Aktiengesellschaft (AG) – Was ist eine AG?
Die Aktiengesellschaft, AG in der Abkürzung, ist eine der bekanntesten Formen der Kapitalgesellschaft. Sie ist die übliche Gesellschaftsform für börsennotierte Firmen. Auf englisch bedeutet Aktiengesellschaft Cooperation oder Public Limited Company.
Auch für eine Aktiengesellschaft fallen Buchhaltung und Steuerzahlungen an. Informieren Sie sich vorweg, wie Sie beispielsweise eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die bekannteste Form der Kapitalgesellschaft.
Sie zählt zusammen mit der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zu den börsennotierten Unternehmensformen in Deutschland. Darum wird die AG auch als „große Schwester“ der GmbH bezeichnet.
Die Rechtsstellung der Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) zählt zu den Kapitalgesellschaften bzw. Handelsgesellschaften. Sie unterliegt als eigenständige juristische Person bzw. Rechtspersönlichkeit bestimmten Rechten und Pflichten.
Gründung einer AG
Um eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen, ist mindestens eine natürliche oder juristische Person nötig. Eine AG entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Da sie eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie wie die GmbH auch in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Ein Gesellschaftsvertrag muss ausgehandelt und wie bei der GmbH notariell beurkundet werden. Im Gesellschaftsvertrag wird Firma, Firmensitz und Gegenstand der AG sowie die Höhe des in Aktien zerlegten Grundkapitals geregelt.
Das Mindestgrundkapital für eine AG beläuft sich auf den doppelten Betrag des Stammkapitals einer GmbH – nämlich auf 50.000 €. Davon müssen mindestens 12.500 € zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
Organe und Geschäftsführung der AG
Die Organe der Aktiengesellschaft (AG) setzen sich folgendermaßen zusammen:
Geschäftsführung (Vorstand)
Jede AG hat analog zur GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer, die vom Aufsichtsrat berufen werden. Sie vertreten das Unternehmen nach außen hin und bilden gemeinsam den Vorstand.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein Organ, das bei einer GmbH erst ab 500 Mitarbeitern, bei einer AG hingegen von Anfang an vorhanden sein muss. Er wird von der Hauptversammlung gewählt und hat den Vorstand zu benennen und zu überwachen. Er vertritt die Aktiengesellschaft (AG) gegenüber dem Vorstand.
Hauptversammlung
Hinzu kommt ein beschließendes Organ. Bei der GmbH handelt es sich dabei um die Gesellschafterversammlung, bei der AG um die Hauptversammlung. Hier kommen die Anteilseigner (Aktionäre) wenigstens einmal pro Jahr zusammen, um wichtige Entscheidungen zu fällen.
Buchführung in einer Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist Formkaufmann und muss doppelte Buchführung nach den Vorschriften des HGB betreiben. Dazu zählt auch die Erstellung einer Bilanz am Jahresende.
Des Weiteren muss die AG – wie die GmbH auch – ihrer Publizitätspflicht nachkommen: das bedeutet, sie muss im elektronischen Bundesanzeiger den Jahresabschluss, evtl. mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) veröffentlichen.
Gewinn- und Verlustverteilung in einer AG
Die Gewinnverteilung richtet sich wie auch bei der GmbH nach den Geschäftsanteilen der Anteilseigner (Aktionäre). Je mehr Anteile (Aktien) an der AG ein Aktionär besitzt, desto größer ist auch seine Gewinnbeteiligung.
Die Summe je Aktie, den eine AG an ihre Aktionäre ausschüttet, nennt man Dividende. Sie wird von der Hauptversammlung festgelegt.
Ca. 40 % vom Gewinn der AG werden in der Regel nicht ausgeschüttet. Ein Teil des Gewinns wird also wie bei der GmbH zur Bildung von Rücklagen verwendet.
Haftung bei Aktiengesellschaften (AGs)
Die Haftung der Aktionäre ist beschränkt. Ähnlich wie bei der GmbH haften die Anteilseigner der AG nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihren Anteilen, d.h. mit dem Wert ihrer Aktien.
Besteuerung von AGs
Wie die GmbH, so ist auch die Aktiengesellschaft (AG) ein steuerpflichtiges Subjekt, das besteuert wird. Zu den Steuerarten zählen analog zur GmbH:
Körperschaftsteuer: Aktiengesellschaften müssen auf ihre Gewinne in Deutschland Körperschaftsteuer zahlen.
Kapitalertragsteuer: Zusätzlich zur Körperschaftsteuer fallen auf die Gewinne, die die AG an ihre Aktionäre ausschüttet, auch noch Kapitalertragsteuer an.
Gewerbesteuer: Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften existiert für AGs kein Freibetrag, auf den sie keine Gewerbesteuer zu zahlen haben. Für Ausschüttungen an Anteilseigner ist i.d.R. Kapitalertragsteuer abzuführen.
Umsatzsteuer: Auf ihren Umsatz muss die AG außerdem Umsatzsteuer entrichten.
Vorteile und Nachteile einer AG
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine beliebte Gesellschaftsform bei mittelständischen Unternehmen.
Die Vorteile einer AG umfassen:
Haftungsbeschränkung auf Aktienwert
Eigene Rechtsfähigkeit und hohe Reputation
Problemlose Übertragbarkeit von Anteilen
Finanzielle Unabhängigkeit durch Börsengang
Und das sind die Nachteile einer AG:
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig
Hoher Verwaltungsaufwand
Pflicht zur Bilanzierung nach HGB
Hohes Grundkapital von 50.000 €