Sind Sie fit in Sachen Gastronomie Vorschriften? Ein Überblick über Gesetze und Regelungen
Bleiben Sie informiert über die relevanten Gesetze und Vorschriften in der Gastronomie.
Von Yasmin Maddi
Veröffentlicht • 06.07.2025 | Aktualisiert • 06.07.2025
Sind Sie fit in Sachen Gastronomie Vorschriften? Ein Überblick über Gesetze und Regelungen
Bleiben Sie informiert über die relevanten Gesetze und Vorschriften in der Gastronomie.
Von Yasmin Maddi
Veröffentlicht • 06.07.2025 | Aktualisiert • 06.07.2025
Das Wichtigste in Kürze
Strikte Einhaltung von Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits-, Umwelt- und Bauvorschriften schützt Gäste und Mitarbeitende und sichert die Reputation sowie den wirtschaftlichen Erfolg eines Gastronomiebetriebs.
Für jeden stationären Betrieb ist die Gaststättenerlaubnis (ggf. inkl. Schankerlaubnis) Pflicht; für Außengastronomie kann eine Sondernutzungsgenehmigung hinzukommen.
Ein lückenlos dokumentiertes HACCP-Konzept, Reinigungspläne, Erstbelehrungen und TSE-gesicherte Kassensysteme sowie regelmäßige Schulungen des Teams sind unerlässlich, um bei Kontrollen die erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Vielschichtige Gesetze – von IfSG und LMHV über ArbSchG, ArbStättV und GefStoffV bis zur GastBauVO – regeln Hygiene, Arbeitsschutz, Küchen- und Raumgestaltung; Verstöße können Bußgelder, Freiheitsstrafen oder Betriebsschließung nach sich ziehen.
Aushang- und Kennzeichnungspflichten (Allergene, Preisangaben, Rauchverbotshinweise) sowie Umweltauflagen (KrWG, VerpackG) ergänzen das Regelwerk und müssen konsequent umgesetzt werden.
Selbstständige werden mit einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften in der Gastronomie konfrontiert. Angefangen bei den Hygienevorschriften über Kennzeichnungspflichten bis hin zum Jugendschutz und Bauvorschriften ist alles streng geregelt. Wer sich hier auskennt, ist im Vorteil: Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für den Erfolg eines Gastrobetriebes.
Die Bedeutung von Gastronomie Vorschriften
Zugegeben: Im ersten Moment können die zahlreichen Gesetze und Vorschriften, die Sie kennen sollten, Sie abschrecken, einen eigenen Gastronomiebetrieb zu gründen. Ob Restaurant und Café, Foodtruck oder Schnellrestaurant – kaum ein Bereich in der Gastronomie ist nicht reglementiert.
Aus gutem Grund: Die strengen Regelungen tragen maßgeblich dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, die Qualität der Lebensmittel zu sichern und faire Geschäftspraktiken zu fördern.
Hier ein paar Beispiele: Lebensmittelsicherheit: Hygienevorschriften für das Personal, Richtlinien für die Lagerung und den Umgang mit Lebensmitteln sowie Vorschriften zur Vermeidung von Lebensmittelvergiftungen sorgen dafür, dass Lebensmittel sicher zubereitet, gelagert und serviert werden.
Gesundheitsvorschriften: Lärmbeschränkungen, Vorschriften zur Luftqualität in Innenräumen, die Einbaupflicht von Fettabscheidern, Rauchverbote und die Barrierefreiheit in Restaurants für Menschen mit Behinderungen schützen die Gesundheit der Gäste.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen: Geregelte Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Gesundheits- und Sicherheitsstandards schützen die Rechte der Mitarbeitenden und fördern faire Arbeitsbedingungen in der Gastronomie.
Umweltvorschriften: Bestimmungen zur Abfallentsorgung, zum Wasserverbrauch, zur Energieeffizienz und zum Recycling reduzieren die Umweltbelastung, die durch Gastronomiebetriebe verursacht werden. Gleichzeitig helfen sie dabei, die Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie zu minimieren und die Nachhaltigkeit in Gastrobetrieben zu fördern.
Sie müssen jederzeit mit Kontrollbesuchen durch die zuständigen Behörden rechnen. Halten Sie sich nicht an geltende Gesetze und Vorschriften, drohen ernste rechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen. Im schlimmsten Fall wird Ihnen die Gaststättenerlaubnis entzogen und der Betrieb geschlossen.
