Trinkgeld im Handwerk: annehmen oder ablehnen?

Wann Sie Trinkgeld im Handwerk bedenkenlos annehmen können und wann Sie besser ablehnen sollten.

Trinkgeld im Handwerk: annehmen oder ablehnen?

Wann Sie Trinkgeld im Handwerk bedenkenlos annehmen können und wann Sie besser ablehnen sollten.

Trinkgelder sind in vielen Branchen als zusätzliches Einkommen gang und gäbe. Auch im Handwerk drücken zufriedene Kunden ihre Wertschätzung für gute Leistungen gerne in Form von Trinkgeldern oder anderen Gefälligkeiten aus. Vom Kunden gut gemeint ist die Frage, ob und zu welchen Bedingungen Handwerkerinnen und Handwerker diese Zuwendung annehmen sollten, immer eine Gratwanderung.

In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns damit, was Sie als Handwerkerinnen und Handwerker bedenkenlos annehmen können, was Sie lieber ablehnen sollten, wie viel Trinkgeld angemessen ist, welche steuerlichen Aspekte Sie berücksichtigen müssen und wie Sie es vermeiden, Kunden mit einer Ablehnung vor den Kopf zu stoßen.

Sollte man im Handwerk Trinkgeld und Gefälligkeiten annehmen?

Handwerkerinnen und Handwerker stehen jeden Tag vor der Herausforderung, qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten. Gleichzeitig müssen sie eine gute Beziehung zu ihren Kunden aufbauen. Ob sie Trinkgeld und Gefälligkeiten von Kunden annehmen sollten, ist in diesem Zusammenhang eine zentrale Frage. Frischer Kaffee und belegte Brötchen, die Auftraggeber für die wohlverdiente Frühstücks- oder Mittagspause spendieren, oder ein Stück Kuchen am Nachmittag sind sicherlich unkritisch.

Anders sieht es bei teuren Geschenken und Trinkgeldern aus. Einige Handwerkerinnen und Handwerker nehmen Trinkgelder gerne an. Schließlich zeigt der Kunde damit seine Wertschätzung für ihre Arbeit. Gleichzeitig erhalten sie mit dem Trinkgeld ein zusätzliches Einkommen. Andere vertreten den Standpunkt, dass ihre Arbeit mit der Rechnung bereits angemessen entlohnt wurde und lehnen es ab, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen.

Wie viel Trinkgeld ist im Handwerk üblich?

Grundsätzlich stellen Handwerkerinnen und Handwerker Kunden ihre Arbeitsleistung in Rechnung. Darüber hinaus sind Kunden nicht dazu verpflichtet, Trinkgelder zu zahlen. Es besteht ausdrücklich kein Rechtsanspruch auf die Zahlung. Es ist aber auch nicht verboten. Kunden, die sich freiwillig dafür entscheiden, ihre Wertschätzung mit einem Trinkgeld zu zeigen, stehen häufig vor der Frage, welcher Betrag hier angemessen ist.

Bei Handwerksleistungen richtet sich die Höhe des Trinkgeldes meist nach der Arbeitszeit. Für einen Aufwand von zwei Arbeitsstunden gilt ein Betrag in Höhe von 5 bis 10 € als angemessen. Bei aufwendigeren Arbeiten, die mehrere Tage in Anspruch nehmen, sind es zwischen 20 und 30 €.

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Fällt Trinkgeld steuerlich ins Gewicht?

Die Antwort auf die Frage, ob Trinkgelder im Handwerk versteuert werden müssen, hängt davon ab, ob es sich bei einem Trinkgeldnehmenden um einen Mitarbeitenden oder die Chefin oder den Chef eines Handwerksbetriebes handelt.

Steuerfreies Trinkgeld für Mitarbeitende

Für Ihre Mitarbeitenden gilt gemäß § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (EStG), das Trinkgelder steuerfrei bleiben, wenn sie für eine erbrachte Arbeitsleistung, freiwillig und ohne einen Rechtsanspruch und zusätzlich zum vereinbarten Betrag für eine Arbeitsleistung vom Kunden gezahlt werden.

Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für echte Trinkgelder. Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, wie hoch die Trinkgelder ausfallen oder ob Ihre Mitarbeitenden sie als Barzahlung oder unbar erhalten haben, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Achtung: Trennung von Trinkgeld und Einnahmen

Solange Trinkgelder von Mitarbeitenden nicht physisch mit dem Bargeldbestand des Handwerksbetriebes vermischt werden, müssen diese weder handschriftlich im Kassenbuch noch elektronisch in einer Registrier- oder PC-Kasse aufgezeichnet werden. Werden bar erhaltene Trinkgelder von Mitarbeitenden in den Geldbestand der Kasse überführt, müssen diese nach der Neuregelung des Kassengesetzes zur Sicherstellung der Kassensturzfähigkeit als separater Geschäftsvorfall in der TSE-Kasse erfasst werden.

