mangel anerkennt, verpflichtet sich Tiller Systems, den Kaufpreis zu erstatten, vorausgesetzt, im Gegenzug gibt der Kunde das betroffene Produkt zurück, oder das Produkt zu ersetzen, wobei dann jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen ist. Der Kunde ist angehalten, die Hinweise zu den technischen Eigenschaften der vom Hersteller der Produkte gelieferten Produkte aufmerksam zu lesen und die von diesem festgelegten Nutzungsbedingungen streng einzuhalten. Der Kunde ist allein für die mit der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen, einer unüblichen Verwendung der Produkte und/oder unüblichen oder unangemessenen Lagerungsbedingungen verbundenen Auswirkungen verantwortlich, und Tiller Systems kann in diesem Zusammenhang keinesfalls haftbar gemacht werden.

10.2. Verantwortung von Tiller Systems hinsichtlich der Bereitstellung von Leistungen

Tiller Systems stellt die Leistungen im Rahmen einer Sorgfaltspflicht zur Verfügung. Die Leistungen dürfen niemals an die Stelle der administrativen und Verwaltungsfunktionen und der Pflichten des Kunden treten. In diesem Sinne stellen die geschäftlichen, finanziellen, rechtlichen oder sonstigen Informationen, die Tiller Systems bereitstellt, keine Ratschläge dar. Tiller Systems versichert den Kunden gegen jeden Konformitätsmangel der Leistungen und jeden verdeckten Mangel, der aus einem Konstruktionsfehler oder einer Fehllieferung dieser Leistungen resultiert, wobei Fahrlässigkeit oder Fehler seitens des Kunden ausgeschlossen sind. Tiller Systems achtet besonders auf die Qualität und Sicherheit seiner Infrastrukturen, insbesondere anhand einer technischen Architektur, die ein hohes Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit der Leistungen gewährleistet. Tiller Systems gewährleistet weder den permanenten Zugang noch die fehlerfreie Funktion noch die Exaktheit oder Integrität der übertragenen oder heruntergeladenen Daten. Tiller Systems kann nur rechtsgültig haftbar gemacht werden, wenn der Kunde nachweist, dass ein Fehler vorliegt, für den Tiller Systems verantwortlich ist, dass ein Schaden entstanden ist und dass der Fehler und der Schaden zusammenhängen. Der Kunde bleibt insbesondere allein verantwortlich für die Überprüfung und Bewertung der Korrektheit der Daten bezüglich seiner Zahlungsarten und der anwendbaren Umsatzsteuersätze.  Tiller Systems kann in keinem Fall haftbar gemacht werden, wenn Probleme auftreten, die mit den Zahlungsarten des Kunden verbunden sind. Tiller Systems gewährleistet nicht, dass die Leistungen es dem Kunden ermöglichen werden, die erhofften Ergebnisse zu erzielen oder die gewünschten Ziele zu erreichen. Allgemeiner gewährleistet Tiller Systems nicht, dass das Abonnement der Leistungen die geschäftliche Leistung des Kunden verbessern wird. Der Kunde ist allein für seinen Zugang zu den und die Nutzung der Leistungen verantwortlich, einschließlich durch seine Benutzer, (ii) für die Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Produkte und (iii) für die Daten, die er anhand der Produkte und Leistungen speichert. Der Kunde versichert Tiller Systems (und dessen verbundene Unternehmen und Zweigstellen sowie deren Geschäftsführer, Verwalter, Mitarbeiter und Beauftragten) gegen jegliche Reklamationen oder Forderungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die von Dritten aufgrund einer Verletzung der Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen, aufgrund der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen oder aufgrund eines Gesetzesverstoßes oder einer Verletzung der Rechte Dritter erhoben werden. Die Haftung von Tiller Systems ist in jedem Fall streng auf direkte, bestätigte und vorhersehbare Schäden begrenzt, schließt jeden indirekten, hypothetischen oder unvorhersehbaren Schaden aus und ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den Tiller Systems während der Dauer seiner vertraglichen Beziehung mit dem Kunden effektiv eingenommen hat.