Genehmigungen in der Gastronomie
It’s a Jungle out there: Machen Sie sich in unserem Ratgeber „Gastronomiebetrieb eröffnen: ein Leitfaden zu Genehmigungen, Anmeldungen und Voraussetzungen“ schlau, wie Sie den Weg durch den Behördendschungel erfolgreich meistern!
Daher ist es für Gastronomen von entscheidender Bedeutung, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass diese in ihren Betrieben entsprechend eingehalten und umgesetzt werden.
Bei dieser Aufgabe unterstützt ein gut informiertes und regelmäßig geschultes Team, das mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut ist und damit maßgeblich zum reibungslosen Ablauf im Betrieb beiträgt.
Solide Grundlage, um einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen
Das Fundament Ihres Gastronomiebetriebes bildet die Gaststättenerlaubnis oder auch die Konzession. Denn ohne diese Genehmigung läuft in der Gastronomie fast gar nichts.
Konzession und Schankerlaubnis
Wer zubereitete Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an seine Gäste verkaufen möchte, muss zunächst bei der zuständigen Behörde – Ordnungsamt, Landratsamt oder Gewerbeamt – eine Konzession, auch Gaststättenerlaubnis genannt, beantragen.
Zur Gaststättenerlaubnis gehört auch die Schankerlaubnis, ohne die Restaurants, Kneipen, Biergärten, Cafés, Imbissstuben, Stände auf Straßenfesten, Marktstände, Imbisswagen, Food Trucks oder Hotels keine alkoholischen Getränke ausschenken dürfen.
Sondergenehmigung Außengastronomie
Wer öffentliche Räume wie den Gehweg oder einen Platz vorm Lokal nutzen will, um Gästen in den Sommermonaten auch draußen zu bewirten, benötigt zusätzlich zur Gaststättenerlaubnis eine Sondernutzungserlaubnis „Gaststättenbetrieb: Außengastronomie“.
Rechtsgrundlage Vorschriften in der Gastronomie
Grundlage für die Gründung und den Betrieb einer Gaststätte bildet das Gaststättengesetz, kurz GastG. Dieses Gesetz legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen fest.
Es regelt eine Vielzahl von Aspekten, die Sicherheit, Hygiene und Ordnung in Gaststätten gewährleisten. Entsprechend ergeben sich aus dem Gesetz zahlreiche Bestimmungen, mit denen Sie vertraut sein sollten, damit Ihr Betrieb allen Vorschriften und Anforderungen entspricht.
Gesetzliche Einstufung von Food Trucks
Eine Besonderheit, die für Gastronomen interessant ist, die einen Food Truck eröffnen möchten, ist die Einstufung der rollenden Imbisswagen. Eine innovative Food Truck Idee, die vorsieht, dass Speisen und Getränke nicht vor Ort verzehrt werden und Gästen auch keine Tische und Sitzmöglichkeiten anbietet, gilt vor dem Gesetz nicht als Gaststätte und braucht keine Konzession (vgl. § 1 GastG).
Food Truck eröffnen
Die mobilen Imbisswagen bieten eine gute Möglichkeit, sich den Traum von der Selbstständigkeit in der Gastronomie zu erfüllen. Lassen Sie sich inspirieren und informieren Sie sich in unseren Ratgebern darüber, wie Sie Ihren eigenen Food Truck eröffnen, Ihr Angebot erfolgreich vermarkten und welche Kassensysteme sich besonders für Ihr Geschäft eignen.
Hygienevorschriften in der Gastronomie
Strenge Standards gelten in der Welt der Gastronomie, insbesondere in Bezug auf die Hygienevorschriften. Sowohl in der Küche als auch im Servicebereich müssen strenge Regeln beachtet werden, um die Gesundheit der Gäste zu gewährleisten.
Gleichzeitig ist die konsequente Umsetzung dieser Regelungen und die Einhaltung der Hygienestandards essenziell für den Ruf und Erfolg eines Gastronomiebetriebs. Denn Hygienemängel können nicht nur zu gesundheitlichen Problemen führen, sondern auch das Vertrauen der Gäste nachhaltig beeinträchtigen.