Steuerpflicht im Handwerk: Trinkgeld für den Chef

Anders sieht es für Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Handwerksbetriebes aus. Trinkgelder, die Betriebsinhaber für persönlich erbrachte Leistungen erhalten, unterliegen der Einkommensteuer. Dies gilt ebenfalls für Trinkgelder, die an Familienangehörige gezahlt wurden, die unentgeltlich im Betrieb mitarbeiten. Zudem handelt es sich bei beiden Fällen um aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle, die im Kassensystem erfasst werden müssen. Darüber hinaus gelten Trinkgelder, die als zusätzliche Zahlung mit einem Umsatz für eine erbrachte Leistung in Zusammenhang stehen und in der Kasse erfasst werden, als umsatzsteuerpflichtig.

Wertvolle Praxistipps, was es bei der Einnahme von Trinkgeldern bei der Kassenführung zu beachten gibt, finden sich im Leitfaden „Trinkgelder und Kassenführung“ des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Achtung: Steuerpflichtiges Sparschwein

Werden die Trinkgelder von Mitarbeitenden und Betriebsinhabern zusammen in einem Glas oder Sparschwein gesammelt, müssen diese Gelder zeitnah gezählt und aufgeteilt werden. Die Anteile der Mitarbeitenden bleiben steuerfrei, die Anteile der Inhaberin oder des Inhabers unterliegen der Einkommensteuer. Überlassen Sie als Chefin oder Chef Ihr Trinkgeld Ihren Mitarbeitenden bleibt es für Sie einkommensteuerpflichtig. Gleichzeitig erhöht es den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn Ihrer Mitarbeitenden.

Trinkgelder ordnungsgemäß erfassen

Es empfiehlt sich, Trinkgelder in der Buchhaltung zu erfassen und zu dokumentieren, um dem Finanzamt bei eventuellen Fragen Rede und Antwort stehen zu können. Ein transparenter Umgang mit Trinkgeldern hilft Ihnen dabei, mögliche Probleme mit der Steuerbehörde zu vermeiden und die rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf das Kassengesetz zu erfüllen.

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Auf gute Kundenbeziehungen!

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Frage, ob Handwerkerinnen und Handwerker Trinkgelder oder Gefälligkeiten annehmen oder besser ablehnen sollten, sind die Auswirkungen auf die Kundenbeziehung. Obwohl Trinkgelder und Gefälligkeiten freiwillige Leistungen sind, kann daraus für beide Seiten ein Gefühl der Verpflichtung entstehen: Einige Kunden könnten sich verpflichtet fühlen, Trinkgeld zu geben. Andere sind möglicherweise enttäuscht, wenn es nicht angenommen wird. Und wieder andere knüpfen die Annahme von Trinkgeldern an Bedingungen. Was bei dem einen Kunden richtig ist, kann bei dem anderen falsch sein. Um Ärger zu vermeiden, ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre Kunden und deren Erwartungen kennen. Bei neuen Kunden fällt das natürlich schwer. Hier ist es ratsam, dass Sie Ihre eigenen Prinzipien im Umgang mit Trinkgeldern und Gefälligkeiten haben, die zu Ihren eigenen Werten und Zielen passen. Diesen Prinzipien sollten Sie treu bleiben, bei Ihren Entscheidungen aber immer auch die Erwartungen Ihrer Kunden berücksichtigen.

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Trinkgeld-Knigge für Handwerker

Der Umgang mit Trinkgeld und anderen Gefälligkeiten im Handwerk erfordert also besonderes Fingerspitzengefühl, um sicherzustellen, Kunden nicht vor den Kopf zu stoßen. Wer beispielsweise hohe Trinkgeldzahlungen oder teure Geschenke von Kunden annimmt, sollte sicher sein, dass die Gabe freiwillig erfolgt und an keine weiteren Bedingungen wie die Kürzung einer Rechnung oder weitere Leistungen, die kostenfrei erbracht werden, geknüpft ist.

Um unangenehme Situationen zu vermeiden, sollten Sie zum einen die Erwartungen Ihrer Kunden und die Angemessenheit einer freiwilligen Leistung bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, ob Sie ein Trinkgeld annehmen oder besser ablehnen sollten. Hier ein paar Tipps, die Handwerkerinnen und Handwerkern den Umgang mit Trinkgeldern erleichtern und ihnen dabei helfen zu vermeiden, Kunden vor den Kopf zu stoßen:

  • Wahren Sie Ihre Professionalität: Als Handwerkerin oder Handwerker sollten Sie stets professionell auftreten und die Erwartungen Ihrer Kunden erfüllen. Der Fokus sollte dabei immer auf der Qualität Ihrer Arbeit liegen. Betrachten Sie das Trinkgeld ausdrücklich als freiwillige zusätzliche Anerkennung für gute Leistungen, statt es als Selbstverständlichkeit zu erwarten.

  • Drücken Sie Ihre Dankbarkeit aus: Kunden sind nicht dazu verpflichtet, Trinkgeld zu zahlen. Wenn Trinkgeld gegeben wird, gehört es sich, dem Kunden aufrichtig für seine Großzügigkeit zu danken. Eine kurze mündliche oder schriftliche Wertschätzung kann dazu beitragen, eine positive Beziehung zu einem Kunden aufzubauen, die Ihnen immer wieder Aufträge verschafft.