Artikel 11. Sicherheit

Tiller Systems achtet bei der Entwicklung seiner Leistungen besonders auf Sicherheit und verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die dem Stand der Technik entsprechen, um die Sicherheit der Dateien und Daten des Kunden zu schützen. Sämtliche Übertragungen zwischen den beim Kunden installierten Elementen und dem Informationssystem von Tiller Systems sind verschlüsselt. Der Kunde erkennt jedoch an, dass es trotz aller Bemühungen von Tiller Systems, der Nutzung modernster Technologien und der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften unmöglich ist, eine absolute Sicherheit und ein fehlerloses Funktionieren der verwendeten Systeme zu garantieren. Der Kunde erkennt außerdem an, dass Tiller Systems aufgrund der Eigenschaften des Internet in Bezug auf die Sicherheit lediglich eine Sorgfaltspflicht übernimmt. Insbesondere haftet Tiller Systems nicht für die Nichtverfügbarkeit der Anwendung, des Back-Office und/oder der Website bedingt durch deren Anbieter und Unterauftragnehmer.

Artikel 12. Vertraulichkeit

Tiller Systems verpflichtet sich, die Informationen, die der Kunde dem Unternehmen anvertraut, streng vertraulich zu behandeln. In jedem Fall werden die Daten bezüglich der Transaktionen, die zwischen dem Informationssystem von Tiller Systems und dem des Kunden ausgeführt werden, sowie bezüglich der Datenverarbeitung (Berichte, Kassenberichte usw.) vertraulich behandelt und unterliegen den Vertraulichkeitsrichtlinien von Tiller Systems. Der Kunde erkennt an, dass sämtliche schriftlichen und mündlichen Informationen bezüglich des Know-how von Tiller Systems das Ergebnis schöpferischer Tätigkeit sind und vertraulich sind. Demzufolge verpflichtet sich der Kunde dazu, sie nicht auf eigene Rechnung zu verwenden und sie nur in dem Maße offenzulegen, wie es für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist.

Artikel 13. Geistiges Eigentum

Die Anwendung, das Back-Office, die Website und allgemeiner die Technologie und zugrundeliegende Software der Leistungen und des Informationssystems von Tiller Systems und insbesondere die Ergonomie (besonders Grafikkarten, Registerkarten, Funktionen usw.) und Inhalte (insbesondere Bilder, Logos, Illustrationen, Fotos, Texte usw.) bleiben alleiniges Eigentum von Tiller Systems. Tiller Systems überträgt dem Kunden für die Vertragslaufzeit eine begrenzte, nicht übertragbare, widerrufliche und nicht ausschließliche Lizenz, die nicht als Unterlizenz vergeben werden kann, für den Zugang zu und die persönliche und nicht gewerbliche Nutzung der Leistungen sowie die gesamte den Leistungen zugrundeliegende Software, jedoch ausschließlich mit dem Ziel, die Leistungen zu nutzen, in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte bleiben Eigentum von Tiller Systems. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechte bezüglich der Anwendung, des Back-Office, der Website und allgemeiner der Technologie und der den Leistungen und dem Informationssystem von Tiller Systems zugrundeliegenden Software nicht zu kopieren, zu ändern, zu verbessern, zu übersetzen, zu vermieten, zu verpachten, zu verkaufen, zuzuweisen, zu verbreiten, zu dekompilieren, zurückzubauen, ein Sicherheitsinteresse daran zu gewähren oder sie anderweitig zu übertragen. Jede Vervielfältigung, Darstellung oder Nutzung jeglicher Art, durch jegliche Verfahren und zu jeglichem Zweck eines Teils oder der gesamten Leistungen und/oder des Informationssystems und insbesondere seiner Struktur und/oder Inhalte ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Tiller Systems stellt einen Akt der Fälschung dar, der zu gesetzlich vorgesehenen zivil- und/oder strafrechtlichen Sanktionen führen kann. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, Tiller Systems über jede Schädigung oder Fälschung dieser geistigen Eigentumsrechte durch Dritte zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt. Tiller Systems ist alleiniger Eigentümer der Rechte an seinen Marken und Logos und diese dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung von Tiller Systems genutzt werden. Am Ende der Vertragslaufzeit, gleich aus welchem Grund, wird die dem Kunden gewährte Lizenz für die Nutzung der Leistungen ohne Mitteilung seitens Tiller Systems gekündigt.