Die gesetzliche Grundlage liefern
· das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und
· die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist das zentrale Gesetz, das die Hygieneanforderungen für Betriebe festlegt, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Sie legt fest, dass alle Mitarbeitenden, die mit Lebensmitteln umgehen, über ausreichende Kenntnisse in Lebensmittelhygiene verfügen müssen. Dies betrifft die persönliche Hygiene der Mitarbeitenden, die Sauberkeit der Einrichtungen und Geräte sowie die richtige Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln.
Zudem verpflichtet die LMVH Gastronomen zur regelmäßigen Überwachung und Dokumentation der Hygienemaßnahmen in ihren Betrieben. Die Dokumentation von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Schulungen der Mitarbeitenden und anderen relevanten Aspekten der Lebensmittelhygiene dient als Nachweis bei Inspektionen durch die zuständigen Behörden.
HACCP-Konzept
Das Hazard Analysis and Critical Control Points (HACCP)-Konzept ist ein systematischer Ansatz zur Identifizierung, Bewertung und Kontrolle von Gefahren im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Gastronomen sind verpflichtet, ein HACCP-Konzept zu entwickeln und umzusetzen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt eine Vielzahl von Maßnahmen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Prävention, Überwachung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Dazu gehören auch Bestimmungen zur Hygiene in gastronomischen Betrieben.
So schreibt das Gesetz beispielsweise vor, dass alle Personen, die in der Gastronomie arbeiten und dort mit Lebensmitteln zu tun haben, vor dem Antritt einer Beschäftigung an einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen müssen (vgl. § 43 IfSG).
Für Gastronomen bedeutet das, bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf zu achten, dass diese nachweislich an der Erstbelehrung teilgenommen haben. Zudem sind regelmäßige Schulungen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienestandards kennen, verstehen und einhalten.
Hinweis
Die Teilnahme an der Erstbelehrung ist eine der Grundvoraussetzungen für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis: Ohne den Nachweis der Teilnahme können Sie keine Gaststättenerlaubnis beantragen.
Bauvorschriften in der Gastronomie
Die Gaststättenerlaubnis kommt auch bei der Einhaltung der Bauvorschriften wieder ins Spiel: Wer eine Gaststätte eröffnen möchte, benötigt geeignete Räumlichkeiten, um die Konzession zu beantragen. Diese ist nach dem GastG raumgebunden.
Damit diese Räumlichkeiten genehmigt werden, müssen sie bestimmten baulichen Anforderungen entsprechen. Diese betreffen den Gastraum sowie die Küche, Lagerräume und Sanitäranlagen.
Toilettenpflicht
Die Bereitstellung von Toiletten für Gäste ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Komfort und der Hygiene. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer.
Hier liegt der Fokus auf Aspekten wie einer guten Belüftung: eine geeignete Lüftungsanlage ist in der Gastronomie Gesetz, ebenso wie eine Dunstabzugshaube Vorschrift ist. Hinzu kommen die Bestimmungen zum Brandschutz. Angefangen bei einer brandsicheren Gestaltung über Fluchtwege bis hin zu Feuerlöschern und Rauchmeldern sorgen Brandschutzmaßnahmen für die Sicherheit der Gäste und Mitarbeitenden.
Die Vorschriften betreffen aber auch die Bestuhlung in der Gastronomie: Sie muss bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen und darf nicht übermäßig eng sein, um eine Evakuierung im Notfall zu ermöglichen.
Vorschriften zur Barrierefreiheit in der Gastronomie
Während es Gastronomiebetrieben früher selbst überlassen war, Menschen mit Behinderung den ungehinderten Zugang zu ihrer Gaststätte zu ermöglichen, wird die Barrierefreiheit in Gastronomiebetrieben im GastG gesetzlich geregelt (vgl. § 4, Absatz 2a): Alle Menschen sollen Gastraum, Flure und Außenbereiche von Gastronomiebetrieben ohne Einschränkung nutzen können.
Maßgeblich für die Einhaltung der baulichen Vorschriften ist die Gaststättenbauverordnung, kurz GastBauVO. Da das Baurecht in Deutschland auf Landesebene geregelt ist, hat jedes Bundesland seine eigene Verordnung.