  • Seien Sie diskret: Sprechen Sie nicht mit anderen Kunden über Trinkgelder, die Sie erhalten haben. Diskretion ist wichtig, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Sprechen Sie offen darüber, könnten Kunden sich genötigt fühlen, Trinkgeld zahlen zu müssen. Sind Sie dazu nicht bereit, riskieren Sie durch Ihre Indiskretion Aufträge zu verlieren.

  • Behandeln Sie alle Kunden gleich: Achten Sie darauf, alle Kunden gleich zu behandeln und niemanden aufgrund der Höhe des Trinkgeldes zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Machen Sie sich immer wieder bewusst, dass der Kunde Ihre Leistung bereits mit der Rechnung honoriert.

  • Optimieren Sie Ihre Leistungen: Ruhen Sie sich nicht auf Ihren Lorbeeren aus, sondern versuchen Sie, sich weiterzuentwickeln. Eine kontinuierliche Verbesserung der eigenen Dienstleistungsqualität kann dazu führen, dass Kunden mehr Wertschätzung zeigen und großzügigeres Trinkgeld geben. Gleichzeitig verschaffen Sie sich durch die Verbesserung einen Wettbewerbsvorteil.

  • Schaffen Sie Klarheit: Kommt Ihnen ein Trinkgeld oder eine Gefälligkeit unangemessen vor, ist es Ihr gutes Recht, es abzulehnen. Zwar gibt es keinen Höchstsatz für die Annahme von Trinkgeldern, bei regelmäßigen zu hohen Beträgen kann das Finanzamt aber doch stutzig werden und vermuten, dass es sich um einen versteckten Anteil des Auftragslohns handelt und auf diese Weise Steuergelder vorenthalten werden sollen. Bestehen auf Ihrer Seite Unsicherheiten bezüglich der Annahme von Trinkgeldern, kommunizieren Sie Ihre Position und Ihre Gründe klar gegenüber Ihren Kunden, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Dokumentieren Sie Ihre Trinkgeldeinnahmen: Um dem Finanzamt Rede und Antwort stehen zu können und mögliche Probleme zu vermeiden, lohnt es sich, auch die Trinkgeldeinnahmen sauber zu erfassen. Mit den Kartenterminals von SumUp können Sie Trinkgelder spielend leicht annehmen. Das SumUp Solo Kartenterminal bietet eine besonders praktische Trinkgeldfunktion, die Kundinnen und Kunden an den Zahlungsbetrag angepasste Trinkgeldvorschläge anzeigt.

  • Bleiben Sie höflich: Es gibt keinen Grund, unhöflich zu werden, wenn Sie ein Trinkgeld als unangemessen empfinden und es ablehnen. Bedanken Sie sich für das Zeichen der Wertschätzung, lehnen Sie höflich ab und leiten dann auf eine Begründung über, warum Sie ablehnen.

Auf gute Zusammenarbeit!

Trinkgelder und andere Gefälligkeiten haben nicht nur Auswirkungen auf die Kundenbeziehungen, sondern auch auf die Beziehungen im Team. Schicken Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Kunden, der bei der Trinkgeldvergabe nicht alle Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt oder unterschiedliche Beträge verteilt, führt dies schnell zu Unmut im Team.

Eine mögliche Lösung ist, sämtliche Trinkgelder in einer Spardose zu sammeln und die Summe gerecht unter allen Kolleginnen und Kollegen aufzuteilen. Oder Sie verwenden die zusätzlichen Einnahmen für ein Team-Event: Statt das Team zu spalten, sorgt das Trinkgeld so für mehr Zusammenhalt. Teure Präsente wie Wein, Spirituosen oder Präsentkörbe kann sich das Team ebenfalls teilen.

Als Chef oder Chefin eines Handwerksbetriebes sollten Sie nicht nur Ihre Prinzipien haben, sondern Ihr Team auch mit einbeziehen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden dafür, was angemessen ist und was nicht. Stellen Sie zudem Regeln auf, wie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Trinkgeldern und Gefälligkeiten umgehen sollen. So vermeiden Sie Unstimmigkeiten im Team. Gleichzeitig liefern Sie Ihrem Team damit Orientierung und Sicherheit, wie es sich im Fall der Fälle gegenüber dem Kunden verhalten soll, ohne ihn vor den Kopf zu stoßen.

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Fazit: Trinkgelder im Handwerk annehmen oder ablehnen?

Die Entscheidung, ob man als Handwerkerin oder Handwerker Trinkgeld und Gefälligkeiten von Kunden annehmen sollte, liegt letztendlich im Ermessen jedes Einzelnen.

Es ist wichtig, die eigene Position zu klären, die steuerlichen Bestimmungen zu beachten und die Erwartungen der Kunden zu berücksichtigen. Indem man Professionalität wahrt, Dankbarkeit ausdrückt und diskret mit Trinkgeldern umgeht, kann man eine gute Kundenbeziehung aufbauen und gleichzeitig Wertschätzung für die eigene Arbeit erfahren.

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