Was ist das Ein-Personen-Unternehmen?

Das Ein-Personen-Unternehmen (EPU) oder Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform in Österreich. Das EPU wird von einer einzigen Person betrieben.

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Ein EPU ist ein Unternehmen:

  • der gewerblichen Wirtschaft

  • mit Orientierung am Markt

  • ohne fest angestellte Mitarbeiter

  • ohne Mitunternehmer

Wie gründet man ein Ein-Personen-Unternehmen?

Für die Gründung eines Einzelunternehmens oder Ein-Personen-Unternehmens gelten folgende Anforderungen:

Ein Gewerbe anmelden für ein Ein-Personen-Unternehmen

Das Unternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung. Diese findet bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) statt.

Für das Ausüben einer gewerblichen Tätigkeit benötigt man als Einzelunternehmer eine Gewerbeberechtigung. Für diese muss ein Befähigungsnachweis erbracht werden.

Das EPU beim Finanzamt melden und die Steuerpflicht klären

Als Einzelunternehmer ist man zur Zahlung von Einkommenssteuer verpflichtet und muss sich innerhalb eines Monats nach Beginn seiner Tätigkeit beim Finanzamt melden. Dabei gibt man die Eröffnung des Gewerbebetriebs sowie den Standort bekannt.

Bei jährlichen Umsätze über 22.000 € kann man nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und ist umsatzsteuerpflichtig. Man muss auf seinen Rechnungen Umsatzsteuer abführen, darf im Gegenzug aber auch bei seinen Ausgaben den Vorsteuerabzug geltend machen.

Das Ein-Personen-Unternehmen ins Firmenbuch eintragen lassen

Greift bei der eigenen Tätigkeit als Einzelunternehmer die Rechnungslegungspflicht, so muss man sich in das Firmenbuch eintragen lassen. Die Grenze für die Rechnungslegungspflicht liegt bei einem Jahresumsatz von über 1,000.000 € bzw. bei über jeweils 700.000 € Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

Man kann sich jedoch auch, wenn man unter dieser Grenze liegt, ins Firmenbuch eintragen lassen. Ist man im Firmenbuch eingetragen und somit protokollierter Einzelunternehmer, muss man die Bezeichnung „eingetragener Unternehmer‟ bzw. „eingetragene Unternehmerin‟ oder die Abkürzung „e.U.‟ führen.

Ist man nicht im Firmenbuch eingetragen und somit nicht protokollierter Unternehmer, so muss man zur Bezeichnung der Betriebsstätte und auf Urkunden den Familiennamen sowie mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen angeben.

Vorteile und Nachteile des Einzelunternehmens

Die EPU ist eine besonders beliebte Rechtsform in Österreich, da sie folgende Vorteile bietet:

  • Schnelle, unkomplizierte Gründung

  • Unabhängigkeit, Entscheidungsfreiheit

  • Unternehmer muss den erzielten Gewinn mit niemandem teilen

  • Relativ einfache steuerliche Handhabung (Einnahmen-Ausgabe-Rechnung).

  • Pflichtversichert in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (GSVG)

Jedoch hat das Einzelunternehmen natürlich auch bestimmte Nachteile:

  • Der Inhaber muss das Unternehmenskapital alleine aufbringen

  • Keine Unterstützung (bei der Arbeit, beim Treffen von Entscheidungen, etc.)

  • Alleinige Verantwortung und Risiko, denn der Unternehmer haftet unbeschränkt und persönlich (also mit seinem Privatvermögen) für eventuelle Schulden