Artikel 14. Verkauf von Fonds – Einstellung der Tätigkeit – Verpachtung 

Die von Tiller Systems bereitgestellten Leistungen sind unübertragbar und unpfändbar, dürfen nicht abgetreten und nicht von ihrem üblichen Nutzungsort verlegt werden. Sie dürfen nicht in ein Bestandsverzeichnis für eine Geschäftsaufgabe aufgenommen werden. Im Falle des Verkaufs von Geschäftsfonds oder Firmeneinlagen, der Verpachtung, der Abtretung oder Änderung der Geschäftstätigkeit muss der Kunde Tiller Systems (über ein vom Support-Team übermitteltes Formular), innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden ab der Änderung der rechtlichen Situation in Kenntnis setzen. Im Falle der Einstellung der Geschäftstätigkeit, wird der ursprüngliche Vertrag in Übereinstimmung mit dem vorherigen Artikel zwischen Tiller Systems und dem Client stillschweigend erneuert und kraft Gesetzes mit dem Zessionar fortgeführt. Der Veräußerer ist angehalten, in den Vertrag über die Abtretung der Geschäftstätigkeit eine Bestimmung zur Fortführung des Vertrags mit aufzunehmen. Fehlt eine solche Bestimmung in der Abtretungsurkunde, so haftet der Kunde gegenüber Tiller Systems weiterhin für die Entschädigung, die für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung vorgesehen ist. In jedem Fall behält sich Tiller Systems das Recht vor, die Übertragung des Vertrags zu verweigern, unabhängig von den jeweiligen Modalitäten. Im Falle der Auflösung in Folge einer Fusion, Übernahme, Änderung der Rechtsform oder des Status übernimmt das übernehmende oder neue Unternehmen die Rechte und Pflichten des aufgelösten Unternehmens. Im Falle eines Verkaufs der Geschäftstätigkeit, Firmeneinlagen, der Verpachtung, der Abtretung oder Änderung der Geschäftstätigkeit werden dem Zessionar die Kosten für die Inbetriebnahme in Rechnung gestellt, um die Kosten für die Neukonfiguration der Produkte und Leistungen in Verbindung mit der Übertragung der Lizenz an den Zessionar zu decken.

Artikel 15. Marketing- und geschäftliche Kommunikation

Sofern er dem nicht auf eigene Gefahr ausdrücklich widerspricht, erhält der Kunde Mitteilungen von Tiller Systems und wird insbesondere über Angebote von Tiller Systems sowie über die Weiterentwicklung der Leistungen und besondere Veranstaltungen informiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, anzupassen, welche Informationen er erhalten möchte und/oder diese über einen zu diesem Zweck eingerichteten Link in jeder an ihn adressierten Mitteilung abzubestellen.

Artikel 16. Referenzen

Der Kunde bevollmächtigt Tiller Systems für die gesamte Vertragslaufzeit, seinen Namen zu zitieren und seine Marken und Markenzeichen ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken als Kunde der Leistungen zu nutzen und diese über sämtliche Mittel oder Träger zu veröffentlichen.

Artikel 17. Höhere Gewalt 

Die Parteien haften nicht, wenn es aufgrund eines Falles höherer Gewalt gemäß der Definition in Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches unmöglich ist, die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen umzusetzen. In einer solchen Situation setzen sich die Parteien miteinander in Verbindung, um die Folgen des Ereignisses zu prüfen und Bedingungen für die weitere Ausführung des Vertrags zu vereinbaren. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate, können die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen von der beeinträchtigten Partei gekündigt werden.