Vorschriften für die Gastronomieküche
Besonderes Augenmerk der GastBauVO liegt auf den Anforderungen an eine sichere und saubere Gastronomieküche. Das Gesetz zum Einbau einer geeigneten Lüftungsanlage in der Gastronomie sowie die Vorschrift zum Einbau einer Dunstabzugshaube haben wir bereits erwähnt.
Darüber hinaus gibt es Vorschriften zur Mindestgröße von Küchenräumen, zur Anordnung von Arbeitsplätzen und zur Ausstattung mit Arbeitsmitteln und Geräten.
Bei der Planung der Küche muss die räumliche Trennung zwischen Arbeitsbereichen zur Essenszubereitung, einem Spülbereich sowie Lager- und Kühlräumen berücksichtigt werden. Idealerweise verfügt die Küche über einen Speisenein- und einen Speisenausgang.
Die Einrichtung muss ausreichend Bewegungsfreiheit gewährleisten. Planen Sie pro Mitarbeitenden eine Mindestfläche von 1,50 Quadratmetern ein, Gänge sollten mindestens einen Meter breit sein.
Küchenmöbel und Oberflächen müssen aus leicht zu reinigenden Materialien – beispielsweise Edelstahl – bestehen. Fliesen lassen sich zwar besonders gut reinigen, sind aber nicht zwingend Vorschrift in der Gastronomie. Dagegen ist ein Küchenboden aus rutschhemmenden Belägen in der Gastronomie Vorschrift.
Eine weitere Vorschrift betrifft den Bodenablauf in der Gastronomieküche. Damit Flüssigkeiten sich nicht stauen und Rutschgefahr verursachen, muss der Boden außerdem ein leichtes Gefälle aufweisen.
Das Gesetz sieht eine fachgerechte Lüftungsanlage in der Gastronomie vor, die die Be- und Entlüftung in der Küche sicherstellt. In Bezug auf Dunstabzugshauben in der Gastronomie gilt die Vorschrift, dass unmittelbar hinter dieser Abzugseinrichtung Fettfilter oder Fettabscheideeinrichtungen installiert werden müssen.
Vorschriften zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Gastronomie
Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit in der Gastronomie, um Arbeitnehmende in gastronomischen Betrieben vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Zu den wichtigsten gesetzlichen Regelungen zählen:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt allgemeine Grundsätze fest, die für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden gelten. Dazu gehören unter anderem die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, Maßnahmen zur Gefahrenverhütung oder die Informationspflicht gegenüber Mitarbeitenden über mögliche Risiken.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen. In der Gastronomie betrifft dies beispielsweise die Sicherheit von Küchengeräten, Kühlschränken, Öfen und anderen Arbeitsmitteln. Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen.
Zusätzlich zur GastBauVO enthält die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) weitere Vorschriften zur Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsplätzen in Küchen und Restaurants, die Belüftung von Räumen und die Einrichtung von Sanitäranlagen für Mitarbeitende.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz, einschließlich der Lagerung, Kennzeichnung und Entsorgung von Chemikalien. In der Gastronomie können beispielsweise gefährliche Stoffe wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Fette und Öle in der Küche verwendet werden.
Vorschriften zu Arbeitszeitregelungen in der Gastronomie
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden und enthält Bestimmungen zu Arbeitszeitgrenzen, Ruhepausen und Urlaubsansprüchen. In der Gastronomie können die Arbeitszeiten unregelmäßig sein und auch Nacht- und Wochenendarbeit umfassen.
Arbeitgebende müssen bei der Erstellung des Dienstplans sicherstellen, dass die Arbeitszeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Besondere Arbeitszeitregelungen für Jugendliche
Der Jugendarbeitsschutz in der Gastronomie unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen. Dies betrifft unter anderem auch die Arbeitszeiten.
Grundlage bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das den Schutz von jungen Arbeitnehmenden unter 18 Jahren regelt und spezifische Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und Tätigkeiten vorschreibt:
Nachtarbeit ist in der Regel verboten.
Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag bzw. nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Sie haben Anspruch auf regelmäßige Pausen und Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen.
Jugendliche dürfen keine Arbeiten ausführen, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnten.
Entsprechend haben Arbeitgeber in der Gastronomie eine besondere Verantwortung, die Sicherheit und das Wohlbefinden junger Arbeitnehmender zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Jugendliche angemessen betreut und beaufsichtigt werden.
