Einzelunternehmen – Was ist ein Einzelunternehmen?
Als Einzelunternehmen werden alle Unternehmen bezeichnet, die von einer einzelnen Person gegründet werden.
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Falls Sie sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler selbstständig machen, gründen Sie automatisch Ihr eigenes Einzelunternehmen bzw. Ihre Einzelfirma und sind somit dessen Inhaber.
Sologründer haben in der Regel keine Geschäftsführer hinter sich, können aber ein Team aufbauen und Mitarbeiter einstellen – entweder zum Zeitpunkt der Gründung oder später. Dem Einzelunternehmer gehört sein Unternehmen zu 100 Prozent selbst.
Rechtsform Einzelunternehmen – Wo liegt der Unterschied zu anderen Rechtsformen?
Das Einzelunternehmen ist eine beliebte Rechtsform in Deutschland und unterscheidet sich von anderen Rechtsformen wie UG, GmbH, GbR, AG und SE. Eine Ein-Personen-GmbH und eine Ein-Personen-UG werden von der eigenständigen Rechtsform des Einzelunternehmens abgegrenzt und stattdessen als Ein-Personen-Kapitalgesellschaften bezeichnet.
Wann ist ein Einzelunternehmen kein Einzelunternehmen mehr?
Der Einzelunternehmer muss seine Firma ins Handelsregister eintragen lassen, sobald sie eine bestimmte Größenordnung erreicht hat, die eine kaufmännische Betriebsführung erfordert. Normalerweise liegt diese Grenze bei einem Jahresumsatz von 250.000 Euro.
Einzelunternehmen gründen – Wie werde ich Einzelunternehmer?
Um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu meistern, eignet sich die Rechtsform Einzelunternehmen bestens, denn der Gründungsvorgang ist simpel und unkompliziert:
Als Freiberufler melden Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und erhalten daraufhin eine Steuernummer. Pflicht ist hierbei, diese Steuernummer immer auf den Rechnungen auszuweisen und auch alle weiteren Pflichtangaben zu beachten.
Sind Sie ein Kleingewerbetreibender, melden Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt an. Sie können wählen, ob Sie Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen wollen.
Eingetragene Kaufleute hingegen müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Die Kosten für den Notar werden dabei von Ihnen selbst getragen.
Wichtig zu wissen für die Zukunft ist auch, dass Sie bei der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt beliebig viele Mitarbeiter beschäftigen können.
Die wichtigsten Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmens
Sie sind sich noch nicht sicher, ob sich die Gründung einer Einzelfirma lohnt oder ob Sie doch lieber eine andere Rechtsform wählen sollten? Wir haben für Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile aufgelistet:
Vorteile eines Einzelunternehmens
Einige nennenswerte Vorteile für Sie als angehenden Einzelunternehmer sind die folgenden:
Empfehlenswert für den Einstieg: Die Gründung ist formlos, unkompliziert und günstig.
Der Gründer hat uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit und ihm allein steht der Gewinn zu.
Das Einbringen von Stammkapital ist nicht nötig.
Jahresabschlüsse müssen nicht offen vorgelegt werden, Sie ersparen sich also einiges an bürokratischer Arbeit und somit auch so manchen Stress bezüglich der Buchhaltung.
Nachteile einer Einzelfirma
Natürlich gibt es auch einige Schattenseiten, die die Gründung von Einzelunternehmen mit sich bringt:
Das Geschäftsrisiko liegt allein beim Gründer. Der Inhaber haftet im Ernstfall mit seinem eigenen Privatvermögen, ein ausreichender Versicherungsschutz ist deshalb ratsam.
Eine zweite Entscheidung fehlt, weshalb es teilweise empfehlenswert ist, einen Unternehmensberater hinzuzuziehen.
Bei einem Krankheitsfall müssen finanzielle Verluste in Kauf genommen werden.
Unser Fazit zur Einzelfirma
Es ist kein Zufall, dass die meisten Neugründungen als Einzelunternehmen erfolgen. Für Gründer, die ganz unkompliziert (erstmal) alleine in die Unternehmerwelt starten wollen, ist die Gründung eines Einzelunternehmens deshalb geeignet, weil sie keine hohen Haftungsrisiken zu erwarten haben. Natürlich muss auch ein Einzelunternehmer anfangs einige Hürden überwinden, aber diese gibt es bei jeder Gründung.
Wir empfehlen Ihnen, geeignete Versicherungen abzuschließen, um die Risiken bei der Gründung eines Einzelunternehmens zu minimieren. Wenn Sie zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließt, sind Sie für den Fall abgesichert, dass Sie aufgrund von Schäden oder Katastrophen Ihre Geschäftstätigkeit unterbrechen müssen.