Artikel 18. Rechtsverzicht

Die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Bestimmung der Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen nicht geltend macht, unabhängig davon, ob dauerhaft oder vorübergehend, ist in keinem Fall als ein Verzicht auf die Rechte dieser Partei, die sich aus jener Bestimmung ergeben, auszulegen.

Artikel 19. Änderungen der Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen

Tiller Systems behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird das Unternehmen den Kunden im Voraus per E-Mail an die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung oder bei einer Aktualisierung seiner persönlichen Informationen mitgeteilte E-Mail-Adresse informieren. Nutzt der Kunde die Produkte und Leistungen von Tiller Systems nach dem Datum der Änderung der Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen weiterhin, so gilt diese Nutzung als stillschweigende Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen. Der Kunde nimmt sie uneingeschränkt an.

Artikel 20. Untervermietung - Abtretung - Beauftragung - Verpfändung

Da der Vertrag aufgrund der Person des Kunden intuitu personae geschlossen wird, ist dieser nicht berechtigt, alle oder einen Teil der Produkte und Leistungen unterzuvermieten, zu verleihen oder irgendjemandem zur Verfügung zu stellen, ganz gleich, zu welchem Zweck oder in welcher Form, ohne dass Tiller Systems dem zuvor schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde erkennt an, dass Tiller Systems ihn über die Eventualität einer Abtretung oder Verpfändung der Produkte und Leistungen, des Vertrags und/oder von Forderungen zugunsten eines Übertragungsempfängers informiert hat, wobei es möglich ist, dass Letzterer denselben Vertrag und/oder die Produkte und/oder Forderungen an einen Dritten verpfändet oder abtritt. Der Kunde stimmt solchen Vorgängen ab sofort und uneingeschränkt zu und verpflichtet sich, auf erste Anforderung von Tiller Systems oder des Übertragungsempfängers sämtliche Dokumente zu unterzeichnen, die für die rechtliche und buchhalterische Anerkennung des/der betroffenen Vorgangs/Vorgänge erforderlich sind. Diese Vorgänge werden entweder vom Übertragungsempfänger oder von Tiller Systems per Einschreiben mit Empfangsbestätigung angekündigt. Dem Übertragungsempfänger und Tiller Systems können nur jene Dokumente und Vertragszusätze entgegengehalten werden, die im Ankündigungsschreiben oder im Anerkennungsdokument gemäß dem vorherigen Abschnitt ausdrücklich benannt sind. Im Falle einer Abtretung des Vertrags tritt der Übertragungsempfänger ab dem Datum der Abtretung an die Stelle von Tiller Systems als Betreiber der Produkte und Leistungen, und im Falle der Abtretung durch den Übertragungsempfänger an Tiller Systems ist es umgekehrt. Je nach Fall übernimmt der Übertragungsempfänger oder Tiller Systems folglich sämtliche Rechte und Maßnahmen gegenüber dem Kunden, die sich aus dem Vertrag ergeben. Im Falle einer Abtretung des Vertrags durch Tiller Systems oder durch den Übertragungsempfänger unter den zuvor beschriebenen Bedingungen ist der Veräußerer ab dem Datum des Inkrafttretens der Abtretung von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden im Rahmen des Vertrags befreit, und der Kunde stimmt dieser Entlastung zu. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass im Falle einer Abtretung an den Übertragungsempfänger dieser zum Betreiber der Produkte und Leistungen von Tiller Systems wird, und er verpflichtet sich insbesondere, Tiller Systems direkt sämtliche Kosten für die Hauptmiete, die Umsatzsteuer, Zinsen und Nebenkosten ab dem Datum der Substitution zu überweisen. In diesem Zusammenhang hat er keinen Anspruch auf eine Vergütung, einen Nachlass oder eine Gegenklage hinsichtlich Forderungs- oder Ausnahmerechten, die er gegen Tiller Systems geltend machen könnte. Da der Übertragungsempfänger weder an der Wahl des/der Lieferanten, noch an der der Produkte und Leistungen, noch an der Definition ihrer Konfiguration beteiligt war, verzichtet der Kunde auf sämtliche Rechtsmittel gegen den Übertragungsempfänger aufgrund des Aufbaus, der Lieferung, der Funktionsweise oder der Installation der Produkte. Der Übertragungsempfänger ist verpflichtet, den Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit im Besitz der Produkte und Leistungen zu lassen, wenn dieser seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. In jedem Fall bleibt Tiller Systems einerseits der Ansprechpartner des Kunden bei sämtlichen geschäftlichen und technischen Fragen und andererseits der Verwalter des Vertrags, der insbesondere für die Einholung der für die Vertragsverwaltung erforderlichen Dokumente zuständig ist (wie Versicherungsbestätigungen, SEPA-Mandat usw.). Der Übertragungsempfänger ist in diesem Zusammenhang für die Rechnungslegung für die Produkte und Leistungen zuständig.