Rauchverbot in gastronomischen Betrieben
Seit der Einführung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes im Jahr 2007 ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden einschließlich gastronomischer Betriebe, in denen Speisen und Getränke in geschlossenen Räumen angeboten werden, verboten.
Das Rauchverbot ist jedoch Ländersache. Während es in Bundesländern wie Bayern, dem Saarland oder Nordrhein-Westfalen besonders streng gehandhabt wird, sind in anderen Bundesländern Ausnahmeregelungen möglich.
Aber auch hier gilt: Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zu Restaurants, Cafés, Bars und anderen Gaststätten, in denen geraucht werden darf.
Unterhaltungsangebot in der Gastronomie
Wenn Sie in einer Erlebnis Gastronomie ein Unterhaltungsangebot wie Musik, Tanz oder Spielautomaten anbieten möchten, müssen Sie möglicherweise eine zusätzliche Genehmigung einholen.
Um öffentlich Musik abzuspielen, benötigen Sie beispielsweise die Genehmigung der GEMA, die die Verwertungsrechte gegen eine Lizenzgebühr erteilt.
Um in einer Sportsbar Fernsehübertragungen zu zeigen, müssen Sie zudem Ihren Betrieb anmelden und eine Rundfunkgebühr bezahlen.
Hinweis
Die sogenannte GEZ-Gebühr wird übrigens auch fällig, wenn Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb ein Radio betreiben oder Sportübertragungen aus dem Internet streamen und auf einer Leinwand präsentieren.
Vorschriften zu Sperrzeiten in gastronomischen Betrieben
Sperrzeiten sind in Deutschland ebenfalls Ländersache: Das GastG überlässt es den Ländern, Sperrzeiten festzulegen (vgl. § 18 GastG). Daher können diese je nach Bundesland variieren und sind in den jeweiligen Gaststättengesetzen oder Polizeiverordnungen geregelt.
In
· Bayern,
· Hamburg,
· Hessen,
· Nordrhein-Westfalen,
· Rheinland-Pfalz,
· dem Saarland und
· Sachsen
gilt lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr – die sogenannte Putzstunde.
In Baden-Württemberg schreibt das Gesetz eine gesetzliche Sperrzeit zwischen 3 und 6 Uhr sowie samstags und sonntags zwischen 5 und 6 Uhr vor.
Vorschriften zu Aushang- und Kennzeichnungspflichten in der Gastronomie
In der Gastronomie gelten verschiedene Aushang- und Kennzeichnungspflichten, die dazu dienen, Gäste und Mitarbeitende über wichtige Informationen zu informieren und Transparenz im Betrieb zu gewährleisten.
Aushangpflicht für Gesetze
Als Gastronom sind Sie verpflichtet, bestimmte Informationen gut sichtbar für Ihre Gäste auszuhängen. Dazu gehören unter anderem Informationen über das Rauchverbot, Jugendschutzgesetz, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Hygienevorschriften oder Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen in der Gastronomie.
Vorschriften für Preisangaben in der Gastronomie
Preisangaben müssen für Gäste klar und verständlich sein und sollten alle Kosten einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt) und sonstige Gebühren enthalten. Diese Vorschrift ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) festgelegt.
Allergenkennzeichnungspflicht
Immer mehr Menschen leiden an Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten. Damit sie ihr Essen gefahrlos genießen können, müssen allergene Zutaten, die Unverträglichkeitsreaktionen bei Gästen auslösen können, gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) klar und verständlich auf der Speisekarte gekennzeichnet werden.
Bei Verstößen gegen die Allergenkennzeichnungspflicht wie fehlender oder auch fehlerhafter Informationen können Gastronomiebetriebe haftbar gemacht werden. Kommen Gäste dadurch zu Schaden, kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen. Das kann nicht nur teuer werden, sondern auch dem guten Ruf schaden.
Ordnungsgemäße Buchführung und elektronische Kassensysteme
Um den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) für Gastronomen unerlässlich.
Wer zudem eine elektronische Registrierkasse – beispielsweise das Kassensystem Lite oder das Kassensystem Pro für Restaurants von SumUp – einsetzt, muss seit dem 1. Januar 2020 sicherstellen, dass diese mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet ist, um den Anforderungen der GoBD zu entsprechen.
