Unternehmen - Was ist ein Unternehmen?
Unternehmen sind wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten, die einem Unternehmenszweck oder Unternehmensziel unterliegen.
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Unter einem Unternehmen versteht man eine wirtschaftlich-finanzielle und rechtliche Einheit, die einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Ziel verfolgt. Bei Unternehmen der Privatwirtschaft ist dieses Ziel zumeist die Gewinnmaximierung.
Im elektronischen Bundesanzeiger (eBAnz) sind alle Eintragungen des Handelsregister sowie gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen von Unternehmen zusammengefasst. Das Unternehmensregister ist im Vergleich hierzu das offizielles Verzeichnis von Unternehmen in einem Staatenbund bzw. in einem Staat.
Das Handelsregister dient in der Bundesrepubik als ein öffentliches Verzeichnis. Dieses führt Eintragungen über die registrierten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts. Jedes eingetragene Unternehmen erhält einen Handelsregisterauszug.
Unternehmen vs. Firma, Konzern und Betrieb
Die Begriffe Unternehmen, Firma, Konzern und Betrieb werden oft miteinander verwechselt. Deshalb ist eine definitorische Unterscheidung wichtig.
In der Betriebswirtschaft werden Unternehmen und Betrieb zumeist synonym verwendet. Betrieb wird aber auch als Oberbegriff für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Unternehmen verwendet.
Auch in der Rechtswissenschaft gibt es verschiedene Definitionen von Unternehmen und Betrieb. Z.B. sieht das Wirtschaftsrecht den Betrieb als technisch-organisatorische Einheit, das Unternehmen hingegen als rechtliche Einheit.
Eindeutiger ist die Unterscheidung zwischen Unternehmen und Konzern. Dabei definiert ein Konzern den Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen mit gemeinsamer Leitung.
Firma hingegen ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte führt. Ein Unternehmen kann also gleichzeitig eine Firma sein, wenn die Kaufmannseigenschaft erfüllt ist.
Privatrechtliche vs. öffentlich-rechtliche Unternehmen
Unternehmen können nach ihren Rechtsformen unterschieden werden.
Privatrechtliche Unternehmen sind Unternehmen, die einem privaten Eigentümer gehören. Hier steht das Ziel der Gewinnmaximierung im Vordergrund.
Öffentlich-rechtliche Unternehmen hingegen befinden sich im Eigentum des Staates. Öffentliche Unternehmen unterliegen einem "öffentlichen Zweck" und dürfen nicht ausschließlich oder überwiegend der Gewinnmaximierung dienen.
Rechtsformen privatrechtlicher Unternehmen
In Deutschland gibt es eine Reihe unterschiedlicher Rechtsformen, die ein privatrechtliches Unternehmen annehmen kann, grob zu untergliedern nach:
Einzelunternehmen
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
Sonstige privatrechtliche Rechtsformen
Im folgenden werden die einzelnen Formen von Kapitalgesellschaften näher erklärt.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist eine der häufigsten Unternehmensformen. Ein Einzelunternehmen kann von jeder natürlichen Person formlos und unkompliziert gegründet werden - es ist kein Mindestkapital erforderlich.
Ein Einzelunternehmer führt die Unternehmensgeschäfte unter seinem Namen und auf eigenes Risiko. Er haftet mit seinem Privatvermögen für alle Schulden seines Unternehmens. Es findet also keine Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen statt.
Personengesellschaft
Unter einer Personengesellschaft versteht man den Zusammenschluss mehrerer Personen unter einem gemeinsamen Unternehmensziel. Gesellschafter einer Personengesellschaft können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Eine Kapitaleinlage ist anders als bei Kapitalgesellschaften nicht zwingend notwendig.
Ähnliche wie bei Einzelunternehmen haften auch die Gesellschafter einer Personengesellschaft in der Regel persönlich und uneingeschränkt. Eine Ausnahme besteht allerdings für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. OHG und der GmbH & Co. KG - seine Haftung ist auf die Kapitaleinlage beschränkt.
Personengesellschaften im Überblick:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Partnergesellschaft (PartG)
Stille Gesellschaft
Mischformen wie die GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft definiert sich analog zur Personengesellschaft als ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Realisierung eines gemeinsamen Zieles. Eine Kapitaleinlage ist jedoch bei jeder Form der Kapitalgesellschaft erforderlich.
Im Unterschied zur Personengesellschaft haften die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft darüber hinaus nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das hängt damit zusammen, dass Kapitalgesellschaften als eigene juristische Personen gelten.
Kapitalgesellschaften im Überblick:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmergesellschaft (UG)
Aktiengesellschaft (AG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Sonstige privatrechtliche Rechtsformen
Neben Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft existieren noch weitere privatrechtliche Rechtsformen:
Genossenschaften
Körperschaften des Privatrechts (Vereine)
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Rechtsformen öffentlich-rechtlicher Unternehmen
Auch öffentlich-rechtliche Unternehmen können unterschiedliche Rechtsformen annehmen:
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Die geläufigsten öffentlich-rechtlichen Unternehmen - wie Anstalt und Stiftung - zählen zu den Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit:
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Öffentlich-rechtliche Unternehmen, die gleichzeitig eine juristische Person sind, haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie nehmen meistens spezielle Aufgaben wahr.
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind:
Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Rundfunk)
Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz)
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Öffentlich-rechtliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind:
Regiebetriebe (z.B. Theater, Bibliotheken)
Eigenbetriebe
Unternehmensformen nach weiteren Kriterien
Unternehmen können aber nicht nur nach ihrer Rechtsform gegliedert werden. Eine Rolle spielen auch Größe, Branche und Phase.
Unternehmensform nach Größe
Eine Möglichkeit der Unterscheidung von Unternehmen ist nach Größenklassen in kleine und große Unternehmen. Es gibt darüber hinaus mittelständische Unternehmen. In gesetzlichen Regelungen (§ 267 HGB) wird zur Größenmessung häufig eine Kombination aus Umsatz, Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme verwendet.
Unternehmensform nach Branche
Eine weitere gängige Unterscheidung von Unternehmen bezieht sich auf ihre Branchenzugehörigkeit. Unterschieden werden können beispielsweise folgende Branchen:
Handel
Gastgewerbe
Information und Kommunikation
Erziehung und Unterricht
Kunst, Unterhaltung und Erholung
etc.
Unternehmensform nach Phase
Ein Unternehmen durchläuft im Regelfall verschiedene Phasen - eine Gliederung der Unternehmen nach Phasen sieht folgendermaßen aus:
Gründungsphase - Umsatzphase - Auflösungsphase
Unternehmensform nach räumlicher Struktur
Zum Abschluss kann auch noch eine Unterscheidung von Unternehmen nach ihrer räumlichen Struktur vorgenommen werden.
Dabei wird zwischen regionalen, nationalen und internationalen Unternehmen unterschieden.
Eine Unternehmensberatung hilft den Umsatz und Erfolg des Unternehmens zu steigern.