Artikel 21. Abonnement des Angebots Tiller Pay

Das Kartenterminal wird nach dem Abonnement der Zahlungsleistungen über das Unternehmen PayPlug abgerechnet (zugelassenes Zahlungsunternehmen (CIB 16778)), das ein Partner von Tiller Pay ist, genauso wie die anderen Gebühren für den PayPlug-Dienst. PayPlug behält sich das Recht vor, die Aktivierung des Tiller-Pay-Kontos basierend auf seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die während der Laufzeit des Abonnements unter der folgenden Adresse aufgerufen werden können (https://www.payplug.com/hubfs/CGV/Conditions-Generales-de-Vente-PayPlug.pdf) zu akzeptieren oder abzulehnen. Das Unternehmen Tiller Systems kann weder für die Bewertung des Kundendossiers durch das Unternehmen PayPlug, noch für die Aushandlung besonderer Bedingungen haftbar gemacht werden.

 Artikel 22. Übersetzungen

Wenn die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen in andere Sprachen übersetzt werden, ist die französische Version maßgebend.

Artikel 23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Im Falle von Streitigkeiten werden die Parteien vor gerichtlichen Klagen eine einvernehmliche Lösung suchen. Im Falle von Uneinigkeit hinsichtlich der Auslegung oder Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen liegt die ausschließliche Zuständigkeit ungeachtet anderslautender Bestimmungen bei den Gerichten an unserem Firmensitz. Unter Ausschluss jeden anderen Rechts gilt ausschließlich französisches Recht.

Artikel 24. Aufschiebende Bedingungen

Wird der Vertrag vom Kunden unter dem Vorbehalt einer aufschiebenden Bedingung unterzeichnet, muss der Kunde gegenüber Tiller Systems die Erfüllung aller Vorgänge nachweisen, die erforderlich und möglich sind, um die Aufhebung dieser aufschiebenden Bedingung zu erreichen. Es ist Aufgabe des Kunden, Tiller Systems per Einschreiben mit Empfangsbestätigung sämtliche Elemente zukommen zu lassen, die dem Nachweis der Erfüllung der Vorgänge, die erforderlich und möglich sind, um die Aufhebung einer aufschiebenden Bedingung zu erreichen, dienen. Das Einschreiben mit Empfangsbestätigung muss innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Tag, an dem es sich für den Kunden als unmöglich erweist, eine im Vertrag festgehaltene aufschiebende Bedingung aufzuheben, versendet werden. Die Nichteinhaltung dieser Frist oder die Nichterfüllung der Vorgänge, die erforderlich oder möglich sind, um die Aufhebung einer aufschiebenden Bedingung zu erreichen, führt dazu, dass der Kunde verpflichtet ist, eine Schadenersatzzahlung zu leisten, die zehn (10) Prozent des Vertragswertes ohne Steuern entspricht.