Übrigens: SumUp bietet Gastronomiebetrieben Kassensystem und Zahlungstools, die optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Betreiber:innen von Cafes und Restaurants, Foodtrucks, Marktständen, Lebensmittelgeschäften, Schnellrestaurants, Hotels oder Bars und Clubs finden hier die passende Lösung für ihr Business.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Das Thema Mehrwertsteuer erfordert in der Gastronomie zudem besondere Aufmerksamkeit. Die Einnahmen, die Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb erzielen, unterliegen der Mehrwertsteuer. Grundsätzlich gelten in der Gastronomie zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze: der reguläre Steuersatz von 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
TIPP: Mehrwertsteuer korrekt ausweisen
Ein digitales Kassensystem unterstützt Gastronomiebetriebe dabei, die Mehrwertsteuer korrekt auszuweisen und alle steuerlichen Vorschriften einzuhalten. Durch automatisierte Berechnungen, korrekte Kennzeichnung von Produkten, einfache Anpassung bei Änderungen der Steuersätze, detaillierte Berichterstattung, Integration mit Buchhaltungssoftware und verbesserte Compliance tragen sie dazu bei, steuerlichen Prozesse zu optimieren und die Effizienz im Betrieb zu steigern.
Wann gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) welcher Steuersatz anzuwenden ist, lässt sich allerdings pauschal nicht beantworten (vgl. § 12 Steuersätze UStG).
Für die richtige Berechnung der Umsatzsteuer spielen weitere Faktoren eine Rolle, z. B. ob es sich um Grundnahrungsmittel oder Delikatessen handelt, ob die Speisen im Haus oder außer Haus verkauft werden oder ob sie auf Mehrweggeschirr oder in Einwegverpackungen serviert werden.
ACHTUNG: Befristete Absenkung der MwSt.
Die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie für 2023, die per Gesetz beschlossen wurde, galt nur bis zum 31. Dezember 2023. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Mehrwertsteuer für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, wieder auf 19 % angehoben worden.
In unserem Ratgeber „Der ultimative Guide zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie“ erfahren Sie, wann der reguläre Steuersatz gilt, wann der ermäßigte Steuersatz angewendet wird und wie Sie die MwSt korrekt berechnen und auf der Rechnung ausweisen.
Umweltschutzvorschriften und Nachhaltigkeit in der Gastronomie
Umweltschutz und Nachhaltigkeit gewinnen in der Gastronomie zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Menschen umweltbewusster konsumieren und nachhaltige Praktiken unterstützen.
Gastronomiebetriebe können einen bedeutenden Beitrag leisten, indem sie ressourcenschonende Maßnahmen einführen und nachhaltige Praktiken in ihren Betrieb integrieren.
Hierzu zählen beispielsweise
die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung,
die Verwendung regionaler und saisonaler Produkte,
umweltfreundliches Transport- und Liefermanagement,
Energieeffizienz und Wassereinsparung sowie
Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen.
Über diese freiwilligen Maßnahmen hinaus verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Gastronomiebetriebe zur vorschriftsgemäßen Entsorgung von Abfällen. Und das Verpackungsgesetz (VerpackG) verbietet seit Juli 2021 den Verkauf von bestimmten Einwegplastikprodukten wie Besteck, Teller oder Strohhalmen in Deutschland.
Fazit: Einblick in die Vielfalt der Gastronomie Vorschriften
Ein Blick auf die Vielfalt der Vorschriften in der Gastronomie zeigt die Komplexität, mit der die Betriebe konfrontiert sind. Von Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen über Personalvorschriften bis hin zu Umweltschutzauflagen sind zahlreiche Aspekte zu beachten.
Die Küche muss die HACCP-Richtlinien einhalten, während das Servicepersonal in der Gastronomie die Gäste bedient. Sowohl für Speisen als auch für Getränke gibt es spezielle Vorschriften, die ein Restaurantbetrieb einhalten muss. Allergen- und Kennzeichnungsvorschriften sind ebenso wichtig wie technische Anforderungen für die Außengastronomie.
Schulungen und Weiterbildungen sind unerlässlich, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und einen reibungslosen und gesetzeskonformen Betrieb sicherzustellen.
FAQ: Vorschriften in der Gastronomie
1. Was ist das Wichtigste in der Gastronomie?
2. Welche baulichen Vorschriften müssen in der Gastronomie beachtet werden?
3. Welche Vorschriften gelten für gewerbliche Küchen?
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